# taz.de -- BVG darf Pkw umsetzen: Völlig legal abgeschleppt
       
       > Das Berliner Verwaltungsgericht hat entschieden: Die BVG darf
       > Falschparker umsetzen – ob eine konkrete Behinderung vorliegt oder nicht.
       
 (IMG) Bild: Manchmal können Autos sogar fliegen
       
       Berlin taz | Seit anderthalb Jahren schleppt auch die BVG Falschparker ab.
       Jetzt ist diese Praxis, die mit dem Berliner Mobilitätsgesetz eingeführt
       wurde, erstmals gerichtlich bestätigt worden: Das Berliner
       Verwaltungsgericht entschied gegen einen Kläger, der die Gebühren für eine
       „Umsetzung“ angefochten hatte.
       
       Wie ein Sprecher des Gerichts am Montag mitteilte, hatte der Halter eines
       Pkw gegen einen Gebührenbescheid von 208,33 Euro geklagt, nachdem die BVG
       sein Fahrzeug im Oktober 2020 von einer Bushaltestelle in Weißensee
       entfernt hatte. Dem Kläger zufolge hatte er trotz Parkens im Abstand von
       weniger als 15 Metern zum Haltestellenschild niemanden behindert. Deshalb
       sei die Maßnahme unverhältnismäßig gewesen.
       
       Das sah die 11. Kammer des Verwaltungsgerichts anders, die sich erstmals
       mit der neuen Befugnis der BVG zu befassen hatte. Die Aufgabenübertragung
       stehe mit höherrangigem Recht in Einklang und sei auch sonst nicht zu
       beanstanden, befand das Gericht – die BVG nehme als Anstalt des
       öffentlichen Rechts im Rahmen der Gefahrenabwehr Ordnungsaufgaben wahr.
       
       Ob es in diesem Fall zu einer konkreten Behinderung gekommen sei oder
       nicht, sei im Übrigen unerheblich, entschied die Kammer. Denn dem
       reibungslosen Funktionieren des öffentlichen Nahverkehrs komme ein hoher
       Stellenwert zu.
       
       In Paragraf 23 des Mobilitätsgesetzes heißt es, die BVG überwache den
       ruhenden Verkehr zur Abwehr von Gefahren, „die von einer den Verkehrsregeln
       oder Verkehrszeichen widersprechenden Nutzung der Verkehrsflächen des ÖPNV
       ausgehen“. In diesem Zusammenhang sei sie berechtigt, Kfz von Busspuren und
       Tramgleisen zu entfernen, aber auch aus Haltestellenbereichen,
       „einschließlich der dort befindlichen Gehwege und Radwege“.
       
       ## Busspuren als Dauerbrenner
       
       [1][Begonnen haben die Verkehrsbetriebe mit dem Umsetzen Anfang 2020.] Im
       gesamten vergangenen Jahr entfernten sie rund 8.000 Fahrzeuge, im laufenden
       Jahr hatten bis Ende Mai rund 3.500 HalterInnen das Nachsehen. Laut BVG
       gibt es dabei einige räumliche Schwerpunkte: „Dauerbrenner“ seien die
       Busspuren auf dem Spandauer Damm und der Bundesallee sowie in der
       Schöneberger Haupt-, Dominicus- und Rheinstraße. Oft fänden die Umsetzungen
       am Morgen statt, denn einige Haltestellen seien nachts temporär außer
       Betrieb.
       
       An Gebühren werden die erwähnten 208 Euro fällig. Überschüsse macht die BVG
       damit nach eigenen Angaben nicht: „Die Ausgaben können nur schwer exakt
       bestimmt werden, halten sich aber ungefähr die Waage mit den Einnahmen“,
       teilt sie auf taz-Anfrage mit. „Der Abschleppservice der BVG ist nicht
       gewinnorientiert, sondern soll lediglich schnell dafür sorgen, Hindernisse
       zu beseitigen, die den Betriebsablauf stören.“
       
       4 Jul 2022
       
       ## LINKS
       
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