# taz.de -- Infektionsrisiko in Quarantäneunterkunft: Echter Lockdown für Geflüchtete
       
       > In einer Hamburger Unterkunft sollen positiv und negativ auf Corona
       > getestete Geflüchtete in Quarantäne sein. Die Stadt weist die Vorwürfe
       > zurück.
       
 (IMG) Bild: Für Geflüchtete in Quarantäne schon fast ein Sehnsuchtsort: Die Zentrale Erstaufnahme in Rahlstedt
       
       Hamburg taz | Drei Wochen in Quarantäne und kein Ende in Sicht – trotz
       mehrerer negativer Tests. Damit müssen sich aktuell mehrere Geflüchtete am
       Quarantänestandort Bargkoppelstieg 60 abfinden. In der Unterkunft bringt
       die Innenbehörde Geflüchtete aus dem [1][Ankunftszentrum in Rahlstedt]
       isoliert unter, [2][wenn sie positiv auf Covid-19 getestet wurden oder
       direkte Kontaktpersonen sind]. Am Dienstag befanden sich nach Angaben der
       Behörde 236 Personen dort.
       
       In der Unterkunft am Rande Rahlstedts wohnten die Geflüchteten in Vier-
       bis Achtbettzimmern, Erkrankte und Gesunde zusammen, darunter viele Frauen
       mit ihren Neugeborenen, sagt Carola Ensslen, flüchtlingspolitische
       Sprecherin der Linksfraktion, die die Unterkunft in regelmäßigen Abständen
       besucht. Ihr zufolge spitzt sich die Lage in der Unterkunft immer weiter
       zu: „Die Geflüchteten sind nun schon seit drei Wochen hier und wissen immer
       noch nicht, wann sie gehen dürfen – und das, obwohl einige schon mehrfach
       negativ getestet wurden.“ Vor Kurzem sei eine Frau von ihren Mitbewohnern
       eingesperrt worden, weil sie positiv auf Corona getestet wurde.
       
       Wann die Geflüchteten die Unterkunft verlassen können, hängt davon ab, wie
       viele noch positiv getestet werden, denn erst wenn zwei Wochen lang kein
       Fall auftritt, ist die Quarantäne beendet. Bis dahin müssen alle in
       Isolation bleiben. Diese Situation sei für die Menschen unzumutbar, so
       Ensslen: „Die Geflüchteten leben in noch größerer Unsicherheit als vorher
       schon. Sie fühlen sich allein gelassen.“
       
       Auch Heiko Habbe von der Beratungsstelle Fluchtpunkt kritisiert das
       Vorgehen der Behörde: „Aktuell wartet man einfach ab, bis sich alle
       Bewohner infiziert haben. Das ist aus menschenrechtlicher Perspektive nicht
       in Ordnung.“
       
       Die Innenbehörde weist die Kritik zurück. Man bringe positiv und negativ
       getestete Bewohner nicht gemeinsam unter und halte sich an die Vorgaben des
       Robert-Koch-Instituts. Zudem könne man nicht beeinflussen, wie lange die
       Bewohner in der Unterkunft bleiben müssen: „Grundsätzlich legt das
       Gesundheitsamt die Quarantänedauer fest. Eine Testung erfolgt am Standort
       Bargkoppelstieg 60 am Ende der Quarantänezeit.“ Bei einem negativen
       Testergebnis kehrten die Bewohner*innen in die Zentrale
       Erstaufnahmeeinrichtung in Rahlstedt zurück.
       
       ## Nachteile im Asylverfahren
       
       Laut Heiko Habbe hat die Quarantäne auch Folgen für die Asylverfahren. Er
       ist zwar erleichtert darüber, dass inzwischen Geflüchteten in Quarantäne
       kein Bescheid mehr über die Ablehnung ihres Asylantrags zugestellt werden
       kann: „Das war problematisch, weil die Betroffenen in Quarantäne kaum die
       Möglichkeit hatten, Kontakt zu ihren Anwälten aufzunehmen, um sich beraten
       zu lassen“.
       
       Habbe hat jedoch auch an der neuen Regelung Kritik: „Theoretisch ist das
       eine gute Idee. In der Praxis ist die Vorgabe allerdings kaum umsetzbar.
       Wenn der Brief losgeschickt wird, kann die Behörde ja nicht wissen, ob der
       Empfänger in zwei Tagen in Quarantäne muss.“
       
       Dann bleibe den Geflüchteten nur die Möglichkeit, einen Antrag auf
       Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu stellen, der sie in die Situation
       zurückversetzt, in der sie sich vor der Quarantäne befanden. Auch hier
       sieht Habbe Hürden: „Damit der Antrag genehmigt wird, müssen die
       Geflüchteten zeigen, dass sie nichts für die Fristversäumnis können.“ Da
       die Anwälte noch telefonisch und per Mail erreichbar seien, sei es für die
       Geflüchteten aber schwierig, ausreichend zu belegen, dass tatsächlich
       niemand erreichbar war.
       
       12 Nov 2020
       
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