# taz.de -- Geduldete Geflüchtete in Hannover: Wohlwollen im Amt
       
       > Ein Projekt in Hannover hat im vergangenen Jahr 139 Geflüchteten mit
       > Duldung ein Bleiberecht verschafft. Voraussetzung war auch der Wille der
       > Behörde.
       
 (IMG) Bild: Auf Hannovers Weißekreuzplatz haben Sudanesen monatelang für ein Bleiberecht campiert
       
       Bremen taz | Wer in Deutschland nur geduldet ist, lebe in dauerhafter
       Unsicherheit, sagt Sascha Schießl vom Flüchtlingsrat Niedersachsen. Und in
       der Angst vor Abschiebung. „Das macht was mit einem“, sagt Schießl. Vor
       allem mit betroffenen Kindern: „Wie sollen die sich in der Schule
       konzentrieren, wenn nachts vielleicht die Polizei kommt?“ Oft sei es für
       Betroffene auch schwer einzuschätzen, wie akut die Sorge wirklich sein
       muss. Neben dem permanenten Druck kommen noch ganz alltägliche
       Einschränkungen dazu, so Schießl: Ins Ausland reisen, umziehen, Verwandte
       in anderen Bundesländern besuchen – all das gehe nicht einfach so.
       
       Eine Duldung haben Menschen, die keinen anderen Titel erhalten, gegen deren
       Abschiebung aber aktuell Gründe sprechen – familiäre oder gesundheitliche
       zum Beispiel. Meist gilt sie ein paar Monate, kann aber verlängert werden.
       Viele dürfen in der Zeit nicht arbeiten. Um mehr Menschen [1][aus dem
       prekären Status] der Duldung heraus zu helfen, gibt es das Projekt „Wege
       ins Bleiberecht“ (WIB).
       
       Finanziert wird es seit Mitte 2019 vom Sozialministerium des Landes, seit
       gut einem Jahr ist Hannover als erste Kommune dabei. In der
       Landeshauptstadt lebten damals 1.207 geduldete Menschen – die Hälfte von
       ihnen seit sechs oder mehr Jahren. 139 von ihnen haben nun im ersten Jahr
       ein Bleiberecht erhalten.
       
       „Teils durch die Prüfung von Bleiberechtsmöglichkeiten durch die
       Landeshauptstadt Hannover, teils durch die Beratungen im Rahmen des
       Projekts“, [2][teilte der Flüchtlingsrat am Montag mit], der die
       Kooperation mit der Stadt initiiert hatte. Sein Ziel formulierte er schon
       zu Projektbeginn: „Die Zahl der Langzeitgeduldeten in Niedersachsen um
       mindestens 30 Prozent absenken“. Seit Mai dieses Jahres macht auch
       Göttingen mit, sagt Schießl, Oldenburg folge bald.
       
       Man wolle „nicht ganz viele Kommunen“ dazu holen, erklärt Schießl weiter,
       sondern „modellhaft versuchen, übergeordnete Lösungswege zu erarbeiten“,
       wie Menschen mit einer Duldung zu einem Bleiberecht kommen können.
       Gemeinsam mit dem Sozial- und Innenministerium des Landes wolle man den
       Ausländerbehörden die Ergebnisse an die Hand geben.
       
       Konkret sah das Erfolgsrezept in Hannover so aus: Die Ausländerbehörde habe
       die Akten der Menschen mit Duldung gesichtet und kategorisiert, sagt
       Schießl. Nach und nach seien die Betroffenen angeschrieben und auf das
       Beratungsangebot von verschiedenen Stellen hingewiesen worden.
       Beratungsstelle und Betroffene*r hätten dann die Möglichkeiten
       ausgelotet und den Fall der Behörde vorgestellt. Gemeinsam habe man
       geschaut, ob und wie die Person zu einem sicheren Aufenthaltstitel kommen
       könnte.
       
       [3][Die Wege dahin sind vielfältig und kompliziert, die Hürden ebenso].
       „Zumal das Recht in den letzten Jahren immer wieder geändert wurde“, sagt
       Schießl. Eine große Hürde sei für manche der Nachweis ihrer Identität.
       Dafür braucht es einen Pass. „Doch einige Länder wie Liberia oder Sudan
       haben die nächste Vertretung in Brüssel.“ Ausreisen dürften Menschen mit
       Duldung aber nicht. Eine oftmals festgefahrene Situation.
       
       Ausländerbehörde, Betroffene*r und Beratungsstelle hätten dann gemeinsam
       geplant, auf welchem Wege der Pass am besten besorgt werden kann, was für
       den Antrag alles vorliegen muss. „Dann muss man genau planen, wann die
       Dokumente für die kurzfristige Ausreise der Person ausgestellt werden“,
       erklärt Schießl.
       
       Solche Prozesse seien vor dem Projekt oft liegen geblieben, sagt er. Die
       Betroffenen wüssten zwar, dass sie ihre Identität nachweisen müssen, aber
       oft eben nicht, wie. Schwierig werde es auch, wenn sie Vollzeit arbeiten
       und ohnehin Schwierigkeiten haben beim Zugang zum bürokratischen System.
       
       Das beschriebene Vorgehen erfordere auch von den Betroffenen großes
       Vertrauen, sagt Schießl – denn ein Pass sei nicht nur Voraussetzung für
       einen sicheren Aufenthaltstitel, sondern auch für eine Abschiebung.
       
       Ein anderer Weg zum Bleiberecht ist ein fester Job. Auch hier habe die
       Behörde Spielraum, um zu entscheiden, welche Arbeit für den Titel reicht.
       Ebenso wie beim Nachweis sogenannter Integrationsleistungen.
       
       Für Claire Deery, Vorsitzende des Flüchtlingsrats Niedersachsen, ist das
       Besondere des Projektes unter anderem die „wohlwollende Haltung der
       Ausländerbehörde“. Dieses Wohlwollen, so Schießl, meint erst einmal die
       Haltung, möglichst vielen Menschen mit Duldung einen sicheren Titel geben
       zu wollen. „Es gibt Behörden, die diese Absicht nicht haben.“ Weitergehend
       meine das auch die Bereitschaft, die rechtlichen Handlungsspielräume zu
       nutzen. Das passiere, sei aber nicht immer einfach. „Ringen und
       diskutieren“ gehöre laut Schießl dazu.
       
       Gerne würde der Füchtlingsrat das auch weiterhin machen. Derzeit sei er im
       Gespräch mit dem Land darüber, das Projekt zu verstetigen, sagt Schießl.
       Denn im nächsten Sommer läuft es bereits aus. „Über die Fortsetzung wird im
       nächsten Jahr zu entscheiden sein“, sagt eine Sprecherin des Ministeriums.
       Anfang des Jahres werde man daher „Gespräche mit den kommunalen
       Spitzenverbänden führen“.
       
       ## Flüchtlingsrat will liberaleres Aufenthaltsrecht
       
       Der Flüchtlingsrat versuche mit dem Projekt, so Schießl, innerhalb des
       aktuellen Rechtsrahmens Betroffenen zu helfen, die seit Jahren unter der
       prekären Situation leiden. Er bekämpft damit aber vor allem die Symptome
       des aktuellen Aufenthaltsrechts. „Das Recht muss grundsätzlich anders
       werden“, fordert Schießl daher. Einfacher, und vor allem liberaler. So
       sollten zum Beispiel alle Menschen, die hier geboren werden, ein
       voraussetzungsloses Bleiberecht haben; ebenso alle, die seit einem Jahr
       hier leben. „Wenn das Recht liberaler wäre, wäre so ein Projekt
       überflüssig.“
       
       Mit dem Wunsch ist der Flüchtlingsrat nicht allein. Die niedersächsische
       Landtagskommission zu Fragen der Migration und Teilhabe hat im März ein
       Papier beschlossen, in welchem sie die Landesregierung auffordert, sich auf
       Bundesebene für eine Liberalisierung einzusetzen. [4][In dem Entwurf]
       enthalten ist unter anderem ein Aufenthaltsrecht für alle, die seit fünf
       Jahren in Niedersachsen leben, oder auch eine Senkung der Anforderungen an
       Einkommen, Sprachkenntnisse und Identitätsnachweise.
       
       Ein Bleiberecht ist das Ziel vieler Menschen mit Duldung. Doch selbst das
       könne auch wieder entzogen werden, so Schießl. Zum Beispiel, wenn es dank
       einer Arbeit erteilt wurde, die die Person – vielleicht sogar unverschuldet
       – wieder verliert. „Man befindet sich weiterhin in einer Abhängigkeit. Aber
       immerhin schützt es vor Abschiebung.“
       
       23 Jun 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.diakonie.de/wissen-kompakt/ausreisepflicht-duldung-bleiberecht
 (DIR) [2] https://www.nds-fluerat.org/49568/aktuelles/zwischenbilanz-gemeinsames-modellprojekt-schafft-bleiberecht-fuer-viele-langzeitgeduldete/
 (DIR) [3] /Aenderung-des-Asyl--und-Bleiberechts/!5017845
 (DIR) [4] https://www.nds-fluerat.org/wp-content/uploads/2021/03/Beschluss-MiguTeilhK-Bleiberecht-fuer-langjaehrig-hier-lebende-Menschen.pdf
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Götz
       
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