# taz.de -- Ganztagsbetreuung in Grundschulen: Bund und Länder einigen sich
       
       > Der Rechtsanspruch auf eine Ganztagsbetreuung für Grundschüler:innen
       > kommt noch vor der Wahl. Der Bundestag stimmte dem Kompromiss bereits zu.
       
 (IMG) Bild: 1,5 Millionen Grundschulkinder nehmen ein Betreuungsangebot in Form von Ganztag oder Hort wahr
       
       Der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen kommt. Am Dienstag
       stimmte der Bundestag dem Kompromiss zu, den der Vermittlungsausschuss
       zwischen Bund und Ländern in der Nacht zuvor buchstäblich in letzter Minute
       ausgehandelt hatte. Hätten sich die 32 Ausschussmitglieder nicht bis
       Mitternacht geeinigt, das „Ganztagsförderungsgesetz“ wäre wohl nicht mehr
       vor der Bundestagswahl verabschiedet worden. Stimmt am Freitag auch der
       Bundesrat zu, löst die Bundesregierung ein Versprechen aus dem
       Koalitionsvertrag ein. Dann muss der Staat ab dem Schuljahr 2026/27 jedem
       Kind, das neu eingeschult wird, für vier Jahre einen Ganztagsplatz
       bereitstellen – für fünf Tage die Woche und acht Stunden pro Tag.
       
       „Mit dem Kompromiss, den Bund und Länder gefunden haben, wird nun doch noch
       eines der ganz großen, wichtigen Vorhaben in dieser Legislaturperiode
       realisiert“, zeigte sich Bundesbildungsministerin Anja Karliczek (CDU) über
       den Kompromiss erleichtert. „Ich bin sehr froh, dass wir das noch vor der
       Wahl geschafft haben.“
       
       Tatsächlich sah es lange Zeit nicht mehr danach aus. Ende Juni scheiterte
       das Gesetz im Bundesrat am Widerstand der Länder. Vor allem
       Baden-Württembergs Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) pochte
       auf eine höhere finanzielle Beteiligung des Bundes. Der Bund hatte neben
       den 3,5 Milliarden Euro für bauliche Investitionen auch knapp eine
       Milliarde Euro jährlich für die späteren Betriebskosten vorgesehen – den
       Ländern war das zu wenig.
       
       Der Kompromiss sieht nun vor, dass der Bund sich mehr als ursprünglich
       geplant an den Betriebskosten beteiligt: zunächst schrittweise, ab 2030
       dann mit 1,3 Milliarden Euro. Eine automatische Dynamisierung dieser Gelder
       – so wie von den Ländern gefordert – sieht der Kompromiss aber nicht vor.
       Deshalb soll das Gesetz 2027 und 2030 evaluiert werden.
       
       „Ich hätte deutlich lieber eine Dynamisierung gehabt“, sagte
       Schleswig-Holsteins Finanzministerin Monika Heinold (Grüne) am Dienstag im
       Deutschlandfunk. Der Kompromiss sehe aber vor, dass „nachjustiert“ werde,
       falls der Bund sich nicht „angemessen“ an den laufenden Kosten beteilige.
       Die Einigung bezeichnete Heinold dennoch als harten Beschluss: „Mit dem
       Rechtsanspruch müssen die Länder das Geld in ihre Finanzplanung einplanen.“
       Das sei eine Priorisierung für Bildung und für Familie.
       
       Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums nehmen aktuell rund 1,5
       Millionen Grundschulkinder ein Betreuungsangebot in Form von Ganztag oder
       Hort wahr – das ist jedes zweite Kind. Allerdings gibt es (ähnlich wie bei
       der Betreuung an Kitas) große regionale Unterschiede. In den westdeutschen
       Bundesländern liegen die Betreuungsquoten (mit Ausnahme Hamburgs) deutlich
       geringer als in Ostdeutschland. Sie reicht von 22 Prozent
       (Baden-Württemberg) bis 59 Prozent (Saarland), in Ostdeutschland liegt sie
       zwischen 69 Prozent (Mecklenburg-Vorpommern) und 88 Prozent (Sachsen).
       
       Spitzenreiter ist Hamburg, wo 92 Prozent der Grundschulkinder im Ganztag
       betreut werden. Hamburg ist das einzige Bundesland, das den Bedarf der
       Eltern annähernd decken kann. Beim Schlusslicht Baden-Württemberg liegt der
       Betreuungsbedarf fast dreimal so hoch wie die Anzahl der verfügbaren
       Plätze. Laut Nationalem Bildungsbericht 2020 müssen in den kommenden fünf
       Jahren bundesweit 785.000 neue Betreuungsplätze an Grundschulen geschaffen
       werden, um den Bedarf aller Eltern zu decken.
       
       Unionskanzlerkandidat Armin Laschet (CDU) sagte am Dienstag zu der
       Einigung: „Heute ist ein guter Tag für die Familien in Deutschland.“
       Bundesfamilienministerin Christine Lambrecht (SPD) betonte, der
       Ganztagsanspruch im Grundschulalter sei eine wichtige Weichenstellung für
       mehr Bildungsgerechtigkeit und eine bessere Vereinbarkeit von Familie und
       Beruf. Dass vor allem erwerbstätige Mütter, Alleinerziehende sowie Familien
       mit Migrationsgeschichte von einem gestiegenen Ganztagsangebot profitieren
       dürften, zeigt der aktuelle Kinderbetreuungsreport des Deutschen
       Jugendinstituts. Unabhängig vom Wohnort meldeten diese Gruppen den höchsten
       Betreuungsbedarf.
       
       ## Es fehlt an Fachkräften für den Ganztag
       
       Von einem „ganz wichtigen Signal für die Familien“ sprach am Dienstag die
       GEW-Vorsitzende Maike Finnern. Sie mahnte aber auch die Qualität an:
       „Ganztag ist eine Bildungsaufgabe. Die Kinder lediglich zu betreuen, damit
       die Eltern arbeiten gehen können, wird weder den Bedürfnissen der Mädchen
       und Jungen gerecht, noch kann sich die Idee des ganztägigen Lernens
       entfalten.“
       
       Tatsächlich ist noch unklar, [1][woher die fehlenden Fachkräfte für den
       Ganztag kommen sollen]. Aktuell fehlen nach einer bundesweiten Umfrage von
       Verdi allein an Kitas 173.000 Fachkräfte. Die Bertelsmann-Stiftung warnte
       vor Kurzem, dass ein Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung an Grundschulen
       den Personalmangel noch verschärfen dürfte.
       
       7 Sep 2021
       
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