# taz.de -- Urteil zur Bestrafung von Fanvergehen: Geldstrafen sind keine Strafen
       
       > Der Bundesgerichtshof hält eine gegen den FC Carl Zeiss Jena verhängte
       > DFB-Strafe für rechtens – auch wenn der Verein sich nicht schuldig
       > gemacht hat.
       
 (IMG) Bild: Blaue Wolke: Fans des FC Carl Zeiss Jena vernebeln die Kurve
       
       Karlsruhe taz | Der Deutsche Fußballbund (DFB) darf weiter Geldstrafen
       gegen Vereine verhängen, wenn deren Anhänger im Stadion [1][Pyrotechnik]
       abbrennen oder sich sonst daneben benehmen. Das entschied jetzt der
       Bundesgerichtshof (BGH) in einem Grundsatzurteil. Sanktionen ohne
       Verschulden des Vereins seien möglich, weil es um Prävention gehe.
       
       Geklagt hatte der FC Carl Zeiss Jena, dem das DFB-Sportgericht 2018 eine
       Geldstrafe von 24.800 Euro auferlegt hatte. Geahndet wurde, dass die
       Anhänger des damaligen Drittligisten bei zwei Heimspielen (gegen Halle und
       Großaspach) sowie bei einem Auswärtsspiel (in Braunschweig) bengalische
       Feuer abbrannten und Nebeltöpfe zündeten. 8.000 Euro der Summe durfte der
       Verein für eigene Sicherheitsmaßnahmen ausgeben.
       
       Der Verein wollte [2][die durchaus übliche Strafe] nicht akzeptieren und
       begann einen Rechtsstreit um Grundsätzliches. „Wir werden hier für etwas
       bestraft, für das wir nichts können“, sagte FCC-Geschäftsführer Chris
       Förster. „Pyrotechnik im Stadion lässt sich nie völlig unterbinden, das hat
       noch kein Verein geschafft.“ Die Geldstrafen seien nur eine Einnahmequelle
       für den DFB, argumentierte man in Jena.
       
       ## Erzieherische Wirkung
       
       Doch das „Ständige Schiedsgericht“ der DFB-Lizenzligen, das von
       Ex-Verfassungsrichter Udo Steiner geleitet wird, bestätige 2019 die
       Geldstrafe. Sanktionen gegen die Vereine seien das einzige Mittel, die
       Vereine dazu zu bringen, mäßigend auf ihre Fans einzuwirken und so
       Ausschreitungen zu verhindern. Es bestehe die Hoffnung, dass Fans auf
       Fehlverhalten verzichten, um „ihrem“ Verein Sanktionen zu ersparen.
       
       Staatliche Gerichte können den Schiedsspruch eines neutralen
       Schiedsgerichts nur aufheben, wenn dieser gegen den ordre public verstößt.
       Gemeint sind damit die wesentlichen Grundsätze des staatlichen Rechts. Zum
       ordre public gehört auch der Schuldgrundsatz („keine Strafe ohne Schuld“).
       In letzter Instanz beim Bundesgerichtshof ging es deshalb zentral um die
       Frage, ob ein Verein ohne eigenes Verschulden für Fehlverhalten seiner Fans
       bestraft werden darf. Der FC Carl Zeiss Jena sah darin eine Verletzung des
       ordre public. Die Geldstrafen gegen den Verein müssten deshalb annulliert
       werden.
       
       Dies lehnte der BGH nun aber ab. „Der Schuldgrundsatz gilt nur bei Strafen
       und strafähnlichen Sanktionen“, sagte der Vorsitzende Richter Thomas Koch.
       Die DFB-Geldstrafen seien aber trotz ihres Namens keine Strafen, sondern
       präventive Maßnahmen. Es gehe hier nicht um eine Sanktion für ein
       Fehlverhalten des Vereins in der Vergangenheit, betonte Richter Koch.
       Vielmehr solle Druck auf den Verein ausgeübt werden, damit dieser in der
       Zukunft besser auf seine Fans einwirkt. Die Einstufung solcher
       Vereinsstrafen als Prävention entspreche auch der Rechtsprechung des
       Sportgerichtshofs CAS.
       
       FCC-Geschäftsführer Chris Förster zeigte sich nach dem Urteil enttäuscht.
       „Wir empfinden solche Geldstrafen auch weiterhin als Strafen.“ Zu
       präventiven Zwecken seien sie ungeeignet. „Wir können nicht mehr machen als
       appellieren und im Rahmen unserer Möglichkeiten kontrollieren. Wir können
       ja keine Körper-Scanner wie auf dem Flughafen hinstellen.“ Der DFB bekomme
       es bei seinen eigenen Veranstaltungen doch selbst nicht richtig hin, so
       Förster, „auch beim DFB-Pokal-Finale in Berlin wird Pyrotechnik gezündet.“
       Eventuell will der Verein noch eine Verfassungsbeschwerde einlegen.
       
       4 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
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