# taz.de -- Glyphosat-Prozess in den USA: Berufung abgelehnt
       
       > Im Streit um eine krebserregende Wirkung von Glyphosat wurde Bayer zu
       > einer Millionenstrafe verurteilt. Nun scheiterte die Berufung des
       > Pharmaunternehmens.
       
 (IMG) Bild: Dewayne Johnson umarmt einen seiner Anwälte nach der Urteilsverkündung am 10.08.2018
       
       San Francisco dpa | Das höchste Gericht des US-Bundesstaates Kalifornien
       hat einen Berufungsantrag des Bayer-Konzerns gegen ein erstes
       millionenschweres Glyphosat-Urteil abgelehnt. Wie aus aktuellen
       Gerichtsunterlagen hervorgeht, lehnten die Richter bereits am Mittwoch
       (Ortszeit) einen entsprechenden Antrag des Agrarchemie- und Pharmakonzerns
       aus Leverkusen ab.
       
       [1][Dabei geht es um den ersten Fall mit dem Krebsopfer Dewayne Johnson].
       Im Juli hatte ein Berufungsgericht in San Francisco den Schaden- und
       Strafschadenersatz, den ein Geschworenengericht Johnson im Jahr 2018
       zugesprochen hatte, von ursprünglich 289 Millionen auf 20,5 Millionen
       Dollar (17,2 Mio Euro) gesenkt.
       
       Bayer hatte die Entscheidung als einen Schritt in die richtige Richtung
       bezeichnet, aber ebenso betont, das Urteil sei nicht mit der Rechtslage
       vereinbar. Der Oberste Gerichtshof sollte daher klären, ob ein Hersteller
       unter dem Staatsprodukthaftungsrecht überhaupt dafür haftbar gemacht werden
       könne, wenn keine Krebswarnung auf einem Produkt angebracht werde. Denn das
       US-Bundesrecht erlaube eine solche Warnung nicht. In diesem Zusammengang
       verweist Bayer auch immer wieder auf die Unterstützung durch die
       US-Regierung und ihr Umweltamt EPA, die Glyphosat weiterhin nicht als
       krebserregend einstuften.
       
       Die aktuelle Entscheidung der Richter ist ein Rückschlag für Bayer, mit
       Blick [2][auf die zehntausenden Glyphosat-Klagen] in den USA aber eher von
       untergeordneter Bedeutung. Denn Bayer will diese in einem großangelegten
       milliardenschweren Vergleich beilegen. Der Fall Johnson und zwei weitere
       Fälle, in denen die Kläger hohe [3][Entschädigungen] zugesprochen bekamen,
       sind nicht Teil dieses angestrebten Vergleichs.
       
       23 Oct 2020
       
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