# taz.de -- Abtreibungen in Deutschland: Ein ideologisches Kampffeld
       
       > Abtreibungsverbote wirken aus der Zeit gefallen, doch sie bestehen
       > weiterhin, nicht nur in Polen. Selbst wenn sie das Leben der Schwangeren
       > gefährden.
       
 (IMG) Bild: Öffentliche Trauer um die 30-Jährige, die in Pszczyna nach einer Fehlgeburt starb
       
       Seit Tagen muss ich an dieses Demoschild denken mit der Aufschrift: „I
       can’t believe I’m still protesting this shit.“ Eine Freundin von mir wurde
       ungewollt schwanger. Sie ging zur Schwangerschaftskonfliktberatung und
       bekam dort ihren Beratungsschein. Den braucht man, um in Deutschland eine
       Schwangerschaft abzubrechen, ohne sich strafbar zu machen. Sie wartete die
       gesetzlich vorgeschriebenen 72 Stunden Bedenkzeit ab und konnte dann erst
       mit ihrem Schein zu ihrer Gynäkologin gehen.
       
       Meine Freundin wusste nicht, ob ihre Gynäkologin überhaupt Abbrüche
       durchführt. Seit der [1][Reform des Paragrafen 219a] dürfen Ärzt_innen zwar
       auf ihrer Website schreiben, ob sie Abtreibungen durchführen, jedoch keine
       weiteren Informationen bereitstellen. Doch nicht alle Gynäkolog_innen
       informieren darüber, ob sie Abbrüche vornehmen.
       
       Also fragte meine Freundin in der Praxis persönlich nach. Sie bekam keine
       eindeutige Antwort. Die Gynäkologin druckste herum, bis sie ihre Patientin
       schließlich per Unterschall untersuchte. Manchmal führe sie Abbrüche durch,
       erklärte die Ärztin, doch in diesem konkreten Fall wolle sie es nicht tun:
       „Es gibt schon einen Herzschlag. Ich persönlich finde, es ist zu spät.“
       
       Mit eine Freundin war in der achten Woche schwanger. Und zwar nicht im
       US-amerikanischen Bundesstaat Texas, sondern in Berlin-Kreuzberg. Abbrüche
       stehen in Deutschland bis zur 12. Schwangerschaftswoche nicht unter Strafe.
       Aber die Einschätzung ihrer Ärztin hatte nichts mit dem Gesetz zu tun. Es
       war auch keine medizinische Einschätzung. Es war eine persönliche. Eine,
       nach der niemand gefragt hatte.
       
       ## Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung betrifft alle
       
       Abtreibung ist und bleibt ein ideologisches Kampffeld. Selbst wenn Menschen
       mit Uterus hierzulande deutlich mehr Optionen haben, eine ungewollte
       Schwangerschaft abzubrechen als in vielen anderen Ländern, wird es ihnen
       dennoch unnötig schwer gemacht. Wer beispielsweise die
       Schwangerschaftskonfliktberatung googelt, kriegt unter den ersten Treffern
       das Angebot der Caritas angezeigt – den für den Abbruch nötigen Schein
       stellt der katholische Verband am Ende des Gesprächs natürlich niemandem
       aus.
       
       Wer wiederum schwer krank im Krankenhaus landet, darf damit rechnen, dass
       lebensrettende Maßnahmen nicht durchgeführt werden, falls sie den Embryo
       gefährden könnten.
       
       Sowie kürzlich in Polen. Eine 30-Jährige in Pszczyna starb nach einer
       Fehlgeburt, da Ärzt_innen sich geweigert hatten, den schwer geschädigten
       Fötus abzutreiben. Die Journalistin [2][Sibel Schick erzählt in ihrer
       aktuellen nd-Kolumne] von einer ähnlichen Erfahrung – allerdings in einem
       deutschen Krankenhaus. Ärzt_innen durften ihre beidseitige
       Lungenarterienembolie nicht per Strahlung untersuchen, weil sie schwanger
       war. Dass Schick sowieso abtreiben würde, änderte nichts daran. Sie wurde
       tagelang nicht behandelt, obwohl die Krankheit eine Sterberate von 30
       Prozent hat – sie hätte sterben können, weil die Aufrechterhaltung ihrer
       ungewollten Schwangerschaft Priorität für die Ärzt_innen hatte.
       
       Solche Geschichten sollten uns zu denken geben. Das Abtreibungsverbot in
       Polen oder das [3][Herzschlag-Gesetz in Texas] mögen weit weg und aus der
       Zeit gefallen wirken. Doch sie sind es nicht. Diese Verbote sind ein
       Merkmal unserer Zeit, und die Motivationen, aus denen sie entstehen, sind
       weiter verbreitet als viele glauben wollen. Trotz De-facto-Straffreiheit
       sind Abtreibungen nach dem Strafgesetzbuch immer noch rechtswidrig. Ein
       Skandal, der immer wieder benannt werden muss.
       
       Das Recht auf körperliche Selbstbestimmung betrifft uns am Ende alle, weil
       es ein Grundpfeiler der Gleichberechtigung ist. Wir müssen es immer wieder
       aufs Neue verteidigen, wenn auch mit dem inneren Mantra: I can’t believe
       I’m still protesting this shit.
       
       5 Nov 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Juristin-ueber-die-Neuregelung-von--219a/!5599084
 (DIR) [2] https://www.nd-aktuell.de/artikel/1158034.schwangerschaftsabbrueche-ein-wort-ueber-ungewollte-schwangerschaften.html
 (DIR) [3] /Neues-Abtreibungsgesetz-in-Texas/!5805745
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Fatma Aydemir
       
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