# taz.de -- Zahlen zu Zwangsräumungen 2019: Im Schnitt 45 Räumungen pro Tag
       
       > Im Jahr 2019 gab es mindestens 45 Zwangsräumungen täglich – tatsächlich
       > waren es wohl weit mehr. Denn die Daten sind noch nicht vollständig.
       
 (IMG) Bild: Zwangsräumungen können auch während der Pandemie in Deutschland vollzogen werden
       
       Auch während der [1][Pandemie können in Deutschland Zwangsräumungen
       vollzogen] werden. Doch wie viele Mieter:innen im Jahr 2020 tatsächlich
       auf die Straße gesetzt wurden, ist unklar – die Datenlage ist dünn. Bisher
       wurden meist nur die Zahlen der Vollstreckungsaufträge in den einzelnen
       Bundesländern herangezogen. Diese Zahlen sagen aber nicht aus, ob die
       Räumungen tatsächlich durchgeführt wurden. Eine bundesweite Übersicht dazu
       fehlt.
       
       Nun liegt der taz ein Bericht der Bundesregierung vor, der zum ersten Mal
       zumindest einen Zwischenstand abbildet, wie viele Zwangsräumungen 2019 in
       den einzelnen Bundesländern vollzogen wurden. Allerdings fehlen noch Daten
       aus Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein. Und für sieben Bundesländer –
       Berlin, Brandenburg, Hessen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland
       und Sachsen – liegen nur Zahlen für das 4. Quartal 2019 vor. Aus dem
       Dokument geht nicht hervor, ob die Räumungen sich nur auf Wohnraum oder
       auch auf Geschäftsräume beziehen.
       
       16.439 Zwangsräumungen wurden dem Bundesjustizministerium bislang für das
       Jahr 2019 gemeldet – das entspräche im Schnitt 45 Zwangsräumungen pro Tag.
       Werden nun die Zahlen aus den Ländern, die nur Daten aus dem 4. Quartal
       übermittelt haben, auf das Jahr hochgerechnet, kommt man insgesamt auf
       33.089 Zwangsräumungen. Das entspräche schon 90 Zwangsräumungen pro Tag,
       obwohl die Daten aus Baden-Württemberg und Schleswig-Holstein noch fehlen.
       
       Die Gesamtzahl dürfte also höher liegen. Denn in Baden-Württemberg gab es
       2019 allein 5.295 Anträge auf Zwangsvollstreckungen. Das geht aus einer
       Antwort des Justizministeriums auf eine Anfrage von Caren Lay, der
       wohnungspolitischen Sprecherin der Fraktion der Linken im Bundestag,
       hervor.
       
       „Räumungen in die Wohnungslosigkeit gehören grundsätzlich verboten“, sagt
       Lay der taz. „Mindestens für die Zeit der Pandemie müssen Zwangsräumungen
       von Wohnungen ausgesetzt werden.“ Kommunen sollte zudem die Nutzung von
       leerstehenden Hotels und Wohnungen für Obdachlose erleichtert werden, so
       Lay. Im Januar hatte sich auch Sachsens Justizministerin Katja Meier
       (Grüne) für eine bundesweite Aussetzung von Zwangsräumungen ausgesprochen.
       „Mit großer Sorge beobachte ich die unverändert stattfindenden
       Zwangsräumungen von Wohnungen, und das trotz der Pandemielage“, sagte sie.
       
       Die Bundesregierung legte zwar fest, dass Mieter:innen, die von April 2020
       bis Juni 2020 aufgrund der Pandemie Zahlungsrückstände hatten, nicht
       gekündigt werden dürfen. Doch diese Regelung lief im Juli 2020 aus und
       wurde nicht verlängert. Die Mietschulden müssen zudem bis Ende Juni 2022
       zurückgezahlt werden. Grundsätzlich haben Mieter:innen die Möglichkeit,
       eine Räumung abzuwenden, wenn es für sie eine besondere Härte darstellen
       würde. Das muss allerdings durch Gerichte entschieden werden.
       
       9 Mar 2021
       
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