# taz.de -- Neue Schlichtungsstelle für Ärztehaftung: Satzung sorgt für Ärger
       
       > Seit Januar hat Bremen eine Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen.
       > Der Gesundheitsladen ist mit der neuen Satzung unzufrieden.
       
 (IMG) Bild: Was, wenn es schief geht? Personal in einem Operationssaal am Hamburger Agaplesion Diakonieklinikum
       
       Bremen taz | Durch die neue Schlichtungsstelle für Arzthaftungsfragen hat
       sich die Patientenvertretung in Bremen verschlechtert. Das ist die
       Einschätzung von Edeltraut Paul-Bauer von der PatientInnenstelle des
       Gesundheitsladens, die Bürger:innen bei Beschwerden über Mängel in der
       Gesundheitsversorgung und dem Verdacht auf Behandlungsfehler berät und
       unterstützt. Durch eine ungünstige Satzung bedeute die neue Einrichtung
       „für Bremen einen riesigen Rückschritt“, so Paul-Bauer. Die
       Verschlechterung geht ihr zufolge auf die Kappe der Ärztekammer als
       Trägerin der Schlichtungsstelle, und ihrer Rechtsaufsicht, der
       Gesundheitssenatorin.
       
       Bislang gab es in Hannover eine gemeinsame Schlichtungsstelle die Fälle aus
       mehreren norddeutschen Bundesländern bearbeitete. Bei der
       Schlichtungsstelle kann ein Antrag stellen, wer als Patient:in ärztliche
       Behandlungsfehler vermutet. Dann wird per Gutachten geprüft. Im Falle eines
       Fehlers ermöglicht die Schlichtungsstelle eine außergerichtliche Klärung.
       
       Der Gesundheitsladen Bremen bemängelt nun aber, dass die neue Bremer
       Satzung die Rolle der Patientenvertretung nicht besser ausgestaltet. Einen
       „riesigen Rückschritt“ nennt das Edeltraud Paul-Bauer vom Gesundheitsladen.
       Die Kritik richtet sich sowohl an die Ärztekammer, der die
       Schlichtungsstelle angehört, als auch an die Bremer Gesundheitsbehörde.
       
       Diese habe bei der Genehmigung der Satzung die Möglichkeit gehabt, Reformen
       anzustoßen. „Auf Seiten der Behörde fehlt die Information, dass es eine
       Patientenvertretung gibt, die in gesundheitlichen Fragen zu beteiligen
       ist“, so Paul-Bauer. Aus dem Gesundheitsressort hingegen heißt es, man habe
       nur die Rechtsaufsicht über die Ärztekammer. „Wenn es keine Ansatzpunkte
       gibt, dass die Satzung rechtswidrig ist, also gegen das Heilberufegesetz
       oder andere Vorschriften verstößt, können wir keinen inhaltlichen Einfluss
       nehmen“, schreibt ein Sprecher.
       
       Paul-Bauer sieht Bremen jetzt im Vergleich mit anderen Bundesländern beim
       Patientenschutz im Rückstand. „Wenn man sagt, dass der Patient im
       Mittelpunkt steht, sollte man solche Dinge umsetzen, auch wenn kein
       gesetzlicher Anspruch besteht.“ Dafür könne beispielsweise die Satzung der
       Schlichtungsstelle von Rheinland-Pfalz als Vorbild dienen. In der gibt es
       unter anderem die Möglichkeit, einen Fall auch mündlich zu besprechen. In
       Rheinland-Pfalz hat außerdem die Arbeitsgemeinschaft der
       Patientenorganisationen ein Vorschlagsrecht für die
       Patientenvertreter:innen.
       
       Die Stelle der Patientenvertretung ist in der Bremer Schlichtungsstelle
       noch gar nicht besetzt. Man arbeite aber daran, sagt Heike Delbanco,
       Hauptgeschäftsführerin der Ärztekammer. Aus zeitlichen Gründen sei es
       zunächst wichtig gewesen, die ärztlichen Mitglieder zu berufen. Diese
       werden genauso wie die Patientenvertreter:innen vom Vorstand der
       Ärztekammer ernannt. Die Patientenvertretung hat bei einer Schlichtung nur
       eine verfahrensbegleitende Rolle. Sie kann prüfen, ob das
       Schlichtungsverfahren satzungsgemäß abläuft. Eingreifen in die Inhalte darf
       sie nicht.
       
       Laut Heike Delbanco hat es in Bremen keine grundlegende Diskussion über
       eine Neuauflage der Satzung gegeben. „Wir hatten keinen Anlass irgendwie an
       der Qualität der Schlichtungsstelle in Hannover zu zweifeln“, sagt
       Delbanco. Sie könne die Kritik nicht nachvollziehen. Die am
       Schlichtungsverfahren Beteiligten würden etwa zum Gutachtenauftrag
       angehört. Aber: „Eine mündliche Verhandlung können und wollen wir nicht
       leisten.“ Wer das wolle, müsse den Rechtsweg bestreiten.
       
       Genau das sollen die Schlichtungsstellen für Arzthaftpflichtfragen
       eigentlich verhindern. Bedingung für ein Verfahren ist, dass keine
       Strafanzeige gestellt wurde und es keine Klage vorm Zivilgericht gibt. Alle
       Beteiligten müssen dem Verfahren – das für Patient:innen kostenlos ist
       – zustimmen. Eine Neuerung in Bremen ist allerdings, dass Ärzt:innen und
       Krankenhäuser eine Gebühr bezahlen müssen. Die Ärztekammer geht nicht davon
       aus, dass Beteiligte aus diesem Grund ein Verfahren ablehnen. Wenn ein
       Verfahren vor Gericht landet, ist dies für die ärztliche Seite laut
       Delbanco deutlich kostenintensiver.
       
       27 Apr 2021
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Teresa Wolny
       
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