# taz.de -- Prozess in Schweiz: Mit Bierdosen und Gummigeschossen
       
       > Vor zwei Jahren kam es in der Schweizer Stadt Basel zu Zusammenstößen
       > zwischen linken Demonstrant:innen und Polizeikräften. Nun beginnt der
       > Prozess.
       
 (IMG) Bild: Am 28. November erinnern linke Aktivist:innen an die folgenreiche Anti-PNOS-Demo vor zwei Jahren
       
       Basel taz | Als am Wochenende rund 2.000 Menschen durch die wegen der
       Coronapandemie ansonsten leeren Straßen von Basel laufen und „Basel
       Nazifrei!“ rufen, erinnern sie an Ereignisse vor zwei Jahren, als eine
       Demonstration und ein Polizeieinsatz aus dem Ruder liefen. Bis heute
       beschäftigt der Vorfall die Schweizer Justiz.
       
       Am 24. November 2018 hatten sich rund 2.000 Demonstrant:innen in Basel
       versammelt, um gegen eine Kundgebung der rechtsextremen Partei National
       Orientierter Schweizer (PNOS) zu protestieren. Auch Clément Walter, dessen
       Name hier geändert wurde, war an der Gegendemo beteiligt, sogar seinen
       Vater habe er getroffen, der sonst nicht politisch aktiv sei, denn die Demo
       sei bunt gewesen: Junge und Alte, Politiker:innen und Aktivist:innen,
       Menschen aus verschiedenen Städten.
       
       Sie wollten die zwei Dutzend Teilnehmer:innen der PNOS-Kundgebung vom Platz
       verdrängen, die von einem Großaufgebot der Polizei geschützt wurden. Damals
       Anwesende berichten von vereinzelten „Scharmützeln“ zwischen
       Polizist:innen, Gegendemonstrant:innen und PNOS-Anhänger:innen.
       
       Dann löste sich ein Mann aus dem Gegendemozug, wie auf Videoaufnahmen aus
       den Ermittlungsakten zu sehen ist. Er tanzte mit erhobenen Händen herum und
       übertrat das Absperrband, das den Sicherheitsabstand zur Polizeikette
       markiert. Diese feuerte ein Gummigeschoss in die Gegendemonstration. Die
       Menschen liefen auseinander, es flogen Steine, Bierdosen und aufgehobene
       Gummigeschosse in Richtung Polizei.
       
       Diese Stunden beschäftigen die Basler Justiz seit zwei Jahren – und werfen
       Fragen über ihre Unabhängigkeit auf.
       
       ## Unscharfe Anklagepunkte
       
       Überraschend nahm die Staatsanwaltschaft im Frühling 2019 die Ermittlungen
       gegen rund sechzig Gegendemonstrant:innen auf, seit Juli 2020 laufen die
       Verhandlungen. Auch Walter wird in Polizeigewahrsam genommen. Jetzt muss er
       vor Gericht. Die Anklage gegen ihn lautet: Landfriedensbruch, qualifizierte
       Gewalt und Drohung gegen Beamte und Behörden, versuchte Körperverletzung
       mit einem gefährlichen Gegenstand. Worauf genau sich die Anschuldigungen
       beziehen, wisse er nicht. Die Tatbestände sind weit gefasst.
       
       Mit Landfriedensbruch etwa können Menschen belangt werden, die „an einer
       öffentlichen Zusammenrottung“ teilnehmen, bei der „mit vereinten Kräften
       gegen Menschen oder Sachen Gewalttätigkeiten begangen werden“. Dafür muss
       die Person nur anwesend sein.
       
       Der emeritierte Strafrechtsprofessor Peter Albrecht sagt dazu:
       „Kriminalpolitisch ist der Landfriedensbruch dazu da, die Beweisfindung zu
       erleichtern. Denn Straftaten, die von einer Gruppe ausgehen, können die
       Behörden oft nicht einzelnen Personen zuordnen.“
       
       Der Anklagepunkt „Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte“ und
       „versuchte Körperverletzung mit einem gefährlichen Gegenstand“ bezog sich
       in den bisherigen Verhandlungen auf Steine, Bierdosen und aufgehobene
       Gummigeschosse. Als Beweismittel dienen Videoaufnahmen der Polizei und
       DNA-Spuren auf Gegenständen.
       
       Auch dieser Anklagepunkt lässt Raum für Interpretationen: Bei einer
       Verhandlung wurde diskutiert, ob eine leere Bierdose ein gefährliches
       Geschoss gegen einen Polizisten in Vollmontur sei. Das Gericht entschied:
       nicht gefährlich genug, um den Tatbestand der „versuchten Körperverletzung“
       zu erfüllen.
       
       ## Polizeieinsatz mit Härte
       
       Gleichzeitig war der Polizeieinsatz an dem Tag und der [1][Einsatz von
       Gummischrot] bisher kein entscheidendes Thema in den Verhandlungen. Einer
       der Angeklagten wurde vom Gummigeschoss am Auge getroffen und hat bleibende
       Schäden erlitten. Einzig bei ihm wirkte der Einsatz strafmildernd.
       
       Kurz vor seiner Verhandlung gelangte ein Video aus den Ermittlungsakten an
       die Öffentlichkeit. Darin sind mutmaßlich zwei Polizisten zu hören: „Die
       Steine wären nicht geflogen, wenn wir nicht Gummi gegeben hätten.“ – „Haben
       Sie zuerst Gummi gegeben?“ – „Ja.“ – „Wieso?“ – „Als Ablenkung, damit die
       PNOS-Leute wegkönnen.“ Das Basler Justizdepartement nimmt zu diesem
       Material keine Stellung.
       
       Gegen die Polizei wurde wegen dieses Einsatzes von Gummischrot bereits
       Anklage erhoben, ebenso gegen die Veranstalter der PNOS-Kundgebung, wegen
       eines möglichen Vergehens gegen die Rassismus-Strafnorm. Beide Verfahren
       sind noch anhängig.
       
       ## Acht Monate Haft wegen Landfriedensbruch
       
       Obwohl die Verfahren gegen die Gegendemonstrant:innen denselben Vorfall
       betreffen und die Anklagepunkte bei vielen identisch sind, werden sie
       einzeln geführt anstatt in einer Sammelklage. Ihre Anwält:innen kritisieren
       dieses Vorgehen, etwa der Anwalt Amr Abdelaziz: „Wenn mein Klient an der
       Reihe ist, wird das Gericht schon so viele Urteile gefällt haben, die sich
       auf dieselben Anklagepunkte und denselben Vorfall beziehen, dass die
       Entscheidung eigentlich schon gefallen ist. Sonst würde das Gericht
       widersprüchlich urteilen.“
       
       Als Anwalt sei er nur dazu da, den Anschein eines fairen Prozesses zu
       erwecken. Er sieht das Recht auf ein unvoreingenommenes Gericht und auf
       rechtliches Gehör möglicherweise verletzt. Die Staatsanwaltschaft äußert
       sich nicht zu dem Vorgehen. Das Gericht erklärte, es bestehe kein Grund,
       die Verfahren zu vereinen.
       
       Bisher wurden 13 Urteile gefällt: Die meisten Angeklagten wurden zu
       Haftstrafen zwischen sieben und 14 Monaten auf bis zu vier Jahre Bewährung
       verurteilt. Freigesprochen wurde niemand. Das bisher härteste Urteil lautet
       acht Monate Haft ohne Bewährung wegen Landfriedensbruch und passiver
       Teilnahme an Gewalt. Der Demonstrantin konnte nicht nachgewiesen werden,
       dass sie selbst Gewalt ausgeübt hat, nur, dass sie sich nicht entfernte.
       
       Nach diesem Urteil ging eine Welle der Empörung durch die Schweizer Presse.
       Der Richter der sozialdemokratischen SP rechtfertigte das Urteil in einer
       Lokalzeitung. Der Angeklagten sei „keine günstige Prognose“ zu stellen, da
       sie vor Gericht zu der Demonstration gestanden habe, in der Szene bekannt
       sei und noch andere Verfahren gegen sie anhängig seien.
       
       „Das überzeugt mich nicht“, sagt Strafrechtsprofessor Albrecht. „Die
       Verfahren haben noch nicht zu einem rechtskräftigen Schuldspruch geführt,
       es gilt die Unschuldsvermutung.“ Zudem sei es nicht zulässig, allein von
       einer politischen Haltung auf eine Rückfallgefahr zu schließen.
       
       ## „Linke Bewegungen einschüchtern“
       
       Auch andere Verteidiger:innen in dem Verfahren sahen die Vorverurteilung
       ihrer Mandant:innen in einem öffentlichen Brief durch den vorschnellen Gang
       des Richters an die Presse bestätigt. Einzelne reichten ein Gesuch ein, um
       zu bewirken, dass das Basler Gericht den Fall wegen Befangenheit an ein
       außerkantonales Gericht abgeben muss. Das Gesuch wurde abgelehnt.
       
       Sowohl Verteidigerin Eva Schürmann als auch Albrecht beobachten eine
       Tendenz in der Basler Justiz hin zu strengeren Urteilen und repressiverem
       Vorgehen. „Es scheint, als wolle man insbesondere linke Bewegungen
       einschüchtern“, sagt Schürmann. In den vergangenen Jahren wurden linke
       Aktivist:innen mehrmals wegen Landfriedensbruchs zu hohen Strafen
       verurteilt. Die Staatsanwaltschaft arbeite zudem vermehrt mit
       Untersuchungshaft und Hausdurchsuchungen.
       
       „Der Einschüchterungsversuch hat nicht funktioniert“, sagt Walter. Eine
       Kampagne des „Bündnis Basel Nazifrei“ begleitet die Prozesse. Vor jeder
       Verhandlung sammeln sich einige Dutzend Menschen vor dem Gericht, um ihre
       Solidarität zu bekunden, eine Spendenkampagne sammelt Geld, um die
       Gerichtskosten zu decken.
       
       1 Dec 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Gewalt-gegen-Proteste-in-Chile/!5643053
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Anina Ritscher
       
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