# taz.de -- Parteiordnungsverfahren gegen Ex-Kanzler: Schröder bleibt wohl Genosse
       
       > In Hannover beginnt die Verhandlung darüber, ob Ex-Kanzler Gerhard
       > Schröder in der SPD bleiben darf. Ein Rauswurf ist jedoch
       > unwahrscheinlich.
       
 (IMG) Bild: Wie erwartet, ließen sich weder Schröder noch sein Anwalt blicken
       
       Hannover taz | In Hannover hat im dritten Anlauf das lange erwartete
       Parteiordnungsverfahren gegen Ex-Kanzler Gerhard Schröder begonnen. Zwei
       Termine im Juni hatten aufgrund von Corona-Erkrankungen verschoben werden
       müssen.
       
       In der Zwischenzeit hat das Verfahren allerdings deutlich an Schwung
       verloren: Wie erwartet, ließen sich weder Schröder noch sein Anwalt
       blicken. Aber auch die Antragsteller – 17 Ortsvereine und andere
       Gliederungen der SPD – erschienen nicht vollzählig, nur 7 von ihnen nahmen
       im Saal der SPD Parteizentrale in der Odeonstraße Platz. Die
       Zuschauerplätze in dem parteiöffentlichen Verfahren blieben ebenfalls leer.
       
       Kein Wunder, denn schon seit Wochen mahnen Parteiobere und Rechtsexperten
       sich nicht zu viel von dieser Verhandlung zu versprechen. Die Hürden für
       einen Parteiausschluss sind hoch, wie die SPD im Fall Sarrazin, der sich
       über zehn Jahre lang hinzog, schmerzlich erfahren musste.
       
       „Man muss eben eine Schädigung der Partei auch erst einmal nachweisen
       können. Das wäre zum Beispiel der Fall, wenn massenhaft Mitglieder
       ausgetreten wären oder es krachende Wahlniederlagen gegeben hätte“,
       erläutert Bezirksgeschäftsführer Christoph Matterne am Rande der
       Verhandlung noch einmal.
       
       ## Schröder schaltet auf Stur
       
       Einen solchen Schaden sehe er hier aber nicht. Im Gegenteil: Es haben auch
       schon Mitglieder mit dem Austritt gedroht für den Fall, dass Schröder
       ausgeschlossen werde. Es sei also fraglich, ob die Antragssteller die
       Mehrheitsmeinung innerhalb der Partei repräsentieren.
       
       Die Antragssteller argumentieren dagegen, Schröder habe mit seiner
       [1][mangelnden Distanz zu Putin] und seinen Einkünften aus dem russischen
       Gasgeschäft zentrale Grundsätze der Partei verletzt. Ihre Position wird
       allerdings dadurch geschwächt, dass Schröder nach langem Zögern [2][seinen
       Aufsichtsratsposten bei Rosneft letztlich doch verließ] und bei Gazprom gar
       nicht erst antrat.
       
       Dennoch verteidigt der 78-Jährige nach wie vor seine Männerfreundschaft zu
       Putin, erst vor wenigen Tagen betonte er in einem Interview mit der FAZ, er
       wolle seinen Draht zu Putin weiter aufrechterhalten und glaube nicht an
       eine militärische Lösung in der Ukraine. Seine Gegner werfen ihm daher
       auch vor, die russische Kriegsschuld kleinzureden. Schon vorher hatte
       Schröder großen Unmut auf sich gezogen, als er in einem Gespräch mit einer
       Korrespondentin der New York Times großspurig verkündete: „Mea culpa ist
       nicht so mein Ding.“
       
       Gegen die Kritik aus seiner eigenen Partei zeigte der Altkanzler sich
       bisher immun, blockte auch Gesprächsangebote führender Sozialdemokraten
       immer wieder rigoros ab. In anderen Fällen hat er anders reagiert: Dem
       Entzug der Ehrenbürgerwürde Hannover etwa, kam er zuvor, in dem er sie
       zurückgab. Ähnlich reagierte er auf Kritik aus der Arbeiterwohlfahrt oder
       Hannover 96, als die ihm einen Preis oder die Mitgliedschaft aberkennen
       wollten. Bei der Partei, in der er seit fast 60 Jahren Mitglied ist,
       schaltet er aber auf stur.
       
       Also muss die Schiedskommission entscheiden, sie setzt sich zusammen aus
       der niedersächsischen Europaministerin Birgit Honé, dem langjährigen
       hannoverschen Ratsherren Manfred Müller und dem Vorsitzenden Heiger Scholz.
       Die Kommission hat sich die Argumentation der Antragssteller angehört und
       die Rechtslage erörtert, nun wird über drei Wochen beraten.
       
       Erst dann wird eine Entscheidung mitgeteilt, die könnte beispielsweise auch
       im Aussprechen einer Rüge bestehen. Dagegen kann Einspruch erhoben werden,
       weitere Instanzen wären die Bezirksschiedskommission und
       Bundesschiedskommissionen der Partei.
       
       Wie erwartet, ließen sich weder Schröder noch sein Anwalt blicken.
       
       14 Jul 2022
       
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