# taz.de -- Plan der polnischen Regierung: Ein Melderegister für Schwangere?
       
       > Polens Regierung will ein Register zur Erfassung von Schwangerschaften
       > einführen. Für die ärztliche Schweigepflicht verheißt das nichts Gutes.
       
 (IMG) Bild: Warschau im November 2021: Protest gegen das polnische Abtreibungsrecht
       
       Warschau taz | Ein Polizist, Staatsanwalt oder Geheimdienstagent könnte
       demnächst vor der Tür stehen und fordern: „Ich muss Ihren Bauch
       inspizieren. Sie sind im fünften Monat schwanger!“ Das ist das
       Horrorszenario, das zur Zeit in Polen kursiert und für große Aufregung
       sorgt.
       
       Denn heimlich, still und leise hatte Polens Gesundheitsminister Adam
       Niedzielski am Freitagabend vor dem langen Pfingstwochenende noch schnell
       eine Verordnung erlassen, mit dem er das hoch umstrittene zentrale
       Schwangerschafts-Melderegister ins Leben rief. Angeblich zum Schutz der
       Gesundheit von Mutter und Kind. Im vergangenen Dezember hatte es einen
       Aufschrei gegeben, [1][als das Vorhaben der regierenden Nationalpopulisten
       von der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) bekannt wurde]. Nach heftigen
       Protesten versank die geplante Verordnung wieder in der Versenkung.
       
       Doch nun wird sie in zwei Wochen in Kraft treten, ohne dass die 38
       Millionen Pol*innen auch nur die kleinste Chance zur Mitsprache gehabt
       hätten. Die meisten merkten erst am Montag, dass sich die Gesetzeslage
       übers Wochenende entscheidend geändert hatte. Schon jetzt ist das
       Abtreibungsrecht in Polen eines der schärfsten in Europa. Es gibt nur noch
       zwei Fälle, in denen eine legaler Schwangerschaftsabbruch durchgeführt
       werden kann: wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau bedroht sind oder
       sie vergewaltigt wurde.
       
       Die Indikation, die noch vor drei Jahren zu rund 80 Prozent aller Abbrüche
       geführt hatte – schwerste Fehlbildungen des Fötus, kaum Überlebenschancen
       für das Neugeborene sowie unheilbare schwere Krankheiten – wurde im Oktober
       2020 auf Wunsch einiger PiS-Abgeordneter vom polnischen Verfassungsgericht
       kassiert.
       
       ## Kein Kriterium
       
       [2][Seitdem sind mehrere gesunde Schwangere verstorben], weil Ärzte aus
       Angst vor einem Gerichtsverfahren zu lange mit der Einleitung eines
       Abbruchs warteten. Es gibt bis heute kein Kriterium, wann das Leben eines
       tot kranken oder im Mutterleib sterbenden Kindes keinen Vorrang mehr vor
       dem Leben der gesunden Mutter hat.
       
       Angeblich, so versucht das Gesundheitsministerium zu beruhigen, gehe es bei
       der Verordnung zum Gesetz über das Medizinische Informationssystem (SIM)
       nicht um die Schaffung eines Schwangerschafts-Registers, sondern nur um die
       „Ausweitung meldepflichtiger Informationen“.
       
       Tatsächlich sollen demnächst neben Krankheiten aller Patient*innen,
       Arztbesuchen und verabreichten Medikamenten auch Allergien und Diagnosen
       über die psychische Gesundheit zentral erfasst werden, die Versorgung mit
       Implantaten, Klinikaufenthalte, die Blutgruppe – und Schwangerschaften samt
       aller Pflichtuntersuchungen bis zur Geburt. Das neue digitale SIM soll ab
       Oktober polenweit einsatzbereit sein.
       
       „In normalen Zeiten würde die Übertragung selbst so sensibler Daten an das
       SIM bei uns keine größere Unruhe auslösen“, sagt Joanna Pietrusiewicz, die
       Vorsitzende der Stiftung Menschlich gebären. Aber in der aktuellen
       Situation ist das für uns ein Signal, dass der Staat sich erneut in das
       Leben der polnischen Frauen einmischt.“ Alles wäre in Ordnung, wenn die
       gesammelten Information nur dem medizinischen Personal und den
       Patient*innen selbst zugänglich wären. Aber Staatsanwaltschaft und
       Gerichte – das gab Polen Gesundheitsminister zu – könnten sich auf der
       Basis bestimmter Gesetze zu den eigentlich geschützten Daten Zugang
       verschaffen.
       
       Noch liegt das Gesetzesprojekt für das „Polnische Institut für Demografie
       und Familie“ im Sejm, dem polnischen Abgeordnetenhaus. Doch die künftigen
       Mitarbeiter*innen hätten die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft,
       könnten die Herausgabe jeder privaten sowie intimen Information erzwingen
       und diese an den Staat weitergeben.
       
       7 Jun 2022
       
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