# taz.de -- Prozess gegen Naziorganisation: Elf Männer vor Gericht
       
       > Am Landgericht München hat am Montag ein Prozess gegen mutmaßliche
       > Funktionäre und Mitglieder des verbotenen Neonazi-Netzwerks „Blood &
       > Honour“ begonnen.
       
 (IMG) Bild: Der Hauptangeklagte (vorne) und ein weiterer Angeklagter sitzen mit ihren Anwälten im Gerichtssaal
       
       München afp | Vor dem Landgericht München I hat am Montag ein Prozess gegen
       elf Männer wegen der illegalen Fortführung der verbotenen
       Neonaziorganisation Blood & Honour begonnen. Unter den Angeklagten ist der
       41 Jahre alte Sven B., der als sogenannter Divisionsleiter von 2016 bis
       2018 Chef der Gruppe in Deutschland und darüber hinaus Leiter der Sektion
       Thüringen gewesen sein soll.
       
       Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft den Männern im Wesentlichen
       einen Verstoß gegen ein Vereinigungsverbot vor. Dazu muss sich ein Teil der
       Angeklagten [1][wegen Volksverhetzung] und des Verwendens von Kennzeichen
       verfassungswidriger Organisationen vor Gericht verantworten. Blood &Honour
       ist in Deutschland seit 2000 verboten. Die [2][rechtsextreme Organisation]
       wurde damals vom Bundesinnenministerium aufgelöst, der Weiterbetrieb ist
       strafbar.
       
       Laut Anklage sollen die Männer zwischen 2016 und 2018 trotzdem das Ziel
       verfolgt haben, die Strukturen weiterzuführen und durch die Vermarktung der
       in einschlägigen Kreisen bekannte „Marke“ extremistische Ideen zu
       verbreiten. Dabei geht es vor allem um den Verkauf von Musik-CDs und
       Artikeln mit rechtsradikalen Symbolen.
       
       Laut Anklage trafen sich die Mitglieder regelmäßig in unterschiedlicher
       Besetzung, pro Monat habe es drei Pflichttreffen gegeben. Dabei sollen die
       zehn Angeklagten Mitglieder – ein elfter Angeklagter soll Unterstützer
       gewesen sein – altdeutsche [3][Schriftzüge mit Blood & Honour] genutzt
       haben und dies auch auf Kleidung gezeigt haben.
       
       Der Hauptangeklagte B. soll auch Kontakt zu ausländischen Divisionen
       gehalten und der oberste Finanzverwalter der verbotenen Gruppe gewesen
       sein. Außerdem soll er als Musikproduzent ein Lied produziert haben, in dem
       der Holocaust geleugnet wird.
       
       20 Jun 2022
       
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