# taz.de -- UN-Sicherheitsrat und die Ukraine: Eine böse Premiere
       
       > Erstmals in seiner Geschichte beginnt ein Krieg, noch während das Gremium
       > tagt. Die Vereinten Nationen sind blockiert
       
 (IMG) Bild: Der ukrainische Botschafter Sergiy Kyslytsya attackierte seinen russischen Amtskollegen scharf
       
       Der UN-Sicherheitsrat hat eine böse Premiere erlebt. Noch während die
       bereits zweite Dringlichkeitssitzung zum Ukraine-Konflikt diese Woche am
       Mittwochabend (Ortszeit) in New York lief, wurden 14 der 15
       BotschafterInnen in dem Gremium von der Realität eingeholt – der russische
       Präsident Wladimir Putin kündigte in Moskau den Beginn der Angriffe auf die
       Ukraine an.
       
       Vergeblich blieb der Appell, den UNO-Generalsekretär António Guterres zur
       Eröffnung der Sitzung an Putin gerichtet hatte: „Halten Sie Ihre Truppen
       davon ab, die Ukraine anzugreifen, geben Sie dem Frieden eine Chance, viele
       Menschen sind bereits gestorben.“ Russlands UNO-Botschafter Wassili
       Nebensja reagierte auf dem Appell mit der Rechtfertigung der Angriffe – und
       ihrer Verharmlosung. Es handele sich dabei „nicht um einen Krieg“, sondern
       lediglich um „eine spezielle militärische Operation“.
       
       Es folgten ungewöhnlich scharfe Wortgefechte. Der ukrainische Botschafter
       Serhij Kyslyzja erklärte in Richtung seines russischen Amtskollegen: „Wir
       verurteilen die Aggression, die Sie gegen mein Volk verüben. Es gibt kein
       Fegefeuer für Kriegsverbrecher. Sie fahren direkt zur Hölle, Botschafter.“
       US-Botschafterin Linda Thomas-Greenfield kritisierte die „Missachtung“ des
       Sicherheitsrates durch sein ständiges Mitglied Russland.
       
       In Berlin bezeichnete auch SPD-Fraktionschef Rolf Mützenich, der sich in
       der Vergangenheit immer intensiv für eine Deeskalation des Konflikts mit
       Russland engagiert hatte, Putin als „Kriegsverbrecher“. Russland, so
       Mützenich, habe „sein Vetorecht im UN-Sicherheitsrat moralisch und
       politisch verwirkt“.
       
       ## Auch die UN-Generalversammlung hätte Mittel
       
       Die USA und die anderen Staaten in dem Gremium hatten noch für Donnerstag
       einen Resolutionsentwurf angekündigt: Auf Basis von Kapitel 6 der
       UNO-Charta zur „friedlichen Beilegung von Streitigkeiten“ wird darin ein
       „Verstoß“ Russlands gegen die Charta festgestellt. Auch eine Ratsresolution
       zum Ukraine-Konflikt von 2015 soll Moskau mit seinem Angriff missachtet
       haben. Die Regierung Putin wird aufgefordert, sich umgehend wieder daran
       und an das Völkerrecht zu halten. Doch Russland wird gegen den das Vorhaben
       sein Vetorecht wahrnehmen.
       
       An die „Maßgabe“ aus Artikel 27 der UNO-Charta, dass sich bei Beschlüssen
       auf Basis von Kapitel 6 die Streitparteien „der Stimme enthalten sollen“,
       dürfte sich Russland genauso wenig halten wie die anderen vier ständigen,
       vetoberechtigten Ratsmitglieder in der Vergangenheit.
       
       Laut Charta ist der Sicherheitsrat zuständig, um bei „einer Bedrohung oder
       dem Bruch des Friedens“ Maßnahmen zu ergreifen „zur Wiederherstellung des
       Friedens und der internationalen Sicherheit“. Wird die Handlungsfähigkeit
       des Rats aber durch das Veto eines (oder mehrerer) seiner fünf ständigen
       Mitglieder blockiert, kann die Generalversammlung diese Zuständigkeit an
       sich ziehen. Das geschah zum ersten Mal zu Beginn des Koreakrieges im Jahre
       1950.
       
       Nachdem der Rat durch eine Vetodrohung der Sowjetunion über sechs Monate
       blockiert war, verabschiedete die Generalversammlung die
       Notstandsresolution „Uniting for Peace“. Das erfolgte seitdem in neun
       weiteren Fällen. Auf einer Sitzung der Generalversammlung am Mittwoch
       kritisierten zwar mehrere Dutzend Länder das Vorgehen Russlands. Aber eine
       Initiative für eine Notstandsresolution zeichnete sich zunächst noch nicht
       ab.
       
       Schon mehrfach in der 77-jährigen UN-Geschichte hatte der Sicherheitsrat
       auf einer Dringlichkeitssitzung in den Tagen und Stunden vor einem
       drohenden Krieg diesen noch zu verhindern versucht. Zuletzt und vergeblich
       geschah das unmittelbar vor Beginn des völkerrechtswidrigen Irak-Krieges
       der USA und Großbritanniens am 20. März 2003.
       
       24 Feb 2022
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Andreas Zumach
       
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