# taz.de -- Vorschläge der Gaspreis-Kommission: „Das wird nicht funktionieren“
       
       > Der Kommissionsvorschlag für eine Einmalzahlung für Gas und Wärme ist zu
       > kompliziert, warnt der Vermieterverband Haus & Grund. Er fordert mehr
       > Zeit.
       
 (IMG) Bild: Wie können die Energiekosten im bevorstehenden Winter gedämmt werden?
       
       Berlin taz | Die von der [1][Kommission Gas und Wärme vorgeschlagene
       staatliche Einmalzahlung] im Dezember wird zumindest bei vielen
       Mieter:innen nicht klappen, wenn sie in der vorgesehenen Form bleibt.
       Davor warnt der Eigentümerverband Haus & Grund. „Das wird nicht
       funktionieren“, sagte Verbandsgeschäftsführer Gerold Happ der taz. „Die
       ganze Regelung ist problematisch.“ Das vorgesehene Verfahren sei zu
       kompliziert und in der Kürze der Zeit nicht umsetzbar.
       
       Die Kommission Gas und Wärme hat am Montag Vorschläge zur Dämpfung [2][der
       Energiekosten] vorgelegt. Darunter ist die Idee, dass mit Gas und Fernwärme
       heizende Bürger:innen im Dezember eine Einmalzahlung erhalten sollen auf
       Basis des Verbrauchs, der bei der Abschlagszahlung vom September 2022
       zugrunde gelegt wurde. Außerdem soll es für Privatleute ab dem Frühjahr
       eine Gaspreisbremse geben, für die Industrie ab 1. Januar.
       
       Die Kommission empfiehlt, dass der Staat einmalig die Kosten für eine
       Abschlagszahlung für Privathaushalte und kleinere Unternehmen übernimmt.
       Die Versorger sollen auf den Einzug des Dezemberabschlags verzichten und
       das Geld von einer noch nicht festgelegten staatlichen Stelle bis zum 1.
       Dezember erstattet bekommen. Das wäre unkompliziert für Bürger:innen,
       die direkt einen Vertrag mit einem Versorger haben. Zumindest, wenn ihr
       Energielieferant überhaupt eine Abschlagszahlung vorsieht. „Viele Versorger
       nehmen im Dezember keine Abschlagszahlung vor“, erklärt Happ. Diese
       Unternehmen stellen dann die Jahresrechnung vor, Nachzahlungen werden im
       Januar fällig. Die Kommission habe aber sicher nicht beabsichtigt, dass die
       Einmalzahlung für die Bürger:innen null betrage, sagte Happ.
       
       Bei Mieter:innen, die Heizkosten mit den Nebenkosten über den Vermieter
       zahlen, gibt es ein weiteres Problem. Die Vermieter:innen müssen genau
       ausrechnen, wie hoch der Betrag ist, der ihnen zusteht.
       Betriebskostenabrechnungen für ein ganzes Jahr sind schon sehr komplex, für
       einen einzelnen Monat erst recht. Jede Mietpartei zahlt abhängig vom
       Verbrauch einen anderen Betrag. In zentral beheizten Mietshäusern sollen
       Vermieter:innen eine entsprechende Gutschrift dem Betriebskostenkonto
       der Mieter:innen zuschreiben und sie rechtzeitig darüber informieren.
       Dass das administrativ nicht einfach ist, räumt die Kommission ein. „Das
       wird aufwendig für Verwaltungsgesellschaften und Vermieter“, sagte Michael
       Vassiliadis, Co-Vorsitzender der Kommission und Chef der Gewerkschaft
       Bergbau, Chemie, bei der Präsentation der Vorschläge.
       
       ## Großer Zeitdruck
       
       Bis Dezember wird das schwer zu schaffen sein, ist Geschäftsführer Happ
       überzeugt. Denn die genauen Vorgaben werden erst feststehen, wenn die
       Vorschläge gesetzlich fixiert sind. Er rechnet damit, dass das frühestens
       Mitte November der Fall ist. Dann blieben nur gut zwei Wochen für den
       Staat, die Summe an die Energieversorger zu zahlen, und für die
       Vermieter:innen, die jeweilige Gutschrift zu ermitteln und mitzuteilen.
       
       Der Eigentümerverband ist nicht gegen die Entlastung. Aber er wünscht sich
       eine einfachere Berechnung und mehr Zeit. So wäre eine Entlastung auch dann
       gegeben, wenn sie erst in der Jahresabrechnung im Januar sichtbar wäre,
       sagt Happ.
       
       Kritik kommt auch von der Vorsitzenden des Sozialverbands Vdk, Verena
       Bentele. Sie fordert einen Härtefallfonds, der noch in diesem Jahr kommen
       soll. Er soll zur Überbrückung dienen, bis die Gaspreisbremse im März oder
       April greift.
       
       Auch die Kommission schlägt die Einrichtung eines Hilfefonds vor. Damit
       soll unter anderem Vermieter:innen mit einer zinslosen Liquiditätshilfe
       geholfen werden, die für Mieter:innen in Vorleistung treten müssen und
       damit finanziell überfordert sind. Außerdem soll Verbraucher:innen, die von
       [3][besonders starken Preiserhöhungen] betroffen sind, mit einer zinslosen
       Überbrückung geholfen werden. Wer als Härtefall gilt, soll der Bund
       definieren.
       
       11 Oct 2022
       
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