# taz.de -- Abgehängte Pflegeheim-BewohnerInnen: Weh dem, der im Rollstuhl sitzt
       
       > Viele BewohnerInnen Bremer Pflegeheime bleiben isoliert: Auf eine Nacht
       > Ausgang steht Quarantäne und richtig dumm dran ist, wer einen Rolli
       > braucht.
       
 (IMG) Bild: Zum Stillsitzen gezwungen: PflegeheimbewohnerInnen im Rollstuhl
       
       Bremen taz | Eigentlich müsste Michaela Babitzkes Sohn zweimal in der Woche
       zur Ergotherapie. Der 33-Jährige lebt in der Bremer Einrichtung „ViaVita“,
       einem Pflegewohnbereich für Menschen im Alter von 20 bis 60 Jahren mit
       schweren neurologischen Leiden. Bloß: Ihr Sohn sitzt im Rollstuhl und den
       dürfen wegen der zurzeit geltenden Hygienevorschriften nur ausgewählte
       Personen „bedienen“.
       
       Aufgrund des Abstandsgebotes, so Babitzke, dürften nämlich nur Verwandte
       ersten Grades ihre Angehörigen im Rollstuhl bewegen. Sie selbst darf also
       ihren Sohn aus dem Zimmer schieben, mit ihm spazieren gehen oder ihn zur
       Ergotherapie bringen. „Ich bin aber berufstätig und habe keine Zeit, ihn
       zweimal in der Woche zur Therapie zu bringen“, sagt sie. Und andere
       Angehörige ersten Grades gebe es nicht.
       
       Das Pflegepersonal hat ebenfalls keine Zeit: Die Personaldecke ist wegen
       Corona noch ausgedünnter als ohnehin schon, hinzu kommt Mehrarbeit, denn
       zusätzlich zu ihren normalen Aufgaben müssen die Pfleger*innen alle
       Besucher*innen registrieren, Zimmer regelmäßig und aufwendig desinfizieren
       und weitere Tätigkeiten ausüben, die mit den strengen Hygienevorschriften
       aufgrund der Coronapandemie zusammenhängen. „Normalerweise dürfen Bewohner
       ja auch wieder Besuch auf ihren Zimmern empfangen“, so Babitzke, „aber die
       Pflegekräfte motzen, dass sie nachher dann wieder alles desinfizieren
       müssen.“ Zeit, um ihre Sohn zusätzlich auch noch zur Ergotherapie zu
       bringen, hat niemand.
       
       Die Mitarbeitenden in der Einrichtung seien überfordert, das zeige sich
       auch an Mängeln in der Pflege: „Die Bewohner werden trotz der Hitze nur
       einmal in der Woche geduscht, auf Mundhygiene wird kaum geachtet“, so
       Babitzke. Aktivierende Pflege fehle mittlerweile gänzlich. Ihr Sohn, der
       eigentlich stehen könne, werde ausschließlich mit einem Lifter
       transportiert, „weil das schneller geht“.
       
       ## „Anlassbezogene Prüfung“ angekündigt
       
       Auch andere Angehörige von Bewohner*innen der Einrichtung kritisieren
       Mängel. Eine davon, Bahar Yavasoglu, berichtete am [1][vergangenen Dienstag
       bei „Report Mainz“] über die Situation ihres pflegebedürftigen Ehemannes.
       Ihre Erfahrungen bestätigt Babitzke: „Mein Sohn hat seit dem Lockdown immer
       weiter abgebaut.“
       
       Die Einrichtung bestritt gegenüber „Report Mainz“ pflegerische Defizite,
       räumte aber ein, dass „einige Therapien während der Quarantäne“ – also in
       der Zeit, als nicht einmal Angehörige in die Einrichtungen durften – nicht
       durchgeführt werden konnten, „um das Risiko einer möglichen Ansteckung für
       unsere Mitarbeiter*innen und Bewohner*innen so gering wie möglich zu
       halten.“ Da die bei der Sozialsenatorin angesiedelte [2][Wohn- und
       Betreuungsaufsicht] unterdessen aber einige Beschwerden über die
       Einrichtung erhalten hat, soll diese nun laut Behördensprecher David
       Lukaßen einer „anlassbezogenen Prüfung“ unterzogen werden.
       
       Das Problem mit der Ergotherapie scheint indes gelöst: „Gestern wurde eine,
       auch mit dem Gesundheitsamt abgestimmte, Lösung gefunden, die den wichtigen
       Besuch bei der Ergotherapie sicherstellt“, so Lukaßen am Mittwoch. Aber was
       ist mit all den anderen Pflegeheimbewohner*innen, die ebenfalls auf den
       Rollstuhl angewiesen sind? Auch für jene müssten aus Sicht der
       Sozialbehörde bessere Lösungen gefunden werden, sagt Lukaßen. Zuständig sei
       aber die Gesundheitsbehörde. Dort heißt es, man erkenne die Problematik
       zwar, dennoch müsse der Infektionsschutz an erster Stelle stehen.
       
       Nicht nur Menschen, die auf den Rollstuhl angewiesen sind, bleiben trotz
       Lockerungen der Besuchsregelungen in weiten Teilen isoliert: „Wenn ein
       Bewohner aus dem Krankenhaus oder der Reha kommt, muss er zwei Wochen lang
       in Quarantäne“, berichtet Babitzke. Ihr sei der Fall eines Mannes bekannt,
       der innerhalb kurzer Zeit zweimal ins Krankenhaus musste: „Als er zum
       zweiten Mal in die Klinik kam, befand er sich noch in Quarantäne aufgrund
       des ersten Krankenhausaufenthalts. Und nun ist er schon wieder isoliert –
       und das, obwohl er negativ auf Corona getestet wurde.“
       
       Das komme durchaus öfter vor, sagt Reinhard Leopold, Regionalsprecher des
       [3][Pflegeschutzbundes Biva] und Gründer der Bremer Angehörigen-Initiative
       [4][„Heim-Mitwirkung]“. Heim-Bewohner*innen seien sogar unter Quarantäne
       gestellt worden, nachdem sie von einem Familienbesuch oder einem
       Spaziergang zurück in die Einrichtung gekommen seien. „Es kann ja nicht
       sein, dass Rückkehrer aus Risikogebieten bei Vorlage eines negativen Test
       nicht in Quarantäne müssen, Bewohner von Pflegeheimen aber in jedem Fall
       isoliert werden“, sagt er.
       
       ## Gesundheitsbehörde findet Quarantäne sinnvoll
       
       Die Verhängung von Quarantäne durch eine Pflegeeinrichtung sei
       rechtswidrig, sagt Leopold. Denn die Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts
       (RKI) seien keine verbindlichen Regelungen, sondern lediglich Richtlinien.
       Quarantäne-Maßnahmen könnten auf Basis des Infektionsschutzgesetzes nur vom
       Gesundheitsamt verhängt werden. Eine Pflegeeinrichtung selbst könne und
       dürfe das nicht.
       
       Allerdings, so heißt es aus der Sozialbehörde, folgten die Pflegeheime
       durchaus der Gesundheitsbehörde, die nämlich die Richtlinien des RKI
       ausdrücklich empfehle. „Frau Stahmann und unser Ressort werben dafür, im
       Rahmen der Teststrategie zu einer Änderung dieser Praxis zu kommen“, sagt
       Behördensprecher Lukaßen. „Personen sollten unseres Erachtens beim Zugang
       getestet und dann nach zwei Tagen noch einmal getestet werden. Wenn sie
       negativ getestet worden und symptomfrei sind, sollte es keine Quarantäne
       geben.“
       
       „Beim Zugang getestet“ werden sollte auch nach dem Willen des
       Gesundheitsamtes, sagt Lukas Fuhrmann, Sprecher der Gesundheitsbehörde.
       Allerdings, räumt er ein, dies sei nicht Teil der Corona-Rechtsverordnung.
       Und: Die in den Einrichtungen verhängte Quarantäne ist in seinen Augen
       sinnvoll, „da sich die Bewohner*innen in einer höchst vulnerablen Umgebung
       befinden“.
       
       21 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.swr.de/report/kontrollverlust-in-pflegeheimen-welche-folgen-hat-die-mangelnde-aufsicht-fuer-die-bewohner/-/id=233454/did=25309762/nid=233454/1cvtqs8/index.html
 (DIR) [2] /Bremer-Pflegeheime-ohne-Kontrolle/!5692667
 (DIR) [3] https://www.biva.de/
 (DIR) [4] http://www.heim-mitwirkung.de/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Simone Schnase
       
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