# taz.de -- Plan der polnischen Regierung: Ein Melderegister für Schwangere?
> Polens Regierung will ein Register zur Erfassung von Schwangerschaften
> einführen. Für die ärztliche Schweigepflicht verheißt das nichts Gutes.
(IMG) Bild: Warschau im November 2021: Protest gegen das polnische Abtreibungsrecht
Warschau taz | Ein Polizist, Staatsanwalt oder Geheimdienstagent könnte
demnächst vor der Tür stehen und fordern: „Ich muss Ihren Bauch
inspizieren. Sie sind im fünften Monat schwanger!“ Das ist das
Horrorszenario, das zur Zeit in Polen kursiert und für große Aufregung
sorgt.
Denn heimlich, still und leise hatte Polens Gesundheitsminister Adam
Niedzielski am Freitagabend vor dem langen Pfingstwochenende noch schnell
eine Verordnung erlassen, mit dem er das hoch umstrittene zentrale
Schwangerschafts-Melderegister ins Leben rief. Angeblich zum Schutz der
Gesundheit von Mutter und Kind. Im vergangenen Dezember hatte es einen
Aufschrei gegeben, [1][als das Vorhaben der regierenden Nationalpopulisten
von der Partei Recht und Gerechtigkeit (PiS) bekannt wurde]. Nach heftigen
Protesten versank die geplante Verordnung wieder in der Versenkung.
Doch nun wird sie in zwei Wochen in Kraft treten, ohne dass die 38
Millionen Pol*innen auch nur die kleinste Chance zur Mitsprache gehabt
hätten. Die meisten merkten erst am Montag, dass sich die Gesetzeslage
übers Wochenende entscheidend geändert hatte. Schon jetzt ist das
Abtreibungsrecht in Polen eines der schärfsten in Europa. Es gibt nur noch
zwei Fälle, in denen eine legaler Schwangerschaftsabbruch durchgeführt
werden kann: wenn die Gesundheit oder das Leben der Frau bedroht sind oder
sie vergewaltigt wurde.
Die Indikation, die noch vor drei Jahren zu rund 80 Prozent aller Abbrüche
geführt hatte – schwerste Fehlbildungen des Fötus, kaum Überlebenschancen
für das Neugeborene sowie unheilbare schwere Krankheiten – wurde im Oktober
2020 auf Wunsch einiger PiS-Abgeordneter vom polnischen Verfassungsgericht
kassiert.
## Kein Kriterium
[2][Seitdem sind mehrere gesunde Schwangere verstorben], weil Ärzte aus
Angst vor einem Gerichtsverfahren zu lange mit der Einleitung eines
Abbruchs warteten. Es gibt bis heute kein Kriterium, wann das Leben eines
tot kranken oder im Mutterleib sterbenden Kindes keinen Vorrang mehr vor
dem Leben der gesunden Mutter hat.
Angeblich, so versucht das Gesundheitsministerium zu beruhigen, gehe es bei
der Verordnung zum Gesetz über das Medizinische Informationssystem (SIM)
nicht um die Schaffung eines Schwangerschafts-Registers, sondern nur um die
„Ausweitung meldepflichtiger Informationen“.
Tatsächlich sollen demnächst neben Krankheiten aller Patient*innen,
Arztbesuchen und verabreichten Medikamenten auch Allergien und Diagnosen
über die psychische Gesundheit zentral erfasst werden, die Versorgung mit
Implantaten, Klinikaufenthalte, die Blutgruppe – und Schwangerschaften samt
aller Pflichtuntersuchungen bis zur Geburt. Das neue digitale SIM soll ab
Oktober polenweit einsatzbereit sein.
„In normalen Zeiten würde die Übertragung selbst so sensibler Daten an das
SIM bei uns keine größere Unruhe auslösen“, sagt Joanna Pietrusiewicz, die
Vorsitzende der Stiftung Menschlich gebären. Aber in der aktuellen
Situation ist das für uns ein Signal, dass der Staat sich erneut in das
Leben der polnischen Frauen einmischt.“ Alles wäre in Ordnung, wenn die
gesammelten Information nur dem medizinischen Personal und den
Patient*innen selbst zugänglich wären. Aber Staatsanwaltschaft und
Gerichte – das gab Polen Gesundheitsminister zu – könnten sich auf der
Basis bestimmter Gesetze zu den eigentlich geschützten Daten Zugang
verschaffen.
Noch liegt das Gesetzesprojekt für das „Polnische Institut für Demografie
und Familie“ im Sejm, dem polnischen Abgeordnetenhaus. Doch die künftigen
Mitarbeiter*innen hätten die Kompetenzen der Staatsanwaltschaft,
könnten die Herausgabe jeder privaten sowie intimen Information erzwingen
und diese an den Staat weitergeben.
7 Jun 2022
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