# taz.de -- Ziviler Widerstand: Klimaaktivismus versus Querdenken
       
       > Das Wohl aller ist entscheidend für den zivilen Widerstand. Der Schaden
       > muss überschaubar bleiben und Erfolg nicht völlig unwahrscheinlich.
       
 (IMG) Bild: Die Gruppe „Letzte Generation“ meidet die Konfrontation mit dem Rechtsstaat nicht
       
       Die Organisation [1][„Letzte Generation“] fordert den demokratischen
       Rechtsstaat heraus, indem sie Autobahnen sperrt, um auf Klimaschutz und
       Lebensmittelverschwendung aufmerksam zu machen. Gegen „normale“
       Protestaktionen spricht, wie Mitglied [2][Tobias März in der taz] erklärt:
       „Damit bekommen wir nicht die nötige Aufmerksamkeit.“
       
       Die Reaktionen sind vielfältig. Justizminister [3][Marco Buschmann (FDP)
       schrieb bei Twitter]: „Ziviler Ungehorsam ist im deutschen Recht weder
       Rechtfertigungs- noch Entschuldigungsgrund. Unangemeldete Demos auf
       Autobahnen sind und bleiben rechtswidrig.“
       
       Was ist „ziviler Ungehorsam“ genau und wie weit ist er zu rechtfertigen? In
       der Philosophie wird spätestens seit der Zeit von John Locke (1632–1704)
       darüber nachgedacht. Locke war der Meinung, ungerechter und ungesetzlicher
       Gewalt dürfe man mit Gewalt begegnen. Aber ungesetzlich ist die Gewalt
       durch unseren Rechtsstaat nicht. Lockes Kriterium verweist auf den Konflikt
       Bürger versus Unrechtsstaat, also auf die Rechtfertigung von Bürgerkrieg
       und Revolution.
       
       Das ist eine neue Frage, die sich etwa in Belarus stellt. Locke bringt uns
       aber auch bei der Frage nach gerechtfertigtem zivilem Ungehorsam voran,
       indem er zwei Punkte formuliert: Erstens wenn ich zur Vermeidung der
       Ungerechtigkeit das Gesetz nicht anrufen konnte, bin ich zum Widerstand
       ermächtigt. Zudem erkennt Locke zweitens, dass ziviler Ungehorsam als Motor
       für den Wandel des Rechts unerlässlich ist.
       
       ## Ungehorsam als Motor für Wandel
       
       Nur so kann das Recht sich gesellschaftlichen Erfordernissen anpassen,
       indem es durch Aktionen, die seine Grenzen, aber nicht seinen Geist
       verletzen, herausgefordert wird. Also ist ziviler Ungehorsam per se
       gesetzeswidrig, aber erwünscht, anders als Buschmann meint. Damit wissen
       wir schon mal: Ziviler Ungehorsam unterscheidet sich von Revolution. Es
       müssen ihm, pragmatisch abgewandelt, mindestens andere wirkungslose legale
       Versuche vorausgegangen sein, um das Recht fortzuentwickeln.
       
       Ein zusätzliches Element, das in sehr vielen Definitionen des Begriffs eine
       Rolle spielt, ist das Folgende: Es muss eine Situation gegeben sein, in der
       der Rechtsstaat ein grundlegendes moralisches Prinzip wie die Wahrung der
       Menschenrechte, der Gerechtigkeit oder des Allgemeinwohls verletzt. Das
       wiederherzustellen, ist das Motiv des gerechtfertigten zivilen Ungehorsams.
       
       Auch [4][Hannah Arendt] betonte, dass gerechtfertigter ziviler Ungehorsam
       nicht Ausnahmen aus den Gesetzen für Einzelne (zum Beispiel Kriminelle)
       bezweckt, sondern auf das Wohl aller zielt und deshalb auch öffentlich
       stattfindet. Die Aktionen der „Ungehorsamen“ sollen die Öffentlichkeit
       aufrütteln, werden nicht verheimlicht und sind prinzipiell von jedermann
       und nicht nur von einigen Cliquen ausführbar.
       
       Damit wissen wir erneut mehr. Elementar ist, dass hier Stoff ist, um
       Klimaaktivismus von einigen Arten des [5][Querdenkens] und [6][Trumpismus]
       zu unterscheiden. Die Bewegungen haben vieles gemeinsam, etwa die
       Öffentlichkeit, sodass der Verdacht aufkommt, beides könnte
       gerechtfertigter ziviler Ungehorsam sein: Wenn Klimaaktivisten Recht
       verletzen dürfen, dürfen Querdenker das auch?
       
       ## Querdenker zielen nicht auf das Allgemeinwohl
       
       Nein, denn weder Rechtsradikalismus noch Trumpismus haben einen
       glaubwürdigen Bezug auf das Allgemeinwohl beziehungsweise die Menge des
       Wohlergehens in der Gesellschaft. Es geht ihnen darum, eine kleine
       Teilgruppe gegenüber anderen Gruppen der Gesellschaft zu bevorteilen und
       damit andere Teilgruppen zu benachteiligen. So gehen Proteste auf das Konto
       der Teile der Gesellschaft, die sich nicht gegen Ansteckung durch das
       Coronavirus schützen können.
       
       Auch wenn die Rhetorik solcher Gruppen auf „Grundrechten für alle“ basiert
       und daher einen Allgemeinwohlbezug vortäuscht, muss man sich immer fragen:
       Wer wird durch die Proteste in welchem Maße geschädigt? Durch Klimaschutz
       niemand, durch ein Querdenken, das bewirkt, dass Schutzmaßnahmen vorzeitig
       enden, einige erheblich. Gleiches gilt für den Trumpismus und die AfD.
       
       Es gilt, das Wohl einer kleinen Teilgruppe gegen andere Teilgruppen
       auszuspielen: „America first“, gemeint ist damit nicht die ganze Nation,
       sondern das „weiße“ Amerika. Zwar gibt es auch legitimen zivilen Ungehorsam
       von Minderheiten, die auf gleiche Anerkennung zielen, man denke nur an die
       Behindertenbewegung. Aber bei diesen Bewegungen gilt: Wenn ihre Ziele
       erreicht sind, wird deshalb niemand nennenswert schlechter gestellt sein.
       
       Wie steht es nun mit dem etwa von dem amerikanischen Vordenker des
       Liberalismus John Rawls beschworenen Kriterium, dass gerechtfertigter
       ziviler Ungehorsam gewaltfrei sein muss und niemandem schaden darf? Gewalt
       ist durch die WHO definiert als „schädigende Ausübung von Macht“. Gewalt
       und Schädigung hängen also zusammen. Kein Protest ist ohne Schädigung
       möglich. Schaden entsteht immer, auch durch Worte, die psychische Lasten
       für andere bedeuten. Zudem ist Gewalt für manche Proteste unumgänglich.
       
       ## Schaden entsteht immer
       
       [7][Hungerstreiks] beinhalten Gewalt gegen sich selbst. „Containern“, also
       die Rettung von Lebensmitteln, die in Müllcontainern von
       Lebensmittelhändlern entsorgt werden, funktioniert nur, wenn man auf das
       Gelände der Händler vordringt und damit Hausfriedensbruch begeht. Dabei
       muss man sich im Normalfall gewaltsam Zutritt verschaffen, indem man
       Schlösser aufbricht. Nicht genehmigte Demonstrationen schaden dem Staat,
       denn sie zwingen ihn, sie zu beobachten oder aufzulösen.
       
       Polizeikontingente müssen bereitstehen. Auch das ist eine Form von
       Schädigung, denn man zwingt den Staat dazu, Kosten zu tragen, die zulasten
       von irgendjemand oder irgendetwas gehen. Fordert man also völlige
       Gewaltfreiheit von „Ungehorsamen“, fordert man eigentlich etwas genau
       genommen Unmögliches. Besser sollte man fragen, welche Form und welches Maß
       von Gewalt und Schaden zulässig sind.
       
       Schnell kommt einem die gängige Formel „Gewalt gegen Sachen ja, Gewalt
       gegen Personen nein“ in den Sinn, um hier zu differenzieren. Auch dieser
       Slogan ist jedoch nicht zu Ende gedacht. Gewalt gegen Sachen verursacht
       Kosten und Kosten müssen vom Staat oder vom Lebensmittelhändler oder von
       wem auch immer kompensiert werden. Wenn Millionenschäden im
       Lebensmittelhandel entstehen, wird dieser auch über Entlassung von Personal
       nachdenken.
       
       Gewalt gegen Sachen und Schädigung von Personen hängen zusammen. Daher kann
       man nur fordern, dass Gewalt in ihrem Ausmaß minimiert wird: so wenig
       Gewalt wie möglich und keine Gewalt, die über eine gewisse Schadenssumme
       hinausgeht. Die tolerierbare Schadenssumme ist natürlich relativ zum
       Vermögen des Geschädigten. Schlösser bei Lebensmittelhändlern aufzubrechen,
       schädigt diese nicht nennenswert.
       
       Polizeikontingente für Demonstrationen bereitzustellen, schädigt den Staat
       nicht nennenswert. Millionenschäden für einen Lebensmittelhändler bedeuten
       jedoch schon eine andere Dimension. Bleibt ein letztes Kriterium, um die
       Aktionen der „Letzten Generation“ zu bewerten. Ziviler Ungehorsam ist nur
       gerechtfertigt, wenn sein Erfolg nicht völlig unwahrscheinlich ist. Er
       kostet jedenfalls viel, sei es finanziell oder an Verunsicherung des
       Rechtsbewusstseins.
       
       Deshalb muss er auch wahrscheinlich etwas bringen. Eine von manchen
       Aktivisten erwogene Revolution gegen unseren Staat, die ihn durch eine
       „Ökodiktatur“ ersetzen sollte, hätte keine Chance auf Erfolg. Es droht
       ineffektiver und zudem blutiger Widerstand wie zu Zeiten der
       Baader-Meinhof-Bande. Allein deshalb wäre der Versuch, eine Ökodiktatur zu
       errichten, nicht zu rechtfertigen.
       
       Nun können wir die fraglichen Aktionen der Klimaaktivisten bewerten.
       Grundsätzlich handelt es sich dann um gerechtfertigten zivilen Ungehorsam,
       der auch Gesetze bricht, wenn er (anders als bei gerechtfertigten
       Revolutionen) gewaltarm ist. Er muss öffentlich geschehen, sein Ziel muss
       nachvollziehbar im Sinne des Wohls aller Menschen sein, ihm müssen
       rechtlich zulässige Aktionen erfolglos vorausgegangen sein und sein Ziel
       darf nicht wahrscheinlich unerreichbar sein.
       
       Wenn man all diese Kriterien anwendet, sind gewaltarme Autobahnsperrungen
       prinzipiell zu rechtfertigen. Gewaltarm sind sie insbesondere, wenn sie zum
       Beispiel Rettungsgassen für Notfälle garantieren und sonstige nennenswerte
       Schädigungen von Personen ausschließen. Ob das gegeben ist, darüber
       streiten Veranstalter und Kritiker. Außerdem sind Schäden von betroffenen
       Autofahrern zwar verglichen mit dem Ziel „Klimaschutz“ im Einzelnen
       unbedeutend, sie häufen sich aber durch wiederholte Aktionen an.
       
       Irgendwann wird die ohnehin eingeschränkte Erfolgswahrscheinlichkeit des
       Protests durch die vielen kleinen Schäden überwogen, die er verursacht.
       Einzelne gewaltarme Sperrungen halte ich also für zu rechtfertigen,
       gehäufte Sperrungen, wie wir sie derzeit erleben, verursachen zu viele
       Schäden. Sie erschöpfen das Medieninteresse und haben deshalb immer
       geringere Chancen, etwas zu verändern.
       
       Aufseiten des Staates würde man erwarten, dass er bei gerechtfertigtem
       zivilem Ungehorsam seine Gesetze ständig überprüft. Und dass er sich beim
       Strafmaß für die Ahndung zurückhält. Der Umgang mit gerechtfertigtem
       zivilem Ungehorsam ist der Lackmustest für gereifte Demokratien und muss
       als notwendiges Element ihrer politischen Kultur angesehen werden.
       
       24 Apr 2022
       
       ## LINKS
       
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