# taz.de -- Prozess gegen KSK-Soldat: Amnestie für Patronenklau
       
       > KSK-Soldaten konnten Anfang 2020 ohne Konsequenzen unterschlagene
       > Munition zurückgeben. Das Verteidigungsministerium will sich dazu nicht
       > äußern.
       
 (IMG) Bild: KSK-Ausbildungszentrum Calw: Wieviel Munition war hier zwischenzeitlich wirklich „verschwunden“?
       
       Leipzig taz | Soldaten des Kommandos Spezialkräfte, die Munition von der
       Bundeswehr entwendet haben, konnten diese offenbar ohne straf- oder
       dienstrechtliche Konsequenzen wieder zurückgeben. Das betrifft mindestens
       den Zeitpunkt Anfang 2020, wie im [1][Gerichtsprozess gegen den ehemaligen
       KSK-Soldaten Philipp Sch.] bekannt wurde.
       
       Das Angebot wurde offenbar gerne angenommen. In Bundeswehrkreisen kursiert
       nach taz-Informationen die Zahl, dass in Calw drei Paletten zusammenkamen.
       Eine offizielle Bestätigung gibt es dafür nicht. Das
       Verteidigungsministerium hat eine taz-Anfrage an das Heer weitergeleitet,
       weil dort eine „Generalinventur zu Waffen und Munition im KSK“ stattfinde.
       Von dort hieß es lediglich: Der Sachverhalt werde „derzeit noch durch die
       zuständigen Stellen der Bundeswehr untersucht“. So bleibt vorerst
       ungeklärt, ob die Amnestie einmalig oder häufiger war und ob sie nur das
       KSK betrifft oder auch andere Bundeswehrteile.
       
       Nach einer Reihe von Rechtsextremismus-Skandalen im KSK kündigte
       Verteidigungsministerin Annegret Kramp-Karrenbauer (CDU) im Juni 2020 an,
       [2][die Einheit drastisch reformieren zu wollen]. Die besonders
       skandalumwitterte zweite Kompanie wurde inzwischen aufgelöst, die
       allermeisten Soldaten sind aber nach wie vor in der Bundeswehr und teils
       auch beim KSK.
       
       In diesem Zusammenhang ging es auch um die Frage, warum eine große Menge
       Munition und Sprengstoff aus KSK-Beständen verschwinden konnte. Ein
       Großteil der Fehlbestände wurden in der Zwischenzeit mit schlechter
       Buchführung erklärt. Dass womöglich durch eine Munitionsamnestie das wahre
       Ausmaß des Patronenklaus vertuscht worden sein könnte, wurde bislang nicht
       öffentlich thematisiert.
       
       Vor Gericht war die Amnestie bereits am 19. Januar Thema. Staatsanwalt Ron
       Franke sagte damals im Gerichtssaal in Leipzig, nach den Erkenntnissen der
       Staatsanwaltschaft sei es „möglich gewesen, unauffällig Munition an die
       Bundeswehr zurückzugeben“, die zuvor gestohlen wurde. Das sei möglich
       gewesen, „ohne dienstrechtliche Konsequenzen fürchten zu müssen“, weil es
       wohl „gelegentlich vorkam, dass Munition vergessen werde“. Nicht bekannt
       ist bislang, ob diese Amnestie vom KSK selbst oder von einer höheren Stelle
       angeordnet wurde.
       
       Der Angeklagte Philipp Sch. selbst erwähnte am Donnerstag vor dem
       Landgericht die Munitionsamnestie als Sonderregelung, von der er aber
       keinen Gebrauch gemacht habe. Er muss sich vor Gericht verantworten, weil
       er in seinem Garten Munition, Sprengstoffe sowie eine Kalaschnikow vom Typ
       AK47 vergraben hatte.
       
       Am dritten Prozesstag beschloss das Gericht, dass der Angeklagte sich nicht
       mehr wegen Verstoßes gegen das Kriegswaffenkontrollgesetz verantworten
       muss. Der Besitz des Sturmgewehrs vom Typ AK47 sei lediglich als Verstoß
       gegen das Waffengesetz zu werten. Laut einem Gutachter war die AK47 bereits
       beschädigt und demnach nicht mehr schussfähig. Auch der Angeklagte selbst
       sagte aus, er habe sie lediglich als „Dekowaffe“ verwenden wollen. Woher
       das russische Sturmgewehr jedoch kommt, bleibt weiterhin unklar.
       
       Laut dem Vorsitzenden Richter weist die Aussage von Sch. Widersprüche auf.
       Der Angeklagte hatte ausgesagt, er habe nicht gewusst, was er mit der
       geklauten Munition anderes hätte machen sollen, als sie zu vergraben. Im
       Zuge laufender Ermittlungen gegen seine Kompanie nach einer Feier, bei dem
       er einen Hitlergruß gezeigt haben soll, habe er mit „Kontrollen und
       Durchsuchungen“ gerechnet. Das Gericht will den Prozess schon bald zu Ende
       bringen. Die Urteilsverkündung ist bereits für den 12. März geplant.
       
       11 Feb 2021
       
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