# taz.de -- Urteil wegen Terrorismus in Ruanda: 25 Jahre für „Hotel Ruanda“-Held
       
       > Der frühere ruandische Hotelmanager Paul Rusesabagina ist als Organisator
       > einer Terrororganisation in Kigali zu 25 Jahren Haft verurteilt worden.
       
 (IMG) Bild: Schuldig gesprochen: Paul Ruisesabagina
       
       Berlin taz | Ruandas Strafkammer für internationale Verbrechen am Obersten
       Gericht in Kigali hat am Montag [1][Paul Rusesabagina] schuldig gesprochen
       und zu 25 Jahren Haft verurteilt. Er habe die Terroranschläge in Ruanda
       2018 zwar nicht persönlich begangen. Doch er habe als Anführer einer
       Terrororganisation dazu beigetragen, die Anschläge zu finanzieren, Kämpfer
       dafür zu rekrutieren und sie zu ermutigen, diese Angriffe durchzuführen.
       Später habe er in den internationalen Medien darüber angegeben, erfolgreich
       Angriffe in Ruanda durchgeführt zu haben.
       
       Das Urteil gegen den ehemaliger Vize-Direktor des Hotels Mille Collines in
       Kigali, wo während des ruandischen Völkermords 1994 verfolgte Tutsi
       Zuflucht fanden, kam am Montag nicht unerwartet. Ruandas Regierung führte
       den 67-jährigen Ruander, der mittlerweile die belgische Staatsangehörigkeit
       angenommen hat, als einen der meist gesuchten Feinde des Landes. Er galt in
       den vergangenen Jahren als einer der einflussreichsten Exilpolitiker, der
       gegen die Regierung in Kigali mobilisierte.
       
       Im Westen ist Rusesabagina, ein Hutu, als „Held“ bekannt, dessen Rolle als
       Hotelmanager im Hollywoodfilm „Hotel Ruanda“ 2004 verfilmt worden war. Er
       wird darin als Retter von über tausend Tutsi porträtiert, die in den
       Hotelzimmern Schutz gefunden hatten. Die meisten dieser Überlebenden
       kritisierten später, die Heldenrolle habe nicht der Wirklichkeit
       entsprochen.
       
       Das Urteil in Kigali bestätigt nun: Rusesabagina sei als politischer Führer
       der Oppositionskoalition MRCD (Ruandische Bewegung für Demokratischen
       Wandel) und deren bewaffneten Flügels FLN (Nationale Befreiungsfront) für
       die Terroranschläge 2018 in Ruanda verantwortlich.
       
       ## Argumentation aus Stuttgart übernommen
       
       Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die FLN die gezielten Angriffe
       gegen die Zivilbevölkerung im Juni und Juli 2018 begangen habe. Es
       bestätigte ebenfalls, dass es sich bei den Überfällen gegen einen Bus, der
       Ermordung der Passagiere durch den Einsatz von Feuerwaffen sowie der
       Entführung von Zivilisten um terroristische Anschläge gehandelt habe.
       
       2018 gründeten verschiedene, teils bewaffnete ruandische Exilgruppen aus
       dem Kongo, Südafrika und anderen Ländern die Koalition MRCD mit
       Rusesabagina als Präsidenten. Als bewaffneter Flügel der MRCD fungierte die
       aus dem Kongo heraus kämpfende FLN. Die FLN rekrutiert sich vor allem aus
       ehemaligen Kämpfern und Kommandeuren der ruandischen Hutu-Miliz FDLR
       (Demokratische Kräfte zur Befreiung Ruandas), deren Anführer bereits 2015
       in Deutschland vor Gericht standen. Das [2][Oberlandesgericht Stuttgart]
       hatte die FDLR als Terroristische Vereinigung eingestuft.
       
       Dieselbe Argumentation wie in Stuttgart hat nun auch das ruandische Gericht
       angewandt. Die Staatsanwaltschaft konnte Rusesabagina und seinem
       Mitangeklagten Callixte Nsabimana nachweisen, dass sie im Vorfeld der
       Anschläge 2018 über die geplanten Taten informiert worden waren. „Sie haben
       den Militärchef des FLN, General Hamada, instruiert, die Angriffe
       durchzuführen“, so der Richter in seiner Urteilsbegründung. Die beiden
       Angeklagten seien zwar nicht persönlich vor Ort gewesen, ihre Führungsrolle
       mache sie dennoch verantwortlich für die Taten.
       
       Das Gericht sah es auch als erwiesen an, dass Rusesabagina nach den
       Anschlägen in seiner Rolle als politischer Führer in den internationalen
       Medien wie BBC die Anschläge „zugegeben“ habe und die FLN-Kämpfer im
       Vorfeld gezielt mit Waffen und Nahrungsmittelrationen ausgestattet habe,
       für welche er die Gelder besorgt hatte.
       
       ## Verteidigung sprach von „Entführung“
       
       Beweise für diese Verantwortlichkeit für die Terroranschläge habe das
       Gericht vor allem den Emails entnommen, die belgische Ermittler auf
       Rusesabaginas Laptop gefunden hatten, als sie sein Haus in Belgien
       durchsucht und ihn zu den Vorwürfen aus Ruanda befragt hatten. Er habe
       während der Vernehmung und später in seine Aussagen vor Gericht zugegeben,
       Gründungsmitglied der MRCD zu sein.
       
       Rusesabagina habe in zahlreichen Kommunikationen, darunter in einem Brief
       an die Vereinten Nationen, sich klar zu den Anschlägen der FNL bekannt und
       angekündigt, die FNL verfolge das Ziel, die Regierung Ruandas zu stürzen,
       argumentiert der ruandische Richter. Er habe durch seine Unterschrift unter
       den Pressemitteilungen der Miliz seine Rolle innerhalb dieser Organisation
       bestätigt. Er sei also von vorne herein „in Kenntnis“ gewesen, dass diese
       bewaffneten Gruppen Terroranschläge planen und durchführen wollen.Er habe
       diese nicht verhindert.
       
       Am meisten umstritten war von Beginn des Prozesses an die dubiose
       „[3][Verhaftung]“ von Rusesabagina. Er war 2019 aus den USA nach Dubai
       geflogen. Von dort wollte er mit einem angemieteten Privatjet nach Burundi,
       Ruandas Nachbarland. Ein burundischer Pfarrer hatte ihn eingeladen, dort
       einen Vortrag zu halten. Stattdessen landete er in Kigali, wo Soldaten ihn
       auf der Landebahn aus dem Jet zerrten – wohl eine Geheimdienstoperation.
       
       Rusesabaginas Verteidigung hatte argumentiert, es sei von Ruandas
       Geheimdienst „entführt“ worden, somit sei seine Verhaftung illegal. Diese
       Argumentation wies das Gericht zurück. Es sei keinerlei Gewalt angewandt
       oder die Souveränität eines anderen Landes verletzt worden. Insofern sei
       dieser Einwand ungültig.
       
       20 Sep 2021
       
       ## LINKS
       
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       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schlindwein
       
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