# taz.de -- Datenweitergabe aus Polizeicomputer: Daten gegen Cash
       
       > In Hamburg beginnt am Montag ein Prozess gegen eine Polizistin. Sie soll
       > sensible Daten von Bürger:innen gegen Geld herausgegeben haben.
       
 (IMG) Bild: Nur ein Klick entfernt: Daten auf Polizeicomputern
       
       Hamburg taz | Der Eindruck drängt sich auf: Ein Polizeicomputer mit einem
       Haufen sensibler Daten der Bürger:innen scheint manchen Beamt:innen
       ein Selbstbedienungsladen zu sein – mit dessen Waren sich auch noch ganz
       gut Kasse machen lässt. In Hamburg startet am Montag vor dem Landgericht
       ein Prozess gegen einen Mann, der Geld für [1][Daten aus dem
       Polizeicomputer] bezahlt hat – und gegen eine Polizistin, die sie auch
       herausgegeben hat.
       
       In insgesamt zehn Fällen soll die Beamtin Daten aus polizeilichen
       Auskunftssystemen abgefragt und an den Angeklagten weitergegeben haben –
       mal soll sie dafür 100, mal 200 Euro bekommen haben.
       
       Die angeklagte Polizistin soll laut Medienberichten zum Tatzeitpunkt
       spielsüchtig gewesen sein. Schulden in Höhe von 110.000 Euro hätten sich
       deshalb bei der Beamtin durch Online-Glücksspiel angehäuft. Darum sei sie
       auf die Idee gekommen, dem Mitangeklagten den Daten-gegen-Cash-Deal
       anzubieten.
       
       ## Illegale Datenabfrage kein Einzelfall
       
       Mehr Aufmerksamkeit haben die illegalen Datenabfragen und -weitergaben
       [2][seit den Drohschreiben des sogenannten „NSU 2.0“] an diverse linke
       Politiker:innen, Journalist:innen, Künstler:innen und Aktivist:innen. In
       den Drohungen waren teilweise Daten enthalten, die zuvor auf
       Polizeicomputern abgerufen wurden.
       
       Doch der am Montag startende Prozess sowie auch [3][eine Umfrage der Welt
       am Sonntag zeigt], dass ein rechtsterroristisches Motiv bei der illegalen
       Datenabfrage als Spitze des Eisbergs zu sehen ist: Zwischen 2018 und 2020
       wurden bundesweit mehr als 400 Ordnungswidrigkeits-, Straf- oder
       Disziplinarverfahren wegen unberechtigter Datenabfragen gegen
       Polizeibeamt:innen eröffnet.
       
       Klar ist: Das sind nur die bekannt gewordenen Fälle. Die Dunkelziffer lässt
       sich höchstens erahnen. Auch im vorliegenden Fall war es eher Zufall, dass
       die Datenabfrage und -weitergabe überhaupt auffiel: Der Angeklagte war
       ohnehin schon wegen anderer Delikte im Visier der Ermittler:innen, im Zuge
       dessen sie auf die offenbar kriminelle Kollegin stießen.
       
       15 May 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Datenschuetzerin-kritisiert-Polizeiarbeit/!5750124
 (DIR) [2] /Festnahme-im-NSU-20-Fall/!5770359
 (DIR) [3] https://www.welt.de/politik/article212217181/Polizei-Mehr-als-400-Verfahren-gegen-Beamte-wegen-privater-Abfragen-an-Dienstrechnern.html
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) André Zuschlag
       
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