# taz.de -- Berliner Senat verlängert Corona-Regeln: Eine letzte Frist
       
       > Berlin verlängert fast alle Corona-Regeln noch einmal bis 31. März. Ab
       > dann gilt: Eigenverantwortung.
       
 (IMG) Bild: IM Nahverkehr gilt die Maskenpflicht weiter, aber auch VOR dem Nahverkehr? Und wer hält sich dran?
       
       Berlin dpa | Berlin behält die bisher geltenden Corona-Maßnahmen bis zum
       31. März bei, anschließend werden sie bis auf wenige Ausnahmen gestrichen.
       Der Senat beschloss die Verlängerung laut Mitteilung am Samstag. Eigentlich
       hatten sich Bund und Länder grundsätzlich darauf geeinigt, dass alle
       tiefgreifenderen Beschränkungen bereits zum Sonntag (20. März) wegfallen.
       Berlin macht nun jedoch wie andere Länder von einer Übergangsfrist
       Gebrauch.
       
       Die Regierende Bürgermeisterin Franziska Giffey (SPD) hatte dies
       [1][bereits nach der Senatssitzung am vergangenen Dienstag angekündigt] und
       mit der Corona-Lage begründet. So steigen die Infektionszahlen bundesweit
       seit geraumer Zeit wieder.
       
       Auch in Berlin waren die Zahlen zuletzt im Wochenvergleich gestiegen. In
       den vergangenen sieben Tagen erfassten die Gesundheitsämter 1100,8
       Neuinfektionen je 100.000 Einwohner, wie aus dem Lagebericht vom Samstag
       hervorgeht. Am Freitag hatte der Wert bei 1144,9 gelegen, am Samstag vor
       einer Woche bei 776. Damit liegt die Sieben-Tage-Inzidenz derzeit aber
       deutlich niedriger als im bundesweiten Schnitt (1735,0).
       
       ## Testpflicht an Schulen bleibt auch über 1. April hinaus
       
       Ab 1. April soll es dann nur noch wenige sogenannte Basis- Schutzmaßnahmen
       geben. Dazu zählen die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie in
       Krankenhäusern und Pflegeheimen. Für bestimmte Bereiche soll auch eine
       Testpflicht fortbestehen, etwa an Schulen. Die bisher üblichen kostenlosen
       Corona-Schnelltests für alle, die vom Bund bezahlt werden, wird es dann
       voraussichtlich aber nicht mehr im bisherigen Umfang geben.
       
       Bei den Beratungen von Kanzler Olaf Scholz (SPD) mit den
       Ministerpräsidenten der Länder hatte es am Donnerstag Streit über den neuen
       Rechtsrahmen gegeben. Bundestag und Bundesrat beschlossen am Freitag
       ungeachtet hoher Infektionszahlen den Wegfall der meisten bundesweiten
       Schutzregeln. Der Senat setzte die neue Rechtsgrundlage [2][nun formal für
       das Land Berlin] um.
       
       Der Senat habe wie angekündigt beschlossen, die gegebene Übergangsfrist
       voll auszuschöpfen, teilte eine Senatssprecherin mit. Damit werden die
       Maßnahmen bis 31. März verlängert. Darüber hinaus sei das nicht möglich.
       
       ## Keine Hotspot-Regelung
       
       Eine sogenannte Hotspot-Regelung soll es in Berlin zunächst nicht geben.
       Danach können die Bundesländer per Parlamentsbeschluss strengere Regeln
       einführen, sollte sich die Corona-Lage regional verschärfen. Momentan seien
       die Voraussetzungen dafür in der Hauptstadt nicht gegeben, hatte Giffey am
       Dienstag erklärt. Dazu zähle eine gravierende Infektionslage mit einer
       größeren Überlastung der kritischen Infrastruktur.
       
       Trotz vieler Lockerungen in den vergangenen Wochen gelten in Berlin wegen
       der Pandemie noch in etlichen Bereichen Beschränkungen. So sind private
       Treffen, an denen Ungeimpfte teilnehmen, auf einen Haushalt und bis zu zwei
       weitere Personen aus einem anderen Haushalt beschränkt. Kinder bis zur
       Vollendung des 14. Lebensjahres werden nicht mitgezählt.
       
       In der Gastronomie, in Hotels, beim Friseur, in Fitnessstudios,
       Sporthallen, Volkshochschulen oder Fahrschulen gilt die 3G-Regel: Dabei
       sein dürfen also nur Geimpfte, Genesene oder Getestete. Zutritt zu Clubs
       und Diskotheken haben nur Genesene und Geimpfte, die sich zudem testen
       lassen müssen (2G plus). Das gilt auch für Geboosterte.
       
       Für Veranstaltungen drinnen und draußen gelten noch Obergrenzen bei der
       Teilnehmerzahl oder bei der maximal auslastbaren Kapazität der
       Örtlichkeiten. Dabei greifen die 3G-Regel oder bei Großveranstaltungen die
       2G-plus-Regel, wobei von letzterer Geboosterte ausgenommen sind. Außerdem
       besteht bei den meisten Veranstaltungen FFP2-Maskenpflicht. Die gilt auch
       zum Beispiel im Einzelhandel.
       
       20 Mar 2022
       
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