# taz.de -- Gewalttat im Oberlinhaus in Potsdam: „Dienste gingen an die Substanz“
       
       > Vier Menschen mit Behinderung starben im April im Potsdamer Oberlinhaus.
       > Im Prozess sagten nun weitere Mitarbeiter*innen aus.
       
 (IMG) Bild: Die Angeklagte Ines R. im Landgericht Potsdam am 26. Oktober
       
       Potsdam taz | Am Landgericht Potsdam wurde am Montag und Dienstag der
       Prozess wegen der Tötung von vier Menschen mit Behinderung in einer
       Potsdamer Wohneinrichtung fortgesetzt. Am Dienstag, dem siebten
       Verhandlungstag, wurden erneut mehrere Mitarbeitende des
       Thusnelda-von-Saldern-Hauses, wo im April 2021 die Gewalttat geschah, als
       Zeug*innen gehört.
       
       Zunächst sagten die beiden Pflegekräfte aus, die an dem Abend der Tat mit
       der Angeklagten Ines R. im Dienst waren. Die 27-jährige Irma O. war es, die
       als erste den Tod von Lucille H. feststellte. „Ich war geschockt und
       verwirrt und konnte mir das nicht erklären“, so die Zeugin vor Gericht.
       Dass die Frau, die nach einem Unfall schwerbehindert war, tot sei, hätte
       sie aber sofort gesehen: „Sie hatte glasige Augen und ihr Brustkorb hat
       sich nicht mehr bewegt.“ In das Zimmer von Lucille H. sei Frau O. gegangen,
       da sie zuvor zwei Anrufe des Ehemanns der Angeklagten bekam. Timo R. war
       besorgt, denn seine Frau sei „aufgelöst und verwirrt“ nach Hause gekommen.
       
       Das Gericht versuchte durch die Befragung zu rekonstruieren, wie der
       Tagesablauf im Dienst vor der Gewalttat verlief. „Ganz normal“, sagte die
       Pflegekraft mehrfach. Alle drei kümmerten sich um die ihnen zugeteilten
       Bewohner*innen. Auch habe die Angeklagte Ines R. an dem Tag auf sie nicht
       anders gewirkt als sonst. In den Wochen davor jedoch habe sie eine
       Niedergeschlagenheit ausgestrahlt. Am Tag der Tat habe die Angeklagte ganz
       normal mit ihr und dem Kollegen Herrn A. die Pause verbracht, sich ein
       Video auf dem Handy von Herrn A. angeschaut, danach habe sie alleine eine
       Zigarette auf dem Balkon geraucht und alle drei hätten die Pflege für den
       Abend begonnen. Um 20.50 Uhr rief der Ehemann der Angeklagten bei der
       Polizei an und sagte, dass seine Frau auf ihrer Arbeit Menschen getötet
       habe.
       
       Im Prozess berichtet die Heilerziehungspflegerin Frau S., dass ihr die
       Angeklagte gegen 20 Uhr im Hof begegnet sei und sie sich gegenseitig einen
       schönen Feierabend gewünscht hätten. Als sie am Folgetag erfuhr, dass Ines
       R. dringend tatverdächtig ist, sei sie geschockt gewesen.
       
       ## Untergründig klingt auch das Thema Rassismus an
       
       Während der Befragung der ersten Zeugin am Dienstag, der 27-jährigen
       Altenpflegerin Irma O., klingt untergründig auch das Thema Rassismus an.
       Die Angeklagte Ines R. habe eine Grillparty mit Kolleg*innen geplant und
       sei laut der Zeugin „unsicher [gewesen], ob sie auch Ausländer einladen“
       solle. Auch sei Frau O. nicht eingeladen worden mit der Begründung, dass
       sie der Angeklagten „zu ruhig sei.“ Sie sei nie richtig „warm mit ihr
       geworden“, so Irma O. Im weiteren Lauf des Verhandlungstages fällt dann
       auch der Satz, dass Frau R. Vorbehalte gegenüber Menschen anderer Kulturen
       habe. Die Angeklagte verzieht zu den Äußerungen keine Miene.
       
       Der darauffolgende Zeuge Diar A., der vor sechs Jahren aus Syrien nach
       Deutschland kam und ebenfalls an dem Abend im Dienst war, verneint die
       Frage, ob er das Gefühl habe, dass Ines R. ein Problem mit seiner
       Nationalität gehabt habe. In der Übersetzung eines Dolmetschers gibt er an,
       dass Ines R. eine „gute Kollegin“ gewesen sei und man sich unter
       Kolleg*innen geholfen hätte. Er hätte keine Erklärung für die Tat,
       beschreibt aber ebenfalls eine Überlastung bei der Arbeit, die er auch der
       Heimleitung gemeldet habe. Die im Anschluss befragte stellvertretende
       Pflegedienstleiterin sagte auf Nachfrage des Gerichts dieser Aussage
       entgegengesetzt, dass Ines R. offen gesagt habe, dass sie „mit den Kollegen
       mit Migrationshintergrund nicht viel zu tun hätte“ und es sie störe, dass
       man sich „nicht so gut unterhalten“ könne.
       
       Unterstrichen wurde durch die Befragung von weiteren
       Oberlin-Mitarbeiter*innen die [1][bereits geschilderte schwierige
       Personalsituation], die bis zum April 2021 geherrscht haben muss.
       Regelmäßig mussten nach Erzählungen des Pflegepersonals Abstriche in der
       Umsorgung der Bewohner*innen gemacht werden: „Wenn man den Beruf liebt,
       dann will man das Beste für die Bewohner, und das ging nicht mehr“, so die
       35-jährige Heilerziehungspflegerin Vivien S.
       
       Auch Thomas K., der seit über sieben Jahren in der Einrichtung als
       Betreuungsassistent tätig ist, berichtet, dass er häufig pflegende Arbeiten
       übernehmen musste, wie Essen zu reichen. So sei häufig weniger Zeit für die
       Beschäftigung mit den Bewohner*innen und Spaziergänge gewesen. Die
       „berüchtigten Zweier-Dienste gingen an die Substanz“, so der 52-Jährige vor
       dem Landgericht Potsdam. Über die psychischen Probleme und die regelmäßige
       Einnahme von Medikamenten der Angeklagten Ines R. wussten die meisten
       Mitarbeiter*innen Bescheid, so Thomas K. In Gesprächen mit den anderen
       Mitarbeitenden hätten sie versucht, Erklärungen zu finden: „Jemand sagte
       dann, dass im Prinzip das schwächste Glied der Kette gebrochen ist“, so der
       Zeuge.
       
       ## Verhandlungstag am Montag
       
       Im Verhandlungstag am Montag war zuvor medizinisches Personal als
       Zeug*innen gehört worden. Unter anderem sagte der Gerichtsmediziner Knut
       A. aus, dass er die Angeklagte Ines R. am Tag nach der Tat bedrückt
       wahrgenommen habe und sie geschwollene Augen gehabt habe. Die Angeklagte
       gilt nach einem psychologischen Gutachten als vermindert schuldfähig. Sie
       wurde am Tag nach der Tat in eine psychiatrische Klinik eingewiesen.
       
       Dort stand sie unter Sichtkontrolle, da der zuständige Arzt eine drohende
       Suizidgefahr sah. Unmittelbar nach der Tat habe sie nicht so gewirkt, als
       sei ihr die Tragweite der Tat bewusst. Zur Tat hat sich die Angeklagte vor
       Gericht bislang nicht geäußert. Beim ersten Prozesstag sagte sie jedoch
       [2][ausführlich über ihre Kindheit] und ihre Familie, ihre psychischen
       Probleme und über die Belastung bei der Arbeit aus. Auch ihr Mann wurde
       bereits vor Gericht befragt und [3][sprach auch über den Tatabend], an dem
       seine Frau im verwirrten Zustand zu ihm gekommen sei. Dem entgegengesetzt
       beschrieb sie der Arzt, der die Angeklagte Ines R. wenige Stunden nach der
       Tat gesehen hatte, als entspannt, „fast gelöst“.
       
       Am Montag sagte außerdem der Notarzt Christof M. aus, der in der Tatnacht
       die schwerverletzte Person versorgte, die die Tat überlebte. Sie habe einen
       bis zu 20 Zentimeter langen Schnitt am Hals gehabt, wofür in seiner
       Einschätzung ein sehr scharfes Messer oder starke Kraftanwendung nötig
       gewesen sei.
       
       Der Mordprozess am Landgericht Potsdam wird am kommenden Dienstag
       fortgesetzt und nach aktuellem Stand bis zum 16. Dezember weitergeführt.
       Der zuständige Richter Theodor Horstkötter kündigte die Urteilsverkündung
       für den 22. Dezember an. Der Prozess hatte sich aufgrund von ausgefallenen
       Verhandlungstagen nach hinten verschoben. Die Sachverständige, die ein
       psychiatrisches Gutachten über die Angeklagte erstellte, soll am 9.
       Dezember aussagen.
       
       30 Nov 2021
       
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