# taz.de -- Anhebung der Lohnuntergrenze: Ab Januar mehr Mindestlohn
       
       > 9,50 Euro pro Stunde beträgt der deutsche Mindestlohn ab dem nächsten
       > Jahr. Damit bleibt er weit unter den Vorstellungen der EU-Kommission.
       
 (IMG) Bild: Bekommen auch ab 2021 flächendeckend 9,50 Euro die Stunde: Handwerker, hier in Berlin
       
       Berlin/Brüssel dpa/afp/epd | Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1.
       Januar auf 9,50 Euro. Zum 1. Juli 2021 wird er auf brutto 9,60 Euro pro
       Stunde, zum 1. Januar 2022 auf 9,82 und zum 1. Juli 2022 auf 10,45 Euro
       angehoben. Das beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Derzeit
       liegt die Lohnuntergrenze bei 9,35 Euro brutto.
       
       Die Regierung setzt mit der Verordnung von Arbeitsminister Hubertus Heil
       (SPD) die Empfehlung der Mindestlohnkommission von Ende Juni um. In dem
       Gremium sitzen drei von den Arbeitgebern entsandte Vertreter, drei
       Gewerkschafter, der Vorsitzende sowie zwei nicht stimmberechtigte
       Wissenschaftler. Die Kommission berät alle zwei Jahre über eine Anpassung
       der Lohnuntergrenze. Sie orientiert sich dabei an der Tarifentwicklung und
       berücksichtigt die wirtschaftliche Lage.
       
       Heil will einen [1][Mindestlohn von 12 Euro] erreichen. „Fünf Jahre nach
       der Einführung entspricht der Mindestlohn immer noch 46 Prozent des
       Durchschnittseinkommens“, sagte er. „Ich halte 12 Euro dann für ein
       erreichbares Etappenziel.“ Damit würde die Schere zu den
       Durchschnittslöhnen, die in Deutschland gerade bei 19,76 Euro lägen,
       deutlich verkleinert. Er setze darauf, dass 2022 die Pandemie und die
       Wirtschaftskrise so weit überwunden seien, dass so ein Schritt dann richtig
       sei.
       
       „Dazu werde ich Vorschläge machen, die wir dann auch in der Koalition zu
       besprechen haben“, erklärte Heil. Auch künftig solle im Grundsatz aber die
       Mindestlohnkommission unter Einbeziehung der Sozialpartner in Deutschland
       Vorschläge für den Mindestlohn machen.
       
       EU-Kommission: Mindestlohn für Wohnort angemessen 
       
       [2][Heil] begrüßte das Eintreten der EU-Kommission für konkrete
       Mindestlohn-Vorgaben. Die Behörde gab am Mittwoch in Brüssel bekannt, dass
       Geringverdiener überall in der EU mindestens 50 Prozent des
       Durchschnittslohns oder 60 Prozent des sogenannten mittleren Lohns im
       eigenen Land bekommen sollen. Der mittlere Lohn ist eine Rechengröße: 50
       Prozent der Arbeitnehmer*innen verdienen mehr, 50 Prozent weniger. In
       Deutschland liegt der Mindestlohn derzeit deutlich unter den genannten
       Werten.
       
       Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hatte versprochen, dass alle
       Arbeitnehmer in der Europäischen Union Mindestlöhne erhalten sollen, mit
       denen sie an ihrem Wohnort angemessen leben können. Nach Angaben der
       Kommission gilt jede sechste Arbeitskraft in der EU als Geringverdiener,
       die Mehrheit davon Frauen. Laut Statistischem Bundesamt erhielten im April
       2019 rund 1,4 Millionen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer den gesetzlichen
       Mindestlohn. Das entspricht rund 3,5 Prozent der
       Beschäftigungsverhältnisse.
       
       28 Oct 2020
       
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