# taz.de -- Durchsuchungen in Region Löcknitz: Waffenähnliche Gegenstände entdeckt
       
       > Für Ermittlungen gegen das „Nationale Bündnis Löcknitz“ wurden rund 40
       > Immobilien durchsucht. Ermittler*innen vermuten Verstöße gegen das
       > Waffenrecht.
       
 (IMG) Bild: Am 1. Oktober fanden bereits Durchsuchungen bei zwei Beschuldigten statt
       
       Löcknitz/Rostock dpa/afp | Bei Durchsuchungen gegen eine rechte Gruppierung
       in der Region Löcknitz und der benachbarten Uckermark am Dienstag sind
       einige „waffenähnliche Gegenstände“ beschlagnahmt worden. „Wir prüfen nun,
       ob diese unter das Waffenrecht fallen“, sagte ein Sprecher der Rostocker
       Staatsanwaltschaft am Mittwoch. Details zu den Funden wollte er nicht
       mitteilen.
       
       Rund 300 Beamt*innen hatten am Vortag wegen möglicher Verstöße gegen das
       [1][Waffengesetz] etwa 40 Immobilien durchsucht, darunter Häuser, Wohnungen
       und Garagen. Das Verfahren richte sich gegen Mitglieder des „Nationalen
       Bündnis Löcknitz“, die im Verfassungsschutzbericht des Landes erwähnt wird
       und die „verfassungsfremde Ansichten“ vertrete, sagte ein Sprecher der
       Staatsanwaltschaft Rostock am Dienstag. Zu den Verdächtigen gehörten weder
       Polizisten noch Bundeswehrangehörige.
       
       Die Ermittlungen resultieren nach Angaben der Staatsanwaltschaft aus
       Durchsuchungen bei zwei Beschuldigten am 1. Oktober. Gegen sie besteht der
       Verdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat.
       Dabei handelt es um einen 44-Jährigen und einen 52 Jahre alten
       Verdächtigen. Der Ältere soll früher länger für die rechtsextreme NPD in
       Kommunalparlamenten agiert und sich nun der [2][Reichsbürgerszene]
       zugewandt haben. Die Auswertung der Durchsuchungen von Anfang Oktober
       dauere noch an.
       
       160 Polizist*innen durchsuchten damals mehrere Grundstücke im Landkreis
       Vorpommern-Greifswald nach Waffen, Munition, Dokumenten und elektronischen
       Medien. Anhaltspunkte dafür, dass eine unmittelbare Gefahr für die
       Bevölkerung bestand, lagen den Angaben zufolge weder Anfang Oktober noch
       aktuell vor.
       
       28 Oct 2020
       
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