# taz.de -- Ausweisung von Prediger rechtswidrig: Meinungsfreiheit für Salafisten
       
       > Bremens Innensenator Mäurer (SPD) hat einen muslimischen Prediger
       > rechtswidrig ausgewiesen. Das hat das Bremer Verwaltungsgericht
       > festgestellt.
       
 (IMG) Bild: Auch schon rechtswidrig: Razzia im IKZ 2015
       
       Bremen taz | Mit einer Frist von gerade 21 Tagen sollte der tunesische
       Prediger Abbes Ch., der seit 2001 in Bremen lebt, in sein Heimatland
       ausreisen. Auf 20 Jahre sollte es eine Wiedereinreisesperre geben. So hat
       es die Bremer Innenbehörde im Frühjahr 2022 verfügt. Begründung: Er würde
       in seinen salafistischen Predigten, die auch im Internet übertragen werden,
       „hasserzeugende“ und „terrorismusunterstützende Botschaften“ verbreiten und
       stelle damit eine „erhebliche Gefahr für den inneren und äußeren Frieden
       der Bundesrepublik Deutschland“ dar.
       
       Die Ausweisung war rechtswidrig – das Verwaltungsgericht entschied nun,
       seine Äußerungen bewegten sich im Rahmen der Meinungsfreiheit und ließen
       keine von ihm ausgehende relevante Gefährdung für die öffentliche
       Sicherheit und Ordnung erkennen. Offenbar hat der Bremer Verfassungsschutz
       auch schlampig zugearbeitet.
       
       Die Zitate seien oft aus dem Zusammenhang gerissen wurden und es sei
       unklar, von wem die Sätze übersetzt worden seien. Transkripte der Predigten
       in Originalsprache sind dem Gericht nicht vorgelegt worden. Bei einigen der
       dem Prediger vorgeworfenen Aussagen handelt es sich zudem um wörtliche
       Zitate aus dem Koran.
       
       Das „IKZ“ am Breitenweg wird seit Jahren [1][streng vom Verfassungsschutz
       überwacht,] gegenüber dem Eingang ist seit 20 Jahren eine Kamera
       angebracht. Dennoch ist es dem Verfassungsschutz bisher nicht gelungen,
       Hinweise auf strafbare Handlungen beizubringen. Auch die öffentlich
       verbreiteten Äußerungen des Predigers haben offenbar keine strafrechtlich
       relevante Grenze überschritten. Umso erstaunlicher, dass die Innenbehörde
       damit eine Ausweisung rechtfertigen wollte.
       
       ## Distanzierung vom IS
       
       Der Prediger hatte Ungläubige als „Enkel der Affen und Schweine“ bezeichnet
       und damit Tötungshemmnisse verniedlicht, aber auch das fällt unter die
       Meinungsfreiheit. Zudem, so erklärte das Gericht, sei bei diesen
       allgemeinen Aussagen fraglich, wer überhaupt gemeint gewesen sei. Die
       Formel ist in salafistischen Kreisen verbreitet, Abd al-Asis al-Umari, der
       mit Mohammed Atta in den Nordturm des World Trade Centers flog,
       rechtfertigte damit in einem Video-Testament seine mörderische Tat.
       
       Gleichzeitig hat der Prediger sich aber schon 2015 sehr scharf von den
       Anhängern des IS (Daesch) distanziert und die IS-Kämpfer als „Narren und
       Idioten“ bezeichnet, ihre Handlungsweise sei ein „Verbrechen“. Hintergrund
       ist, dass einige der Gemeindemitglieder des IKZ Angehörige von Opfern des
       IS sind, IS-Sympathisanten wurden von der Mitgliedschaft im IKZ
       ausgeschlossen.
       
       Solche Differenzierungen überfordern offenbar den Bremer Verfassungsschutz.
       Im Februar 2015 behaupteten die Bremer Ermittler sogar, dass im IKZ 60
       Maschinenpistolen für einen Terroranschlag in Stadtzentrum von Bremen
       gelagert würden, und rechtfertigten damit eine Durchsuchung der Gebetsräume
       mit Hunden – was für gläubige Muslime besonders entweihend ist. Als
       „Haupttäter“ eines geplanten Anschlages wurden zwei Mitglieder des IKZ
       beschuldigt.
       
       ## Schon eine Durchsuchung 2015 war rechtswidrig
       
       Die Durchsuchung sei [2][rechtswidrig gewesen], stellte das Bremer
       Verwaltungsgericht fest, die Ermittlungen gegen die „Hauptbeschuldigten“
       wurden sang- und klanglos eingestellt. Die Behauptung eines drohenden
       Terroranschlages entpuppte sich als Hirngespinst, zusammenfantasiert auf
       der Grundlage zweier dubioser Informantenaussagen. Damals schon wurden dem
       Bremer Innensenator diskriminierende Äußerungen über das IKZ untersagt.
       
       „Wir lassen uns das öffentliche Leben nicht von Terroristen diktieren“,
       hatte der Innensenator Ulrich Mäurer (SPD) nach dem [3][Bremer
       „Terrorwochenende“ 2015] erklärt. Schon zwei Monate danach war klar, dass
       seine Behörde die Öffentlichkeit nur mit ihren unbegründeten
       Terrorfantasien in Aufregung versetzt hatte. In ähnlicher Weise haben die
       Bremer Richter auch jetzt, sieben Jahre später, die Bedrohungsfantasien
       über den Salafistenprediger für unbegründet erklärt.
       
       2 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Anhoerung-im-Untersuchungsausschuss/!5252768
 (DIR) [2] /Tatsachen-statt-Terrorangst/!5210955
 (DIR) [3] /Unglaubwuerdige-Terror-Hinweisgeberin/!5212419
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Klaus Wolschner
       
       ## TAGS
       
 (DIR) Islamismus
 (DIR) Salafismus
 (DIR) Polizei Bremen
 (DIR) Bremen
 (DIR) Verwaltungsgericht
 (DIR) „Islamischer Staat“ (IS)
 (DIR) Terrorgefahr
 (DIR) Salafismus
 (DIR) Terrorangst
       
       ## ARTIKEL ZUM THEMA
       
 (DIR) Anhörung im Untersuchungsausschuss: Dem Terror knapp entronnen
       
       Innensenator Ulrich Mäurer erzählt eine abenteuerliche Geschichte von einer
       sehr großen und äußerst konkreten Gefahr.
       
 (DIR) Feindbilder des Staatsschutzes: Das Phantom
       
       Wer als angeblicher Anhänger des Salafismus ins Fadenkreuz der Behörden
       gerät, der hat es schwer: Das zeigt der Fall des Bremers Bilal M.
       
 (DIR) Tatsachen statt Terrorangst: Polizeibesuch war rechtswidrig
       
       Die Polizei hätte das Islamistische Kulturzentrum in Bremen Ende Februar
       nicht durchsuchen dürfen, stellt das Landgericht fest: Es habe keine
       ausreichenden Hinweise gegeben, dass in der Einrichtung Waffen und
       Terroristen zu finden seien.