# taz.de -- Pygmäen im Kongo: Wer schützt Kongos „erste Bürger“?
       
       > Die Nachkommen der ursprünglichen Bewohner der Regenwälder werden im
       > Kongo massiv diskriminiert. Jetzt soll ein Gesetz ihre Rechte
       > garantieren.
       
 (IMG) Bild: Abendstimmung im Pygmäen-Dorf Ikoko-I-Mpenge im kongolesischen Regenwald
       
       Brüssel taz | Kaum eine Minderheit in der Demokratischen Republik Kongo
       gilt als so schutzlos wie die der „Pygmäen“, die sogenannten Ureinwohner
       der zentralafrikanischen Regenwälder. Zuletzt bewies dies ein [1][Massaker]
       an 46 von ihnen in der Gemeinde Abembi in der nordostkongolesischen Provinz
       Ituri am 13. Januar – ein Verbrechen, das der Leiter des
       zivilgesellschaftlichen Dachverbandes von Ituri als „Akt des Völkermordes“
       bezeichnet hat.
       
       Verbände der autochthonen Völker des Kongo verlangen bislang vergeblich die
       Entlassung der in der Region stationierten Militärverantwortlichen. Patrick
       Saidi Hemedi, Koordinator des NGO-Dachverbandes DGPA (Dynamik der Gruppen
       der autochthonen Völker), mutmaßt, dass andere Volksgruppen sich das von
       „Pygmäen“ genutzte Land mit Gewalt aneignen wollen.
       
       600.000 bis 700.000 Menschen – weniger als 1 Prozent der Bevölkerung –
       gehören laut Weltbank zu Kongos „ersten Bürgern“, wie Exdiktator Mobutu
       Sese Seko die „Pygmäen“ bezeichnete. Aber nur rund 40.000 pflegen immer
       noch das traditionelle Leben der Jäger und Sammler in den Urwäldern. Die
       anderen leben in Dörfern und Städten, meist [2][ganz unten in der
       Gesellschaft].
       
       Die koloniale Bezeichnung „Pygmäen“ lehnen die meisten ihrer Vertreter als
       diskriminierend ab und bevorzugen „autochthone Völker“ – was wiederum
       andere Kongolesen befremdet, da es suggeriert, dass die anderen Fremde
       seien. „Batwa“ heißen sie in den meisten Landesteilen, „Bambuti“ in Ituri,
       „Baka“ in Bandundu oder auch „Cwa“ in Kasai.
       
       ## Kein Recht auf Grundbesitz
       
       Früher wurden „Pygmäen“ von anderen Volksgruppen als minderwertig
       angesehen, und bis heute werden sie im Kongo rechtlich diskriminiert.
       Anders als anderen Bevölkerungsgruppen wird ihnen kein traditionelles
       Eigentumsrecht an dem von ihnen bebauten Land zugestanden, und auch ihre
       eigenen traditionellen Autoritäten werden nicht anerkannt.
       
       Laut Cyprien Mushonga, Anwalt in Bukavu in der ostkongolesischen Provinz
       Süd-Kivu, gelten von „Pygmäen“ bestellte Felder als herrenlos. So konnte im
       Jahr 2006 in Süd-Kivu das Naturreservat Itombwe ohne Konsultation der auf
       dem Gebiet lebenden Batwa entstehen – sie wurden ausgewiesen, wie bereits
       in den 1980er Jahren bei der Schaffung des benachbarten Parks Kahuzi-Biéga.
       
       Dort wurden 6.000 Waldbewohner in Lager außerhalb der Wälder gezwungen –
       sie leben bis heute im Elend am Straßenrand, so die Waldschutzorganisation
       Rainforest Foundation.
       
       Bis heute werden Batwa, die in Kahuzi-Biéga Holzkohle sammeln oder jagen,
       [3][von Parkwächtern verfolgt] und teils vor Gericht gestellt. Die
       Organisation Survival International wirft den vom Ausland finanzierten
       Parkwächtern in Kamerun, der Zentralafrikanischen Republik und der
       Demokratischen Republik Kongo „grünen Kolonialismus“ und „systematische“
       Menschenrechtsverletzungen vor.
       
       ## Hoffnung über neues Gesetz
       
       Ende 2020 verabschiedete Kongos Parlament nach langen Beratungen ein
       umfassendes [4][„Gesetz zur Förderung und zum Schutz der autochthonen
       Pygmäenvölker“], das deren Angehörigen das Landeigentumsrecht zuerkennt. Es
       erkennt ihre Kultur und „die „unbeschränkte Nutzung des Bodens“ an und
       garantiert ihnen kostenlosen Zugang zu Bildungs- und Gesundheitswesen sowie
       zur Justiz auf Staatskosten. Vorbild ist ein gleichnamiges Gesetz im
       benachbarten Kongo-Brazzaville aus dem Jahr 2011.
       
       Patrick Saidi hofft, dass nun endlich auch die traditionellen heiligen
       Stätten der Pygmäenvölker respektiert werden und die Diskriminierung im
       Alltag endet.
       
       „Pygmäenkinder können nicht in dieselben Schulen gehen wie die anderen,
       Pygmäenfrauen dürfen nicht in dieselben Geburtsstationen“, sagt der
       Abgeordnete Ruben Rachidi Bukanga, der das Schutzgesetz ins Parlament
       einbrachte. Wenn sie doch in die Schule gehen, werden sie oft von anderen
       Kindern malträtiert. Nur ein Fünftel der „Pygmäenkinder“ geht zur Schule,
       80 Prozent der erwachsenen Männer und an die 100 Prozent der erwachsenen
       Frauen der „Pygmäenvölker“ können nicht lesen und schreiben.
       
       Rund ein Viertel aller „Pygmäenkinder“ stirbt vor dem 5. Geburtstag; von
       Impfprogrammen sind sie meistens ausgeschlossen. Als Erwachsene werden sie
       meist als Hilfsarbeiter ausgebeutet und wenig oder gar nicht bezahlt, so
       eine Untersuchung der Weltbank. Wenn sie den Zugang zu ihren angestammten
       Jagd- und Fischgebieten aus Naturschutzgründen verlieren, enden sie oft als
       Bettler oder Wilderer.
       
       ## In Kriegen instrumentalisiert
       
       In den bewaffneten Konflikten des Kongo seit der Unabhängigkeit wurden
       „Pygmäen“ oft von Armeen und bewaffneten Gruppen missbraucht, berichtet
       Kapupu Diwa, Präsident der Nationalen Liga der Verbände autochthoner
       Pygmäen – als Ortskundige im Wald, als Fährtenleser, Lastenträger und
       Jäger. Milizen schickten sie auch gern als Späher los, weil den Waldvölkern
       oft zugeschrieben wird, sich unsichtbar oder unverwundbar machen zu können.
       
       Dass Diktator Mobutu „Pygmäen“ in die Armee aufnahm und auch einen ins
       Zentralkomitee seiner Einheitspartei MPR, geriet ihnen nicht zum Vorteil,
       erinnert sich der Journalist Roger Mazanta Kindulu – ihre Gemeinschaften
       wurden oft Opfer kollektiver Übergriffe, und wenn sie nicht kämpfen
       wollten, wurden sie vertrieben.
       
       2003 gab es in Ituri Vorwürfe von massivem [5][Kannibalismus an
       Bambuti-Pygmäen] sowie von Vergewaltigungen: Geschlechtsverkehr mit einer
       „Pygmäenfrau“ galt bei Kämpfern anderer Ethnien als Heilmittel gegen Aids
       oder Rückenschmerzen.
       
       Seit 2018 häufen sich Zusammenstöße zwischen vertriebenen „Pygmäen“ und
       Wildhütern i[6][m Kahuzi-Biéga-Park], die regelmäßig deren Holzkohlesäcke
       beschlagnahmen; Anfang Dezember gab es dabei vier Tote, darunter ein
       Soldat.
       
       Weiter südlich in der Provinz Tanganyika herrscht seit 2013 [7][Krieg
       zwischen Milizen der Twa und der Luba], mit zeitweise über einer halben
       Million Vertriebenen. Die Provinzregierung warf zuletzt einer Twa-Miliz
       vor, sich des Goldes aus informellen Minen bemächtigen zu wollen. Und Mitte
       Januar tötete eine Twa-Miliz in Kasai fünf Polizisten und verlangte eine
       eigene Distriktverwaltung.
       
       Jeder solche Vorfall ist ein Grund mehr für den kongolesischen Staat, sich
       um seine „ersten Bürger“ zu kümmern. Zahlreiche Pygmäenvertreter strömten
       jubelnd zum Parlament in der Hauptstadt Kinshasa, als im Dezember das neue
       Gesetz mit großer Mehrheit verabschiedet wurde, und hoffen nun auf
       Gleichberechtigung und volle Anerkennung.
       
       Doch weiß auch jeder, dass die Verabschiedung eines Gesetzes im Kongo noch
       lange nicht bedeutet, dass es auch angewendet wird. Und es muss auch erst
       noch vom Präsidenten in Kraft gesetzt werden.
       
       27 Jan 2021
       
       ## LINKS
       
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