# taz.de -- Bundesverfassungsgericht und EU: Politisch blind
       
       > Karlsruhe stoppt das Ja der Bundesregierung zu den 750 Milliarden Euro
       > Coronahilfe in Europa. Dabei sind die bitter nötig.
       
 (IMG) Bild: Es gehört auch zum Rechtsideal, politische Folgen zu sehen
       
       Es ist ein seltsamer Vorgang: [1][Das Bundesverfassungsgericht hat
       vorläufig verhindert, dass Deutschland das europäische Coronahilfspaket in
       Höhe von 750 Milliarden Euro ratifiziert.] Die Verfassungsrichter haben
       zwar kein endgültiges Urteil gefällt, sondern nur einen „Hängebeschluss“
       erlassen. Es soll Zeit gewonnen werden, damit die Richter in Ruhe klären
       können, ob das Hilfspaket dem Grundgesetz widerspricht.
       
       Trotzdem ist dieser Hängebeschluss ein Skandal. Denn es ist offensichtlich,
       dass das EU-Hilfpaket die Grundrechte der Deutschen nirgendwo einschränkt
       oder tangiert. Es handelt sich um eine wirtschaftspolitische Entscheidung,
       die von Bundestag, Bundesrat und Bundesregierung abgesegnet wurde. Mehr
       Demokratie geht gar nicht.
       
       Auch das Bundesverfassungsgericht dürfte am Ende erkennen, dass das
       750-Milliarden-Programm nicht gegen das Grundgesetz verstößt. Doch der
       Schaden ist bereits entstanden. Indem sich die Verfassungsrichter überhaupt
       mit dem Coronahilfspaket befassen, wird das fatale Signal ausgesandt, dass
       EU-Beschlüsse stets mit Misstrauen zu betrachten seien. Die Kläger rund um
       den AfD-Gründer Bernd Lucke haben ihr Ziel bereits erreicht.
       
       Die Verfassungsrichter setzen damit eine Serie problematischer
       EU-Entscheidungen fort. [2][Im Mai 2020 kam es zu einem besonders
       peinlichen Urteil.] Die Richter hielten es damals für teilweise
       „verfassungswidrig“, dass die EZB ab 2015 Staatsanleihen aufgekauft hatte,
       um die Zinsen nach unten zu drücken. Ohne diese EZB-Maßnahmen wäre der Euro
       kollabiert.
       
       Die Verfassungsrichter hätten also sehr gut begründen müssen, warum diese
       Interventionen angeblich verfassungswidrig sein sollen. Doch es kam nur die
       lapidare Behauptung, dass die EZB ihre Entscheidungen nicht ausreichend
       begründet hätte. Was noch nicht einmal stimmte.
       
       Die Karlsruher Richter sind von ihrer eigenen Eitelkeit getrieben. Sie
       wollen ganz wichtig sein – und sind dafür gern bereit, die EU zu
       beschädigen.
       
       28 Mar 2021
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/bverfg-hilfsfonds-steinmeier-101.html
 (DIR) [2] https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw22-pa-europa-urteil-696678
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Ulrike Herrmann
       
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