# taz.de -- Mietenkrise und Verdrängung: Liberale Blockade
       
       > Bauministerin Klara Geywitz will das Vorkaufsrecht der Kommunen neu
       > regeln, um den Mieterschutz zu stärken. Doch die FDP will lieber weiter
       > prüfen.
       
 (IMG) Bild: Begehrt und knapp: Wohnraum (hier eine Hausfassade in München)
       
       Berlin taz | Wenn es nach Bundesbauministerin Klara Geywitz (SPD) geht,
       soll das Vorkaufsrechts der Kommunen wieder gestärkt und neu geregelt
       werden, um Verdrängungsprozesse zu verhindern. Am vergangenen Freitag wurde
       ein entsprechender Gesetzesentwurf zur Abstimmung an die anderen
       Bundesministerien und Bundestagsfraktionen verschickt. Doch schon jetzt
       zeichnet sich ein Streit innerhalb der Ampel-Koalition ab: Die
       Konfliktlinie verläuft wie so oft zwischen SPD und Grünen einerseits und
       der FDP andererseits.
       
       „Wesentliche Fragen sind für uns Freie Demokraten in diesem Entwurf noch
       nicht beantwortet“ sagte Daniel Föst, der wohnungspolitische Sprecher der
       FDP-Bundestagsfraktion, der taz. Es müsse geprüft werden, „ob ein solches
       Instrument Sinn macht und auch wirklich hilft, den Wohnungsmarkt zu
       entspannen.“ Er sei da weiterhin sehr skeptisch und setze lieber auf
       schnelles und kostengünstiges Bauen. Aus dem Justizministerium heißt es auf
       Nachfrage lediglich, dass „noch Beratungsbedarf“ bestehe. Das
       Bauministerium wollte sich im laufenden Abstimmungsverfahren nicht weiter
       äußern.
       
       Der Gesetzentwurf aus dem Bauministerium ist eine Reaktion auf ein
       [1][Urteil des Bundesverwaltungsgericht vom November 2021, das das
       Vorkaufsrecht in weiten Teilen gekippt] hat. Es kann seither in sogenannten
       Milieuschutzgebieten, also Wohnvierteln, die besonders von
       Verdrängungsprozessen betroffen sind, nur noch angewandt werden, wenn ein
       Wohngebäude etwa leer steht oder droht zu verfallen. Der Bundesrat sowie
       Mieterinitiativen drängen seither auf eine Reform des Vorkaufrechts.
       
       Bis zu diesem Urteil war das Vorkaufsrecht in Städten wie München, Leipzig,
       Hamburg oder Berlin ein erprobtes Mittel, um gegen Spekulation mit Wohnraum
       vorzugehen. Wenn private Investoren Mietshäuser kaufen wollten, hatten
       Kommunen durch das Vorkaufsrecht die Möglichkeit, die Häuser selbst zu
       kaufen oder Bedingungen für den Kauf zu vereinbaren.
       
       ## Grüne sind sauer auf FDP
       
       Denn erfahrungsgemäß gehen mit dem Aufkauf eines Hauses oft
       Verdrängungsprozesse einher: Wenn etwa durch Luxussanierungen die Mieten
       steigen oder die Wohnungen in Eigentumswohnungen umgewandelt werden. FDP
       und Union stehen dem Vorkaufsrecht aber eher skeptisch gegenüber, weil sie
       das Instrument als zu teuer und als Eingriff in Eigentümerrechte werten.
       
       Das Bauministerium verfolgt mit dem Entwurf, der der taz vorliegt, nun aber
       das Ziel, „die bisherige Verwaltungspraxis der Gemeinden“ in
       Milieuschutzgebieten wieder zu ermöglichen und „auf eine sichere
       Rechtsgrundlage“ zu stellen. Laut Entwurf können Investoren ein Wohnhaus
       dann nur noch kaufen, wenn sie sich in einer Abwendungsvereinbarung
       ausdrücklich verpflichten, die Ziele des Milieuschutzes einzuhalten.
       
       So kann dann etwa festgelegt werden, dass [2][keine Umwandlung in
       Eigentumswohnungen] oder keine Luxussanierungen vorgenommen werden – für
       notwendige Sanierungen soll das nicht gelten. Die Geltungsdauer einer
       solchen Vereinbarung soll auf maximal 20 Jahre begrenzt werden.
       
       Dass sich die FDP nun bei der Gesetzesnovelle quer stellt, ist für die
       wohnungspolitische Sprecherin der Grünenfraktion, Christina-Johanne
       Schröder, nicht nachvollziehbar. In einer gemeinsamen Koalition zu sein,
       bedeute auch, „Gesetze mitzutragen, die nicht auf der eigenen Agenda ganz
       oben stehen“, sagte sie der taz. „Der Bundesrat, die Kommunalen
       Spitzenverbände und Bürgerinitiativen fordern, die Rechtssicherheit beim
       Vorkaufsrecht wiederherzustellen“ betonte sie. Es gehe darum, „abzuwenden,
       dass Menschen ihr Lebensumfeld verlassen, Kinder die Schule wechseln müssen
       und die soziale Mischung einer Stadtstruktur nachhaltig in Gefahr gerät.“
       Das mächtigste Instrument für die Kommunen sei aber „nicht das
       Vorkaufsrecht selbst, sondern der Abwendungsvertrag mit den
       Investor*innen.“
       
       ## Die Linke hat eigene Pläne
       
       Formal haben sich SPD, Grüne und FDP im Koalitionsvertrag nur darauf
       geeinigt, zu „prüfen“, ob sich aus dem Urteil des Bundesverwaltungsgericht
       „gesetzgeberischer Handlungsbedarf ergibt.“ Bernhard Daldrup,
       wohnungspolitischer Sprecher der SPD, erklärte gegenüber der taz aber, dass
       sich die drei Parteien in den Koalitionsverhandlungen darauf geeinigt
       hätten, „den Status quo ante wiederherzustellen.“ Dass nur „geprüft“ werden
       solle, stehe dort nur, „weil die Urteilsbegründung des Gerichts zu dem
       Zeitpunkt noch nicht vorlag“, sagte Daldrup. Er erwarte von allen
       Beteiligten, sich an die Vereinbarungen zu halten.
       
       Auch in der Opposition ist der Entwurf zum Vorkaufsrecht umstritten –
       allerdings aus unterschiedlichen Gründen. Der wohnungspolitische Sprecher
       der Union, Jan-Marco Luczak, bezeichnete das Vorkaufsrecht gegenüber der
       taz als „ein symbolhaft überhöhtes Instrument, das in seiner Wirkung völlig
       überschätzt“ werde. Anstatt so viel Geld für den Kauf von Häusern
       auszugeben, könnte man „mehr soziale Belegungsrechte kaufen, Mietzuschüsse
       zahlen oder – was langfristig einzig und allein gegen Wohnungsknappheit
       hilft – neue Wohnungen bauen“, argumentierte er.
       
       Luczak sei nun gespannt, „ob die FDP bei ihrer Ablehnung bleibt und gegen
       das ineffiziente, kostspielige und wenig wirksame Mittel Vorkaufsrecht die
       gleiche Durchsetzungskraft entfaltet wie bei den Corona-Maßnahmen.“
       
       Für die Linkspartei ist der Gesetzentwurf aus dem Bauministerium hingegen
       nicht ausreichend, obwohl auch sie die schnelle Wiederherstellung des
       Vorkaufsrecht befürwortet. Die wohnungspolitische Sprecherin der
       Linksfraktion, Caren Lay, bemängelte gegenüber der taz, dass sich
       Mieter:innen nach dem Entwurf des Bauministeriums, nicht mehr „gegen die
       energetische Sanierung in Milieuschutzgebieten“ wehren können. Dabei sei
       die „Modernisierungsumlage Verdrängungsmotor Nummer 1 in vielen Städten“.
       
       Die Linkspartei hatte bereits Mitte Februar einen eigenen [3][Gesetzentwurf
       zum Thema] eingebracht. „Wir werden die Aufhebung des Fraktionszwangs
       vorschlagen, damit er auch ohne die Blockade der FDP eine Mehrheit finden
       kann“ kündigte Caren Lay an. Am kommenden Montag soll es im Bundestag eine
       öffentliche Anhörung zum Entwurf der Linken geben.
       
       4 May 2022
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Urteil-des-Bundesverwaltungsgericht/!5814508
 (DIR) [2] /Mietwohnungen-werden-EIgentum/!5789518
 (DIR) [3] https://dserver.bundestag.de/btd/20/006/2000679.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Jasmin Kalarickal
       
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