# taz.de -- Prozess nach „Teufelsaustreibung“: Haftstrafe für Ehemann
       
       > Mit Salzwasser sollte die Kinderlosigkeit einer 22-Jährigen „behandelt“
       > werden. Die Frau starb. Ihr Mann und die Schwiegermutter wurden
       > verurteilt.
       
 (IMG) Bild: Und wieder wurde Recht gesprochen: Statue von Justiza
       
       Berlin dpa | Sie musste eine Woche lang täglich Salzwasser trinken – bis
       sie starb. Ihr Ehemann, seine Eltern und ein angeblicher „Heiler“ sind fast
       sechs Jahre später verurteilt worden. Gegen den Ehemann verhängte das
       Berliner Landgericht am Montag drei Jahre und acht Monate Gefängnis.
       
       Der 36-Jährige und seine Eltern wurden der Körperverletzung mit Todesfolge
       schuldig gesprochen. Der Vorwurf einer „Teufelsaustreibung“ habe sich
       leider bestätigt, sagte die Vorsitzende Richterin. Wegen Kinderlosigkeit
       sei der Frau auf Rat eines angeblichen Heilers eine Woche lang Salzwasser
       verabreicht worden.
       
       Die 57-jährige Angeklagte soll für zwei Jahre und acht Monate ins
       Gefängnis. Ihr 59-jähriger Mann erhielt zwei Jahre Haft auf Bewährung. Im
       Fall des 50-jährigen angeblichen Heilers, des Hodschas, entschied das
       Gericht auf fahrlässige Tötung und verhängte eine Bewährungsstrafe von
       einem Jahr und sechs Monaten. Zudem wurde ihm die Zahlung von 1.500 Euro
       auferlegt. Er habe die „Kur“ zur „Reinigung“ und gegen „böse Geister“ über
       eine Woche hinweg empfohlen und an den ersten beiden Tagen teilweise durch
       Lesungen aus dem Koran begleitet.
       
       Die drei aus dem Libanon stammenden Familienmitglieder hätten im November
       2015 beschlossen, die 22-Jährige wegen Kinderlosigkeit der Behandlung zu
       unterziehen, so das Gericht. Bis zu ihrem Tod am 7. Dezember 2015 seien ihr
       in einer Wohnung in Berlin-Tempelhof täglich eineinhalb Liter Salzwasser
       verabreicht worden. Die ebenfalls aus dem Libanon stammende Frau habe sich
       dem Willen der Familie gebeugt – „wohl auch aus Liebe zu ihrem Ehemann“.
       
       Bereits nach dem ersten Tag sei die junge Frau erheblich geschwächt
       gewesen, sagte die Richterin. Ihr Ehemann und ihre Schwiegereltern hätten
       erkannt, dass es ihr von Tag zu Tag schlechter ging: „Sie hörten aber nicht
       auf.“
       
       Die anfängliche Einwilligung der 22-Jährigen, bei der Salzwasserkur
       mitzumachen, habe es bereits am zweiten Tag nicht mehr gegeben. Sie habe zu
       diesem Zeitpunkt kaum noch laufen können und die Verwandten teilweise nicht
       mehr erkannt. Am 7. Dezember 2015 sei die 22-Jährige nicht mehr ansprechbar
       gewesen. Die Familie habe den Notarzt geholt. Die mit Salzwasser vergiftete
       Frau verstarb wenig später in einem Krankenhaus.
       
       ## Ein minder schwerer Fall, sagt das Gericht
       
       Die Vorsitzende Richterin sagte, durch das Urteil würden weder religiöse
       Einstellungen noch ein besonderes Frauenbild bestraft. Maßgebend sei
       gewesen, dass man mit der „Behandlung“ nicht aufgehört habe, obwohl sich
       der Gesundheitszustand der Frau im Verlauf der Behandlung von Tag zu Tag
       erkennbar verschlechtert habe. Insbesondere wegen der Geständnisse der
       Angeklagten sei das Gericht von einer Körperverletzung mit Todesfolge in
       einem – juristisch – minder schweren Fall ausgegangen.
       
       Nach achtmonatiger Beweisaufnahme hatte die Staatsanwaltschaft gegen die
       drei Familienmitglieder auf Gefängnisstrafen zwischen zweieinhalb und fünf
       Jahren plädiert. Die Verteidiger forderten Bewährungsstrafen
       beziehungsweise Freispruch für den Hodscha. Die Angeklagten – die drei
       Männer mit deutscher Staatsbürgerschaft, die der 57-jährigen Frau ist nach
       ihren Angaben ungeklärt – befanden sich nicht in Untersuchungshaft und
       bleiben zunächst weiter frei. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
       
       30 Aug 2021
       
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