# taz.de -- Neue Pässe und Personalausweise: Ohne Morphing, mit Fingerabdrücken
       
       > Die digitale Verschmelzung mehrerer Passbilder zu einem Foto soll künftig
       > verhindert werden. Die Linke protestiert gegen Fingerabdruckpflicht.
       
 (IMG) Bild: Passen Benutzer*in und Abdruck zusammen? Fingerabdrücke sollen im Perso gespeichert werden
       
       Freiburg taz | Die Bundesregierung will die Nutzung von Ausweispapieren
       durch mehrere Personen oder durch Nichtberechtigte verhindern. Deshalb soll
       das so genannte Morphing ausgeschlossen werden. Außerdem sollen künftig
       Fingerabdrücke im Personalausweis gespeichert werden.
       
       Beim Morphing werden digitale Passbilder von bis zu sieben Personen durch
       eine spezielle Software zu einem neuen Passbild verschmolzen. Dieses
       Passbild können dann mehrere Personen benutzen, was Kontrollen erschwert.
       
       Manipulationen an Passbildern können aber nicht erkannt werden, wenn die
       Bürger ihre Passbilder in Papierversion auf die Passbehörde mitbringen und
       die Fotos erst dort eingescannt werden. Die Bundesregierung schlug deshalb
       zunächst vor, dass Passbilder für Ausweise nur noch in der Behörde unter
       Aufsicht von Beamten gemacht werden dürfen. Die FDP sprach spöttisch von
       „betreuten Selbstportraits“. Dagegen protestierten jedoch die freien
       Fotostudius, denen ein großer Markt verloren zu gehen drohte.
       
       Der Protest hatte Erfolg. Künftig soll beides möglich sein, sagte jetzt
       [1][Innen-Staatssekretär Günter Krings] (CDU) bei der ersten Lesung des
       Gesetzentwurfs im Bundestag. Einerseits sollen die bundesweit 6.115 Pass-
       und Ausweisbehörden mit Kameras und Fotoautomaten ausgerüstet werden.
       Daneben sollen Bürger aber auch in Zukunft Passfotos von freien Fotografen
       nutzen können.
       
       „Wer ein künstlerisch anspruchsvolles Passfoto haben möchte, der kann
       weiterhin zum Experten gehen“, sagte der CDU-Abgeordnete Josef Oster. Die
       Fotografen müssen das Foto dann aber elektronisch an die Behörde
       übermitteln. Eine Zuverlässigkeitsprüfung der Fotografen ist nicht geplant.
       
       ## Pflicht zum Fingerabdruck
       
       Eine zweite Neuerung ist beim Personalausweis vorgesehen. Künftig müssen
       alle Bürger den linken und rechten Zeigefinger scannen lassen, so dass sie
       im Chip des Personalausweises (nicht sichtbar) gespeichert werden. Seit
       2007 gibt es diese Pflicht bereits bei Reisepässen. Bei Personalausweisen
       war dies freiwillig und wurde 2019 bei rund 40 Prozent der neu
       ausgestellten Ausweise genutzt.
       
       Mit Hilfe der Fingerabdrücke soll die Polizei im Zweifel kontrollieren
       können, ob der Personalausweis tatsächlich vom Berechtigten genutzt wird
       oder nur von einer ähnlich aussehenden Person. Die geplante Änderung geht
       auf eine EU-Richtlinie zurück und muss deshalb auch in Deutschland
       umgesetzt werden.
       
       Dennoch gibt es heftigen Protest gegen die Reform, vor allem von Seiten der
       Linken. Die Abgeordnete Ulla Jelpke befürchtet, dass die Ausweise für die
       Bürger so eher unsicherer werden. Kriminelle könnten die Fingerabdrücke
       auslesen und dann mit der gestohlenen Identität krumme Geschäfte machen.
       „Die sichersten Daten sind jene, die die Bürgerinnen und Bürger für sich
       behalten und die gar nicht erst irgendwo gespeichert werden,“ erklärte
       Jelpke. Auch der europäische Datenschutzbeauftragte Wojciech Wiewiórowski
       hatte sich gegen die Speicherpflicht ausgeprochen.
       
       ## Datenschützer raten zu Vorsorge
       
       Die Bundesregierung wies die Befürchtungen aber zurück. Die Fingerabdrücke
       würden auf dem Personalausweis verschlüsselt gespeichert. Sie könnten nur
       von Behörden mit einem hoheitlichen Zertifikat ausgelesen werden. Beim
       Reisepass sei nach über zehn Jahren noch kein Fall des missbräuchlichen
       Auslesens bekannt geworden.
       
       Wichtig ist aus Sicht des Datenschutzes, dass die Daten nur auf dem Ausweis
       gespeichert werden. Bei der Behörde muss der Fingerabdruck an dem Tag
       gelöscht werden, an dem der neue Ausweis abgeholt wird. Es wird also keine
       Fingerabdruck-Datei der gesamten Bevölkerung angelegt.
       
       Die [2][Bürgerrechts-Organisation Digitalcourage] empfiehlt den Bürgern
       dennoch, bis zum 30. Juli 2021 einen neuen Personalausweis zu beantragen.
       Bis dahin können noch Ausweise ohne Fingerabdrücke ausgestellt werden.
       
       13 Sep 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Bundesverfassungsgericht-zu-AfD-Klage/!5691915&s=G%C3%BCnter+Krings/
 (DIR) [2] https://digitalcourage.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Christian Rath
       
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