# taz.de -- Mord an jüdischer Rentnerin in Paris: Verkiffter Antisemitismus
       
       > Frankreichs Präsident schließt eine Legalisierung von Cannabis aus. Das
       > hat auch mit dem umstrittenen Urteil im Fall einer ermordeten Jüdin zu
       > tun.
       
 (IMG) Bild: Gerechtigkeit für Sarah Halimi – das forderten Tausenden am vergangenen Wochenende in Paris
       
       Paris taz | Frankreichs Staatspräsident Emmanuel Macron schließt eine
       Legalisierung von Cannabis und jeden Kompromiss im Kampf gegen Drogen aus.
       Im aktuellen Kontext wünscht er zudem, dass die strafrechtliche
       Zurechnungsfähigkeit unter Drogeneinwirkung neu geregelt wird.
       
       Anlass dafür ist ein umstrittenes Kassationsurteil im Fall der im April
       2017 von Kobili Traoré in einem Zustand geistiger Verwirrung getöteten
       [1][Sarah Halimi]. Das Verbrechen wird in strafrechtlicher Hinsicht
       ungesühnt bleiben, da der Täter für unzurechnungsfähig erklärt worden ist.
       Die Schwester von Sarah Halimi hat angekündigt, sie wolle nun in Israel den
       Prozess gegen Traoré anstrengen, der in Frankreich nicht stattfinden kann.
       
       Am 14. April hatte auch die höchste gerichtliche Instanz eine entsprechende
       Kassationsbeschwerde der Angehörigen des Opfers gegen einen Entscheid des
       Pariser Berufungsgerichts abgewiesen und damit definitiv eine
       strafrechtliche Verantwortung des Täters ausgeschlossen.
       
       Dieser befindet sich derzeit in psychiatrischer Behandlung. Die Pariser
       Berufungsrichter hatten Sicherheitsmaßnahmen (zum Schutz der Gesellschaft)
       für mindestens zwanzig Jahre angeordnet, wie dies im Fall einer
       verminderten Zurechnungsfähigkeit eines Straftäters vorgesehen ist. Die
       Entscheidungen stützen sich auf heute geltende Gesetzestexte und die
       Rechtspraxis in Frankreich sowie auf Gutachten von insgesamt acht
       psychiatrischen Experten.
       
       Der Entscheid empört: „Gerechtigkeit für Sarah Halimi“ haben am Sonntag auf
       dem Trocadéro-Platz in Paris und auch in anderen Städten Frankreichs
       [2][Tausende von Demonstrierenden] gefordert. Sie empfinden es als
       schockierende Rechtsverweigerung, dass Kobili Traoré, der vor vier Jahren
       seine Nachbarin in einem Zustand von geistiger Verwirrung und
       Wahnvorstellungen brutal getötet hatte, sich nicht vor einem Gericht
       verantworten soll.
       
       ## Jüdische Gemeinschaft schockiert
       
       Der zur Tatzeit 27-jährige Traoré hatte, als er seine 65-jährige Nachbarin
       ohne erkennbaren Anlass angriff, „Allahu akbar“ gerufen und sein Opfer als
       „Satan“ bezeichnet. Der antisemitische Charakter seiner Tat war nach den
       Ermittlungen auch für die Justiz gegeben. Deshalb ist für die jüdische
       Gemeinschaft Frankreichs, die in den letzten Jahren mehrfach Ziel
       terroristischer Attacken war, die Vorstellung, dass Traoré „ungestraft
       davonkommt“ besonders schockierend.
       
       „Jewish lives matter!“ war auf Schildern von Demonstranten auf dem
       Trocadéro zu lesen. Einmal mehr würden mit dem Kassationsentscheid
       antisemitische Verbrechen „banalisiert“, sagen sie. Der Vorsitzende des
       Repräsentativen Rats der Jüdischen Institutionen Frankreichs (CRIF),
       Francis Kalifat, meint: „Wie kann die Justiz unseres Landes den
       antisemitischen Charakter eines Verbrechens anerkennen, dem Täter aber
       gleichzeitig eine Straflosigkeit gewähren? Das ist eine schizophrene
       Justiz.“
       
       In den psychiatrischen Gutachten wird festgehalten, Traoré habe in einer
       Form von Delirium gehandelt, das auf einen massiven und langjährigen Konsum
       von Cannabis zurückzuführen sei. Der Artikel 122.1 des französischen
       Strafgesetzbuchs besagt lediglich, dass eine Person „strafrechtlich nicht
       verantwortlich ist, die zur Tatzeit unter psychischen oder neurologischen
       Störungen leidet, welche ihr Urteilsvermögen und ihre Selbstkontrolle
       beeinträchtigt haben“. Hinsichtlich der Ursachen dieser verminderten
       Zurechnungsfähigkeit wird dabei kein Unterschied gemacht.
       
       Das soll sich nun nach dem Willen von Staatspräsident Emmanuel Macron rasch
       ändern. „Wenn jemand Drogen nimmt und deshalb ‚wie verrückt‘ wird, sollte
       das meiner Ansicht nach nicht seine Schuldfähigkeit vermindern“, erklärte
       Macron in Le Figaro. Er hat seinen Justizminister Éric Dupond-Moretti
       beauftragt, mit einer dringlichen [3][gesetzlichen Präzisierung]
       diesbezüglich Abhilfe zu schaffen.
       
       26 Apr 2021
       
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