# taz.de -- Prozess um Betriebsrats-Kündigungen: Detektiv-Einsatz angekündigt
       
       > Im Prozess um die angestrebte Kündigung mehrerer Betriebsrätinnen beim
       > Pflegeheimbetreiber Residenz-Gruppe wird mit immer härteren Bandagen
       > gekämpft.
       
 (IMG) Bild: Ver.di protestierte vor dem Arbeitsgericht gegen die Schikane des Arbeitgebers
       
       Bremen taz | Die Weyher Residenz-Gruppe führt ihre Zermürbungsstrategie
       gegen ihren Betriebsrat weiter. Der zum französischen Konzern Orpea
       gehörende Pflegeheimbetreiber versucht seit Dezember, seinen Betriebsrat in
       Bremen und den Gesamtbetriebsrat für Bremen-Niedersachsen loszuwerden. In
       der Hauptverhandlung vor dem Arbeitsgericht fiel am Dienstag die
       Entscheidung zugunsten der Arbeitnehmervertretung. Die Arbeitgeberseite
       drohte allerdings schon vor Ende der Verhandlung damit, Rechtsmittel
       einzulegen – und mehr noch: mit der lückenlosen Überwachung der betroffenen
       Betriebsrätinnen.
       
       Am Dienstagmorgen herrscht angespannte Stille im Sitzungssaal 7 des Bremer
       Arbeitsgerichts. Der Beginn der Verhandlung hat sich verzögert und so
       schweigen sich Arbeitgeberseite und Betriebsrätinnen fast 40 Minuten an,
       bevor Richterin Sarah Bogner den Saal betritt. Pandemiebedingt gibt es nur
       fünf Plätze für die Öffentlichkeit. Besetzt sind sie mit Kolleg*innen
       und Gewerkschaftler*innen von Ver.di, die ihre Ablehnung gegenüber den
       Ausführungen von Arbeitgeber-Vertreter Franz Michael Koch immer wieder mit
       Kopfschütteln und Stöhnen zum Ausdruck bringen.
       
       Im Dezember hatte die Residenz-Gruppe, zu der um die 40 Alten- und
       Pflegeheime in ganz Deutschland gehören, der Bremer
       Betriebsratsvorsitzenden [1][die fristlose Kündigung ausgesprochen], einen
       Tag vor Weihnachten. Später ergingen noch Kündigungen an drei weitere
       Mitglieder des Gesamtbetriebsrates Bremen-Niedersachsen. Zwischenzeitlich
       hatte die Geschäftsführung den Mitarbeiterinnen ein Hausverbot erteilt und
       Meyer zwei Drittel ihres Monatslohns nicht gezahlt. Beides konnte aber
       durch einstweilige Verfügungen abgewendet werden.
       
       Am Dienstag standen nun drei Anträge des Arbeitgebers im Raum: Die
       Zustimmung des Gerichts zur fristlosen Kündigung der
       Betriebsratsvorsitzenden und ihrer Stellvertreterin, der Ausschluss der
       beiden aus dem Betriebsrat und die Auflösung des gesamten Betriebsrats.
       
       Die Vorwürfe: Die Vorsitzende soll Mitglieder des Betriebsrats als
       „unentschuldigt fehlend“ eingetragen haben, obwohl sie gewusst habe, dass
       diese im Urlaub waren. Für Richterin Bogner fehlen dabei aber Indizien, die
       ein bewusstes Fehlverhalten der Arbeitnehmervertreterin belegen würden.
       Zudem soll der Betriebsrat unzulässigerweise in der Betriebsrats-App für
       eine Gewerkschaft geworben haben. Hier sieht die Richterin zwar einen
       Fehler, jedoch keinen groben Verstoß, der die Auflösung eines Betriebsrates
       legitimieren würde.
       
       Außerdem wirft die Residenz-Gruppe den Betriebsrätinnen vor,
       Arbeitszeitbetrug begangen zu haben. Als Beweis legt sie die Login-Daten
       der Betroffenen auf ihrem Dienst-Laptop sowie Anwesenheitslisten aus den
       einzelnen Einrichtungen vor. Beides, argumentiert der Anwalt der
       Geschäftsführung, habe nicht mit den abgegebenen Stundenzetteln
       übereingestimmt.
       
       Doch auch in diesem Fall macht Richterin Bogner deutlich, dass die Indizien
       nicht ausreichen: Die Betriebsrätin hatte erklärt, dass sie die Stunden im
       Homeoffice gearbeitet hatte, ohne ihren Computer zu benutzen –
       beispielsweise auch, um juristische Schriftsätze rund um die
       Betriebsratsarbeit zu lesen. Gleichzeitig habe die Arbeitgeberseite in
       ihrer Aufstellung Arbeitszeiten unterschlagen, in denen die Betriebsrätin
       nachweislich Mails verschickt und somit gearbeitet hatte.
       
       Für den Betriebsratsanwalt Michael Nacken ist klar: „Ich habe ganz ehrlich
       den Eindruck, dass man gesucht hat und gesucht hat, um irgendwas zu
       finden.“ Die Arbeitgeberseite fragt er direkt, warum sie die Kündigung
       nicht zurückziehe, nun, da von den Vorwürfen nichts übrig bleibe. „Das wird
       dann in der nächsten Instanz überprüft“, antwortet deren Anwalt Koch und
       ergänzt: „Auch wenn man dann noch eine Detektei einschalten muss, um sie
       lückenlos zu überwachen.“ Gemeint sind die Betriebsrätinnen.
       
       ## Unzulässige Überwachung
       
       Für den Juristen Nacken ist klar, dass eine solch angedrohte Überwachung
       nicht zulässig ist. Wenn es einen auf Tatsachen gestützten Verdacht gebe,
       dass ein*e Arbeitnehmer*in beispielsweise während einer längeren Phase
       der Krankschreibung in einem anderen Betrieb arbeite, dann könne es
       zulässig sein, eine Detektei einzuschalten. „Wenn ich aber generell der
       Meinung bin, das meine Mitarbeiterin im Homeoffice nicht arbeitet, dann
       reicht das nicht aus“, so Nacken.
       
       „Das sich das ein Arbeitgeber traut zu sagen – in einem Gerichtssaal – das
       hat mich total erschreckt“ sagt Kerstin Bringmann von Ver.di. Ihr Kollege
       Jörn Bracker ergänzte auf der Pressekonferenz nach dem Prozess: „Ich habe
       den Eindruck, es geht dem Arbeitgeber gar nicht darum zu gewinnen, sondern
       den Betriebsrätinnen das Leben möglichst schwer zu machen.“
       
       Es sei problematisch, dass Großkonzerne das Geld hätten, solche endlosen
       Prozesse zu führen und die Anwält*innen der Arbeitnehmerseite mit
       Unterlagen zu überhäufen – immer in der Hoffnung, dass diese doch mal zwei
       Seiten übersehen.
       
       29 Apr 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Betriebsratskuendigung-im-Pflegeheim/!5746922
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Franziska Betz
       
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