# taz.de -- Fitnessstudio nimmt Sinteza nicht auf: Muskelkater nur nach „Selektion“
       
       > Weil ein Fitnessstudio in Neumünster ihr die Mitgliedschaft verweigert,
       > klagt eine Sinteza. Der Betreiber bestreitet rassistische Motive.
       
 (IMG) Bild: Genug hanteln für Alle – aber nicht für Jede? Fitnessstudio (Symbolbild)
       
       Neumünster taz | Im Frühsommer 2021 wollte Kelly Laubinger in ein
       Fitnessstudio in ihrer Heimatstadt Neumünster eintreten, aber sie erhielt
       keinen Platz. Weil sie Sinteza ist, glaubt die Betroffene – und klagt nun
       wegen Verstoßes gegen das Gleichbehandlungsgesetz. Es lag nur an Corona,
       behauptet der Betreiber des „Muskelkaters“. Doch vor Gericht verstrickte er
       sich in Widersprüche.
       
       Eigentlich hatte Kelly Laubinger sich an jenem Abend nur rasch im
       Fitnessstudio anmelden wollen. Doch es gab unerwartete Schwierigkeiten,
       berichtete sie bei der Verhandlung im Amtsgericht am vergangenen Freitag.
       Das Personal musste erst „Rücksprache halten“, dann war von einer
       angeblichen Corona-Landesverordnung die Rede, laut der das Studio niemanden
       mehr aufnehmen dürfe.
       
       Doch eine solche Verordnung habe es nicht gegeben, sagte Laubinger: „Ich
       habe andere Studios angerufen, keines hatte Aufnahmestopp.“ Sie ging zurück
       in den „Muskelkater“: „Ich wollte nur den Grund für die Ablehnung
       verstehen.“ Formale Hindernisse können es kaum gewesen sein: „Ich hatte
       Impfpass und sogar Gehaltsbescheinigung dabei.“ Die Angestellten ließen sie
       lange warten. Am Ende verwies eine Mitarbeiterin auf das Hausrecht, ein
       Trainer erklärte, er handle sich auf Anweisung seines Chefs.
       
       ## Die Chef schiebt alles auf die Coronamaßnahmen
       
       Dieser Chef heißt Wolfgang Bühse. Während Laubinger berichtete, hielt der
       großgewachsene, kurzhaarige Mann seine muskulösen Arme verschränkt und
       widmete dem Publikum – Familienangehörige und Unterstützer*innen von
       Kelly Laubinger – keinen Blick. Als er dran war, stürzte er sich in eine
       wortreiche, aber widersprüchliche Erklärung. Tenor: Die Coronamaßnahmen
       seien schuld.
       
       Das verwundert nicht, denn Bühse hatte während des Lockdowns 2020 gegen die
       Landesregierung geklagt und in der Lokalzeitung Holsteinischer Courier die
       Maßnahmen gegen die Ausbreitung der Pandemie als „das größte Unrecht seit
       dem Zweiten Weltkrieg“ und einen „schwerwiegenden Eingriff in die
       Grundrechte“ bezeichnet. In der jetzigen Verhandlung sagte er: „Ich durfte
       keinen unkontrollierten Zufluss erlauben. Natürlich muss ich Selektion
       betreiben.“ Diesen Begriff wiederholte er mehrfach.
       
       „Das war hart“, sagte Laubinger nach der Verhandlung. „Ich bin Enkelin von
       Holocaust-Überlebenden, dieses Wort hat mir einen Stich versetzt.“ Sie habe
       lange gebraucht, bis sie sich entschloss, gegen das Fitnessstudio
       vorzugehen: „Es ist nicht üblich, dass wir Sinti aufstehen und uns gegen
       Zurückweisung wehren.“ Dass sie nun so viel Unterstützung erfahre, habe sie
       dazu bewogen, sich stärker für die Minderheit zu engagieren. Seit kurzem
       ist sie Co-Vorsitzende der Bundesvereinigung der Sinti und Roma, eines
       Dachverbands für Vereine und Gruppen der [1][Minderheit].
       
       „Uns ist wichtig, dass das Gericht den Fall angenommen hat“, sagte ihr
       Onkel Jonny Laubinger, der zu den Zuschauer*innen gehörte. „Wir leben
       seit 600 Jahren in Schleswig-Holstein, es muss endlich mal Schluss sein mit
       der Ausgrenzung.“
       
       Dass es sich in diesem Fall um [2][Diskriminierung] handelte, davon sind
       Kelly Laubinger und ihr Anwalt Martin Klingner überzeugt. Denn bei
       Gesprächen im Familienkreis stellte sich heraus, dass bereits früher
       Laubingers – der Name ist typisch für die Sinti-Minderheit – vom
       „Muskelkater“ abgelehnt wurden. Laubinger, die sich Rat beim
       Antidiskriminierungsverband Schleswig-Holstein geholt hatte, bat zwei
       deutsch gelesene Freundinnen, sich anzumelden, beide wurden akzeptiert.
       Außerdem warb das Studio im örtlichen Anzeigenblatt und im Internet um
       Neumitglieder und bot sogar kostenlose Schnupperwochen an.
       
       Eben weil daraufhin Andrang geherrscht habe, seien Leute abgewiesen worden,
       sagte Bühse und verwies erneut auf die Coronaregeln, die ihn viele
       Mitglieder gekostet hätten.
       
       Richterin Anje Vogt konterte trocken: „Da konnte Ihnen doch nichts Besseres
       passieren, als wenn jemand wie Frau Laubinger einfach Mitglied werden will,
       ohne einen Termin zu buchen.“
       
       ## Offen für alle „Nationalitäten“?
       
       Darauf blieb Bühse eine schlüssige Antwort schuldig. Er schob die Schuld
       auf Angestellte, die seine Anweisungen „ausgelegt“ hätten. Die
       Diskriminierung bestritt er aber, sondern verwies darauf, dass sein Studio
       offen für alle Nationalitäten sein: „Wir haben sogar einen Tunesier
       eingestellt.“
       
       Das erwischte bei Kelly Laubinger wieder einen Nerv: „Was soll der Hinweis
       auf andere Nationalitäten, ich bin Deutsche.“ Ihr komme es nicht auf das in
       der Klage verlangte Schmerzensgeld an, sondern auf eine ernstgemeinte
       Entschuldigung: „Mir ist wichtig, dass offen zugegeben wird, woran es lag.“
       
       Darauf ließ sich Bühse nicht ein. Laubingers Anwalt Klingner erklärte:
       „Dann wollen wir die Entscheidung des Gerichts.“ Die will Richterin Vogt am
       18. November verkünden. Eine Tendenz teilte sie bereits mit: „Ich sehe
       erhebliche Anzeichen für eine Diskriminierung.“
       
       31 Oct 2022
       
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