# taz.de -- Plakate der Nazi-Partei III. Weg: „Eine Aufforderung zu Straftaten“
       
       > Ein Münchener Gericht verbietet das Nazi-Plakat „Hängt die Grünen“.
       > Chemnitzer Richter:innen hatten anders entschieden.
       
 (IMG) Bild: Wolfgang Wetzel und Christin Furlenbacher, Vorstandssprecherin der Grünen in Sachsen in Zwickau
       
       Freiburg taz | Das Landgericht München I hat die Nutzung des Wahlplakats
       „Hängt die Grünen!“ mit bundesweiter Wirkung verboten. Beantragt hatte dies
       der Bundesverband der Grünen.
       
       Das [1][Wahlplakat] stammt von der rechtsextremistischen Kleinpartei „Der
       III. Weg“, die für einen „deutschen Sozialismus“ eintritt. Das Plakat wies
       den kleingedruckten Zusatz auf: „Macht unsere nationalrevolutionäre
       Bewegung durch Plakatwerbung in unseren Parteifarben in Stadt und Land
       bekannt.“ Tatsächlich ist Grün auch die Parteifarbe des „III. Wegs“. Es
       sollten also nicht Menschen aufgehängt werden, sondern Plakate des „III.
       Wegs“, so die dreiste Behauptung.
       
       Das Landgericht München I entschied nun, dass der kleingedruckte Zusatz für
       den verständigen Leser kaum erkennbar ist oder jedenfalls keine große
       Bedeutung habe. Der objektive Sinngehalt des Plakats liege deshalb in der
       groß gedruckten Aufforderung „Hängt die Grünen!“. Mit den „Grünen“ seien
       für den verständigen Leser die Mitglieder der Partei Die Grünen gemeint.
       Die Aufforderung „Hängt die Grünen!“ sei eine öffentliche Aufforderung zu
       Straftaten, die selbst strafbar ist (Paragraf 111 Strafgesetzbuch).
       
       Laut den Münchener Richter:innen haben die Grünen daher einen
       Unterlassungsanspruch gegen das Aufhängen des Plakats. Die einstweilige
       Verfügung des Landgerichts ist räumlich nicht begrenzt, wirkt also
       bundesweit. Das Münchener Gericht war zuständig, weil auch in der
       bayerischen Landeshauptstadt entsprechende Plakate hingen. Der „III. Weg“
       kann gegen die Verfügung noch Widerspruch einlegen. Dann würde der Fall vom
       Landgericht mündlich verhandelt.
       
       ## Erneute Provokation
       
       Auch die Stadt Zwickau hatte vorige Woche die Plakate als Aufforderung zu
       Straftaten eingestuft und den „III. Weg „zum Abhängen verpflichtet. Dagegen
       hatte die Nazi-Partei [2][erfolgreich beim Verwaltungsgericht Chemnitz
       geklagt]. Die Plakate seien wegen des kleingedruckten Zusatzes eine
       zulässige Aufforderung, grüne Plakate des „III. Wegs“ aufzuhängen, so die
       Chemnitzer Richter:innen. Die Plakate des „III. Wegs“ müssten nur in 100
       Meter Entfernung zu Plakaten der Partei die Grünen aufgehängt werden – dann
       sei gewährleistet, dass die Plakate des „III. Wegs“ „vollständig gelesen
       und inhaltlich wahrgenommen werden“. Beide Seiten – Nazis und Stadt Zwickau
       – haben gegen diesen Eilbeschluss Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht
       Bautzen eingelegt, das bis Redaktionsschluss aber noch nicht entschieden
       hat.
       
       Unterdessen hat der III. Weg am Samstag in Würzburg erneut provoziert. Mit
       eingehüllten Strohpuppen und Kunstblut wurden drei Leichen dargestellt. Sie
       sollten an die Tat eines wohl psychisch kranken somalischen Flüchtlings
       erinnern, der im Juni in Würzburg drei ihm unbekannte Frauen erstochen
       hatte. Am Kopfende der Leichen waren Photos der Kanzlerkandidat:innen
       Olaf Scholz, Annalena Baerbock und Armin Laschet aufgestellt mit dem Spruch
       „Schön bunt hier“. Der Vertreter der Staatsanwaltschaft vor Ort sah darin
       eine nicht strafbare Kritik an der Asylpolitik der etablierten Parteien.
       Die Darstellung sei eindeutig, nicht mehrdeutig.
       
       Der bayerische SPD-Landtagsabgeordnete Florian Ritter wertete die Aktion
       jedoch ganz anders. Die Inszenierung zeige die Ermordung von drei
       demokratischen Politiker:innen. Inzwischen liegen auch Strafanzeigen vor,
       die ähnlich argumentieren. Die Staatsanwaltschaft Würzburg will diese nun
       prüfen. Aber selbst wenn eine Darstellung mehrdeutig ist, muss nach der
       Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts im Interesse der
       Meinungsfreiheit in der Regel die nicht strafbare Deutung zugrunde gelegt
       werden. Gegen die Aktion des III. Wegs, an der 15-20 Personen teilnahmen,
       demonstrierten rund 300 Würzburger:innen.
       
       20 Sep 2021
       
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