# taz.de -- Geplanter islamistischer Terroranschlag: Haft für „tickende Zeitbombe“
       
       > Am Freitag wurde ein 21-jähriger Hamburger zu einer langen Haftstrafe
       > verurteilt. Er wollte zum 20. Jahrestag von 9/11 einen Anschlag verüben.
       
 (IMG) Bild: Zeigte keine Reue: verhinderter Attentäter in Hamburg vor Gericht
       
       Hamburg taz | Als der 21-jährige [1][Adburrahman C.] am Freitagvormittag
       den Saal im Hamburger Strafjustizgebäude betritt, lächelt er noch
       freundlich. Der junge Mann schüttelt Hände mit den Anwesenden und wirkt
       gelassen.
       
       Zehn Minuten später ist die Gelassenheit verflogen: Das Hanseatische
       Oberlandesgericht verurteilt ihn zu einer Haftstrafe von acht Jahren wegen
       der Vorbereitung einer staatsgefährdenden Gewalttat und wegen des Verstoßes
       gegen das Kriegswaffenkontroll- und Waffengesetz. C. wollte einen
       [2][Terroranschlag] zum 20. Jahrestag der Attentate vom [3][11. September
       2001] verüben.
       
       Mit dem Urteil ging das Gericht noch über die Forderung der
       Bundesanwaltschaft hinaus, die eine siebenjährige Haftstrafe gefordert
       hatte. C.s Verteidiger hatte sich lediglich für eine Jugendstrafe von
       maximal drei Jahren ausgesprochen. Das Gericht bezeichnete C. hingegen als
       „tickende Zeitbombe“.
       
       Für den geplanten Anschlag hatte C. im Darknet und auf anderen Webportalen
       größere Menge an Chemikalien sowie weitere Materialien zum Bau eines
       Sprengsatzes erworben. Beim versuchten Kauf einer Makarow-Pistole und einer
       Handgranate nahm er unwissend Kontakt mit einem verdeckt agierenden
       Polizeibeamten auf. Bei der vereinbarten Übergabe der Waffen im August 2021
       war der junge Mann von Spezialkräften in Hamburg festgenommen worden.
       
       ## Anschlag auf den Boston-Marathon war sein Vorbild
       
       Nach Ansicht des Gerichts hat C. einen „fanatischen Hass auf vermeintlich
       Ungläubige“ gehabt, der ihn zur Planung eines Terroranschlags bewegte.
       Während der Verhandlung, so schilderte es die vorsitzende Richterin Petra
       Wende-Spors am Freitag in der Urteilsbegründung, habe C. weder Reue über
       die geplante Tat gezeigt noch habe er die Absicht einer Deradikalisierung
       erkennen lassen.
       
       Wenn die Tat durchgeführt worden wäre, hätte es mit Sicherheit viele Tote
       und Verletzte gegeben, so die Richterin. Vorbild sei für C. der
       Terroranschlag auf den Boston-Marathon im Jahr 2013 gewesen, bei dem drei
       Menschen getötet und 264 verletzt wurden.
       
       „Die Art und die Beweggründe haben nichts mit einer typischen
       Jugendverfehlung zu tun, sondern mit der Tat eines erwachsenen Mannes“,
       sagte die vorsitzende Richterin am Freitag – deshalb wurde C. auch nicht
       nach dem Jugendstrafrecht verurteilt. C.s islamistische Radikalisierung
       begann bereits im Jugendalter. Konkret verfestigte sich sein Plan für einen
       Terroranschlag im Oktober 2020.
       
       8 Jul 2022
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Valeria Bajaña Bilbao
       
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