# taz.de -- Anhörung im Fall Assange: USA bezweifeln Gutachten
       
       > Die US-Anwältin fordert eine Neueinschätzung zum psychischen Zustand des
       > Wikileaks-Gründers Assange. Die war bei der Ablehnung der Auslieferung
       > relevant.
       
 (IMG) Bild: Protest vor dem Gericht in London anlässlich der ersten Anhörung im Berufungsverfahren
       
       London taz | Im Streit über die von den USA geforderte Auslieferung des
       Wikileaks-Gründers Julian Assange aus Großbritannien hat die US-Anwältin
       ein Gutachten über die psychische Gesundheit des 50-Jährigen infrage
       gestellt. Bei einer Anhörung zur Berufung vor dem Londoner Royal Court of
       Justice bezeichnete die Anwältin Clair Dobbin den Bericht über Assanges
       Zustand als irreführend.
       
       Eine Richterin des englischen Kriminalgerichts Old Bailey hatte im Januar
       geurteilt, [1][dass Assange nicht in die Vereinigten Staaten ausgeliefert
       werden dürfe], da die [2][Haftbedingungen] ihn dort zu einem Suizid drängen
       könnten. Die USA werfen ihm Spionage vor. Assange sitzt derzeit im
       Hochsicherheitsgefängnis Belmarsh in Südostlondon fest, bis das Urteil über
       die Berufung der USA gefallen ist.
       
       Er verfolgte die jetzige Anhörung per Videoübertragung aus der Haft, mit
       weißem Hemd bekleidet und Brille und Maske im Gesicht. Unterdessen hatten
       sich Unterstützer*innen Assanges vor dem Gericht versammelt, darunter
       auch der ehemalige Labourparteichef Jeremy Corbyn.
       
       Die USA wollen nun unter anderem die Einschätzung des britischen
       psychiatrischen Experten Professor Michael Kopelman zu Assanges schlechter
       psychischer und körperlicher Verfassung hinterfragen. Die Anwältin der
       Anklage, Clair Dobbin, gab an, diese sei zweckwidrig gewesen, da Kopelman
       am Anfang nicht genügend Angaben zu der Beziehung Assanges zu seiner
       vorherigen Anwältin und nun Verlobten, Stella Moris, und den gemeinsamen
       Kindern gemacht hätte.
       
       ## Berufung wird es geben
       
       Das ist für die Einschätzung der Suizidgefahr wichtig, weil die Sorge um
       Familie und Kinder die Wahrscheinlichkeit eines Suizids senken könnte. Laut
       Kopelmans Beurteilung würde Assange jedoch einen potenziellen Suizid nicht
       aus rationellen Gründen begehen, sondern aufgrund von Depressionen in
       Kombination mit seinem Autismus.
       
       Assanges Anwalt Edward Fitzgerald gab an, dass die Richterin in der ersten
       Instanz Kopelmans Aussagen trotz der verspäteten Erwähnung der Familie als
       unparteiisch und rückhaltlos beschrieben habe. Zudem habe Kopelman Assanges
       Kinder und Verlobte nicht ganz vertuscht, sondern einige Male auch am
       Anfang erwähnt. Der Experte selbst hatte angegeben, so gehandelt zu haben,
       um die Privatsphäre der Familie zu schützen.
       
       Eine Berufung wird es auf jeden Fall geben. Die Frage ist nur, ob die
       Argumente der US-Anwaltschaft zulässig sind oder nicht. Das Gutachten war
       für das Scheitern der Auslieferung in der ersten Instanz elementar.
       
       11 Aug 2021
       
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