# taz.de -- Schutz gegen Wölfe: Ein Schäfer ist kein Cowboy
       
       > Ein niedersächsischer Hirte darf seine Schafe nicht mit der Flinte gegen
       > Wölfe verteidigen. Das Verwaltungsgericht Lüneburg wies seine Klage ab.
       
 (IMG) Bild: Sollte nicht im Zielfernrohr eines Schäfers landen: Wolf
       
       taz | Lüneburg Keine Flinte für den Schäfer. Am Dienstag hat das
       Verwaltungsgericht Lüneburg die Klage des niedersächsischen Schäfers
       Wendelin Schmücker gegen die Stadt Winsen (Luhe) gleich am ersten
       Prozesstag abgewiesen. Der Berufsschäfer hatte 2018 gegen die Stadt
       geklagt, weil diese ihm verwehrt hatte, seine Schafe mit einer Schusswaffe
       gegen Wolfsangriffe zu verteidigen. Konkret hatte er beantragt, eine Flinte
       des Kalibers zwölf besitzen, führen und gegen Wölfe nutzen zu dürfen.
       
       [1][Wendelin Schmücker] sieht man an, dass er es ernst meint mit seinem
       Beruf. Schon von weitem ist er an seiner Schäferkluft inklusive Stock,
       Weste und Hut zu erkennen. In einem Fernseh-Interview auf dem
       Gerichtsparkplatz redet er laut über die norddeutsche Kulturlandschaft, die
       durch die Schafhaltung geprägt wird.
       
       Unter den Leuten ist auch Ulrike Galler, eine Schäferin aus Lüneburg. Sie
       trägt eine Jacke mit der Aufschrift „Wir lieben Schafe“. Galler ist
       ebenfalls Mitglied im Förderverein der Deutschen Schafhaltung (FDS), dessen
       Vorsitzender der Kläger ist.
       
       Schmücker ist geübt im Umgang mit den Medien. Unter den
       Journalist:innen vor dem Gerichtsgebäude trifft er einige bekannte
       Gesichter. Eine Journalistin duzt ihn. „[2][Die Wölfe sollen im Wald
       bleiben], da haben wir nix gegen“, sagt er lächelnd in eine Kamera. Seine
       Erfolgsaussichten beurteilt er nicht gerade optimistisch. „Die Chancen sind
       eher gering, aber schauen wir mal, was die Richter sagen“.
       
       ## Geld und Emotionen
       
       Den Prozess beginnt der vorsitzende Richter Sebastian Luth mit dem Hinweis
       darauf, dass es eine politische Frage sei, wie mit den steigenden
       Wolfszahlen in Deutschland umzugehen ist und dass das nicht im Gericht
       entschieden werde.
       
       Erkennbar nervös, seine Hände fest ineinander verschlungen hält der Schäfer
       sein Plädoyer. Seine Knöchel treten weiß hervor, textlich ist er jedoch gut
       vorbereitet. Fast wie auswendig gelernt rattert er los, spricht von seinen
       Unterhaltungen mit anderen Schäfer:innen „in der ganzen Welt“ –
       Frankreich, Österreich und der Schweiz, konkretisiert er.
       
       Bis zu acht Schafsherden besitzt der Berufsschäfer. Etwa 75 Prozent seines
       Einkommens erzielt er durch den Verkauf von Lammfleisch. Wolfsangriffe
       bedrohten seine Existenz. Die Entschädigungszahlungen, welche das Land den
       Schäfer:innen für gerissene Tiere zahle, seien keine Alternative, betont
       sein Hamburger Anwalt Heiko Granzin.
       
       Die emotionale Bindung des Schäfers an seine Schafe sei einfach zu groß, um
       eine finanzielle Kompensation für die toten Tiere akzeptieren zu können.
       Dass genau dieser Handel seine berufliche Existenz begründet, wird im
       Prozess nicht erwähnt.„Mein Mandant ist Landwirt und liebt Tiere. Es geht
       ihm nicht darum, Tiere zu töten“, erklärt Granzin beschwichtigend.
       
       Für das reine Verscheuchen reiche eine Schreckschusswaffe, entgegnet
       Stadtsprecher Theodor Peters gereizt. „Wenn Herr Schmücker nicht töten
       wollte, könnten wir hier aufhören“.
       
       Schmücker scheint die Aufmerksamkeit zu genießen. Die Stadt Winsen, wirft
       ihm genau das vor. Peters behauptet, der Kläger habe den Rechtsstreit
       provoziert, wolle lediglich auf sein Anliegen aufmerksam machen. Nicht
       einmal den notwendigen Sachkundenachweis habe er für den Antrag erbracht.
       Darauf hat die Klägerseite keine Antwort.
       
       Ende April sei es bei einer seiner Herden zu einem nächtlichen Wolfsangriff
       gekommen, bei dem 25 Tiere gerissen wurden, berichtet Schmücker. Er selbst
       sei nicht zugegen gewesen. Um nachts seine Herde bewachen zu können, habe
       er sich mittlerweile sogar einen Wohnwagen besorgt.
       
       Für die effektive Überwachung sei der Schusswaffengebrauch aber als
       „letztes Mittel“ unbedingt notwendig. [3][Andere Herdenschutzmaßnahmen]
       seien nicht wirtschaftlich, zu aufwendig, Herdenschutzhunde zu teuer, zu
       laut für die Nachbar:innen, betont auch seine Schäferskollegin Galler.
       
       Schmückers Klage wurde letztlich abgewiesen, weil er schlicht das
       „erforderliche waffenrechtliche Bedürfnis“ nicht nachweisen konnte. Zwar
       erkannte das Gericht an, dass ihm die Wolfsangriffe wirtschaftlich
       geschadet hätten. Es stellte den [4][Schutz des Wolfes] jedoch über die
       ökonomischen Interessen des Schäfers.
       
       Auch ein erst im Verfahren gestellter Antrag, wenigstens Gummigeschosse
       nutzen zu dürfen, lehnte das Gericht ab. Einen entsprechenden Antrag müsse
       er bei der Stadt Winsen stellen.
       
       Für Schmücker war der Prozess vor allem ein wirtschaftliches Anliegen,
       erklärt er nach der Sitzung. Er werde in Berufung gehen, vorausgesetzt,
       seine Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten.
       
       7 Sep 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Rueckkehr-des-Wolfes-nach-Niedersachsen/!5529459
 (DIR) [2] /Neue-Studie-zur-Verbreitung-von-Woelfen/!5679974
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 (DIR) [4] https://www.umwelt.niedersachsen.de/startseite/im_fokus/der_wolf_in_niedersachsen/niedersaechsische-wolfsverordnung-195016.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Marco Fründt
       
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