# taz.de -- Weniger Eigentumsumwandlungen: Mieter besser geschützt
       
       > Nur noch wenige Wohnungen werden in Eigentum umgewandelt. Die novellierte
       > Umwandlungsverordnung entfaltet ihre Wirkung.
       
 (IMG) Bild: Bei Umwandlung wird dunkel für die meisten Mieter:innen
       
       Die [1][massenweise Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen] neigt sich
       in Berlin dem Ende zu. Grund dafür ist die [2][Neufassung der
       Umwandlungsverordnung] des Bundes von Juni 2021, die in Berlin seit
       September 2021 inkraft ist. Damit wies der Senat – für zunächst fünf Jahre
       – ganz Berlin als Gebiet mit angespanntem Wohnungsmarkt aus.
       
       Demnach müssen die Bezirke beantragten Umwandlungen nur noch unter
       folgender Bedingung zustimmen: wenn Vermieter:innen nachweisen können,
       dass mindestens zwei Drittel ihrer Mieter:innen ihre Wohnungen selbst
       kaufen wollen. Die Regelung gilt stadtweit und nicht nur in ausgewiesenen
       Milieuschutzgebieten. Eine Ausnahme gibt es nur bei Häusern mit weniger als
       fünf Wohnungen.
       
       In einer der taz vorliegenden noch unveröffentlichten Antwort auf eine
       Kleine Anfrage der SPD-Abgeordneten Sevim Aydin wird von einem „starken
       Rückgang der Genehmigungsfälle seit Inkrafttreten der Umwandlungsverordnung
       nach Paragraf 250 Baugesetzbuch“ im September 2021 berichtet. Wurden
       demnach von Januar bis September 2021 Umwandlungen für 12.078 Wohnungen
       genehmigt, reduzierte sich der Umfang im Zeitraum September 2021 bis Juni
       2022 auf 1.778 Wohnungen – ein Rückgang um 85 Prozent.
       
       1.625 dieser Umwandlungen waren schon vor dem Stichtag beantragt worden und
       mussten noch nach der alten Regelung genehmigt werden: Damals waren
       Umwandlungen in Milieuschutzgebieten dann gestattet, wenn sich
       Eigentümer:innen verpflichteten, innerhalb von sieben Jahren nur an
       die bisherigen Mieter:innen zu veräußern.
       
       ## Mieter:innen kaufen nicht
       
       Übrig bleiben demnach noch 153 Wohnungen, die nach den neuen gesetzlichen
       Bestimmungen umgewandelt wurden, davon 102 in Tempelhof-Schöneberg. Die
       meisten Bezirke genehmigten keine einzige Umwandlung mehr.
       Vermieter:innen gelingt es demnach nicht, zwei Drittel ihrer
       Mieter:innen zum Kauf zu animieren. Oder aber auch: Sie versuchen es
       erst gar nicht, weil es eh aussichtslos ist. Von 2015 bis 2019 betrug die
       [3][Selbstkaufquote] nur 0,3 Prozent. Allen anderen wurde, zumindest nach
       Ablauf der 7-Jahres-Frist ihre Wohnung unter dem Hintern weggekauft – mit
       der nachfolgenden Gefahr von Eigenbedarfskündigung.
       
       Die Bedeutung der Verordnung wird noch mal deutlicher im Vergleich zum
       Gesamtjahr 2020, in dem stadtweit 19.189 Wohnungen umgewandelt wurden,
       davon fast 15.000 in Milieuschutzgebieten – die die Zusammensetzung der
       Wohnbevölkerung schützen sollen. Diese Praxis konnte nun „nahezu gestoppt
       werden“, wie es in der Antwort auf die Anfrage heißt.
       
       Die Kreuzberger Abgeordnete Aydin sagt, die Novelle habe sich
       „eindrucksvoll positiv ausgewirkt“. Gleichzeitig kritisierte sie, dass die
       Verordnung zum Jahresende 2025 außer Kraft treten muss und eine
       Verlängerung „nicht in der Kompetenz des Landes“ Berlin liege. Aydin wies
       darauf hin, dass der rot-grün-rote Senat „sich für eine
       Bundesratsinitiative für die Verlängerung von Paragraf 250 BauGB einsetzen
       will, falls auf Bundesebene keine geeigneten Vorschläge entwickelt werden“.
       
       15 Aug 2022
       
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 (DIR) Erik Peter
       
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