# taz.de -- Sicherer Rauschmittelkonsum: Hessen will Drogentests ermöglichen
       
       > Das Bundesinstitut für Arzneimittel blockiert bisher jeden Versuch für
       > Drugchecking-Projekte. Hessen will seinen Versuch nun gerichtlich
       > durchsetzen.
       
 (IMG) Bild: Sorgt für sichereren Rausch: Drugchecking im Labor
       
       Frankfurt a. M. taz | In den Niederlanden verbreitete sich 2014 das Bild
       einer pinken Supermann-Pille, versehen mit einer Warnung. „Bitte nimm nicht
       diese Pille“, hieß es dort: nicht etwa in privaten Chatgruppen, geteilt von
       Freund zu Freundin, sondern zur besten Sendezeit im TV, im Radio und im
       Internet.
       
       Möglich machte es das niederländische Drugchecking, wo Konsumierende ihre
       Pillen und Pulver auf gefährliche Beimischungen oder zu hohe
       Substanzdosierungen testen lassen können. Finden diese Labore gefährliche
       Substanzen, schlagen die Behörden dann Alarm – wie im Fall der
       Supermann-Pille, wo das wahrscheinlich mehreren Menschen das Leben rettete.
       In England, wo es kein solches Drugchecking gibt, starben mehrere Personen
       an der gleichen Pillencharge.
       
       In Deutschland ist das Testen von illegalen Drogen auf mögliche
       Gefährlichkeit derzeit nicht möglich. Doch das könnte sich vielleicht
       ändern: Das [1][schwarz-grün regierte Bundesland Hessen] will gerichtlich
       erreichen, dass es einen wissenschaftlich begleiteten Modellversuch
       durchführen kann. In festen Büros und mobil, etwa bei Partys, sollen
       Konsumierende nach Vorstellung des grünen Gesundheitsministeriums ihre
       Drogen prüfen lassen können, um so gesundheitliche Schäden zu minimieren,
       teilt eine Sprecherin der taz auf Anfrage mit. Auch Berlin [2][plant
       Drugchecking-Projekte].
       
       Nur: Um das zu erreichen, hat das Land Hessen einen mächtigen Gegner. Als
       erstes Bundesland lässt sich Hessen nun auf einen Rechtsstreit mit dem
       Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) ein. Denn das
       Institut hat den Antrag der von der Landesregierung mit der Studie
       beauftragten Hochschule Koblenz für den Modellversuch abgelehnt – genau wie
       bisher jeden anderen Vorstoß zum Thema. Kritiker*innen gilt das Institut
       mittlerweile nicht mehr als Genehmigungsbehörde, sondern als „Bastion der
       Repression“.
       
       ## Unklare Rechtslage
       
       Die Position des BfArM: Es geht davon aus, dass nur Apotheken die
       gesetzliche Erlaubnis haben, illegale Substanzen zu testen. Dabei könnte
       das Institut auch Sondererlaubnisse erteilen, beispielsweise wenn dies im
       öffentlichen Interesse ist. Durch eine Sondererlaubnis würde das Land
       Hessen zudem ein mögliches weiteres Problem umgehen: dass sich die Labore
       wegen „unerlaubten Besitzes“ von Konsummitteln strafbar machen. Auch das
       wenden manche Skeptiker gegen ein solches Projekt ein.
       
       Allerdings: „Die Rechtslage ist bei dem Thema sehr unklar“, sagt Cornelius
       Nestler der taz. Der Strafrechtsprofessor der Universität Köln hat ein
       Rechtsgutachten zu Drugchecking verfasst. Für ihn sprechen gleich mehrere
       Punkte für die Legalität des Drugcheckings, es gehe auch um
       Forschungsfreiheit: „Wenn das BfArM nicht einmal Forschungsprojekte zu dem
       Thema genehmigt, kommt das einem Forschungsverbot gleich.“ Paragraf 3 des
       Betäubungsmittelgesetzes erlaube explizit Ausnahmegenehmigungen „zu
       wissenschaftlichen oder anderen im öffentlichen Interesse liegenden
       Zwecken“. Gesundheitlichen Schaden von Nutzenden abzuhalten könnte zudem
       ein öffentliches Interesse begründen.
       
       Zudem hat Nestler generelle Zweifel daran, ob sich Drugchecking-Labore
       überhaupt strafbar wegen des Besitzes von Drogen machen können. „Sie
       vernichten die Drogen direkt durch den Test“, erklärt der Jurist.
       „Konsumierende reichen beispielsweise eine viertel Pille für den Test ein,
       diese wird durch das Testverfahren zerstört.“
       
       Heino Stöver, Suchtforscher der Hochschule Frankfurt, betont im Gespräch
       mit der taz den Nutzen des Drugcheckings: „In Ländern, in denen sich das
       Drugchecking etabliert ist, hat die Forschung keinen Anstieg des Konsums
       beobachtet. Es ist stattdessen ein Weg, gesundheitlichen Schäden
       vorzubeugen bei Personen, die so und so konsumierten.“ Die Test hätten
       zudem den Vorteil, dass dadurch auch Kontakt zu den Konsumierenden zustande
       kommen könnte. „Die meisten Programme richten sich an Schwerstabhängige und
       nicht Gelegenheitskonsumierende“, an die könne man nun rankommen.
       
       Nun muss das Verwaltungsgericht Köln entscheiden. Ein Termin für die
       mündliche Verhandlung steht noch nicht fest.
       
       18 Nov 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Die-Gruenen-und-der-Dannenroeder-Forst/!5723948
 (DIR) [2] /Drug-Checking-in-Berlin/!5602433
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Alina Leimbach
       
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