# taz.de -- Terrorprozess um Christchurch-Anschlag: „Dem Mörder keine Publizität geben“
       
       > In Neuseeland wird das Urteil gegen den Attentäter von Christchurch
       > erwartet. Der Ruf nach Rückführung des Rassisten nach Australien wird
       > lauter.
       
 (IMG) Bild: Polizisten vor der angegriffenen Al-Noor-Moschee in Christchurch
       
       Sydney taz | Es war das schwerste Verbrechen der jüngeren Geschichte
       Neuseelands. Ein heute 29-jähriger Australier, dessen Namen viele in
       Neuseeland partout nicht nennen wollen, um ihm jegliche Publizität zu
       verweigern, stürmt am 15. März 2019 in der südlichen Stadt Christchurch
       zwei Moscheen und erschießt mit kalter Präzision 51 Betende.
       
       Dutzende weitere muslimische Gläubige verletzt er zum Teil schwer. Seine
       Taten überträgt der Terrorist live im Internet. Er wird kurze Zeit später
       von der Polizei festgenommen.
       
       Der Rassist hatte in den zwei Jahren davor einen Hass gegen andere Kulturen
       entwickelt und sich bei Reisen auf dem Balkan, nach Frankreich und nach
       Österreich mit einschlägigen Gruppierungen ausgetauscht.
       
       Der Kontakt mit Extremisten über das Internet soll den einst schüchternen
       und unauffälligen Mann aus der Kleinstadt Grafton weiter radikalisiert
       haben.
       
       Der Terrorist soll jetzt vom Hohen Gericht in Christchurch im Rahmen der an
       diesem Montag beginnenden Strafmaßanhörung verurteilt werden. Das Urteil
       wird für Mittwoch erwartet.
       
       ## Vorwurf: 51 Morde, 40 Mordversuche
       
       Ihm wird Mord in 51 Fällen, versuchter Mord in 40 Fällen und die Ausführung
       einer terroristischen Tat zur Last gelegt. Auf Mord und Terrorismus steht
       in Neuseeland je lebenslängliche Gefängnisstrafe. Ein des Mordes
       Verurteilter muss jedoch nur mindestens 10 Jahre hinter Gittern bleiben und
       17 Jahre, wenn die Tat terroristischer Natur war.
       
       Nachdem er sich zuerst für nicht schuldig erklärt hatte, [1][gab der Mann
       die Taten im vergangenen März überraschend zu]. In der bis zu drei Tage
       dauernden Verhandlung in dieser Woche wird er sich selbst vertreten, denn
       er hatte seine Anwälte entlassen.
       
       Laut einer Gerichtssprecherin hat er dazu das Recht. Trotzdem stünde ihm
       ein Anwalt zur Verfügung, von dem er sich beraten lassen könne.
       
       Die Urteilsverkündung dauere so lange, weil über 50 Angehörige von Opfern
       Stellungnahmen abgeben wollten. Die Verhandlung ist zwar öffentlich, aber
       die Berichterstattung der Medien unterliegt Einschränkungen. So dürfen
       Journalisten nur in der Mittagspause und am Abend nach den Verhandlungen
       über das Geschehen im Saal berichten.
       
       Die neuseeländische Journalistin Heather Ramsay sagte der taz, im Vorfeld
       des Gerichtstermins hätten die Medien nur wenig über den Fall geschrieben,
       zum einen wegen des erneuten Ausbruchs von Corona. „Ich denke aber, dass es
       auch ein stilles Abkommen gibt: Man will diesem Mörder nicht zu viel
       Publizität geben.“
       
       [2][Premierministerin Jacinda Ardern] hatte nach der Terrorattacke
       öffentlich erklärt, nie den Namen des Massenmörders aussprechen zu wollen.
       Ihrem Beispiel folgen viele.
       
       ## Streit mit Australien über Abschiebungen
       
       In den letzten Wochen wurden in Neuseeland Rufe lauter, den Täter nach
       seiner Verurteilung in sein Heimatland zu deportieren. Der Rechtsprofessor
       Alexander Gillespie schreibt von „dutzenden von Millionen Dollar“, die
       dessen Inhaftierung den neuseeländischen Steuerzahler kosten werde, falls
       er den Rest seines Lebens in Neuseeland inhaftiert bleibe.
       
       Der Australier hat wegen der besonders hohen Gefährdung durch Mithäftlinge
       besondere Haftumstände, die deutliche Mehrkosten mit sich bringen.
       [3][Premierministerin Ardern] wollte eine Deportation nicht ausschließen.
       Die Kosten seien dabei aber nicht der entscheidende Faktor. Vielmehr werde
       die Meinung der Angehörigen der Opfer berücksichtigt.
       
       Die Idee einer Überstellung an Australiens Justiz kommt in Neuseeland gut
       an. „Es steht außer Frage, dass viele es begrüßen würden, könnte der Täter
       seine Strafe in Australien verbüßen“, meint die Journalistin Ramsey.
       
       Doch das wäre für Neuseeland nicht ohne Risiko. Denn Australien hätte damit
       ein besseres Argument für die von Wellington seit Jahren kritisierte
       Rückführung von Neuseeländern, die dort straffällig wurden.
       
       Seit 2014 deportiert Canberra neuseeländische Staatsbürger nach dem
       Absitzen ihrer Strafe in ihr Heimatland – selbst dann, wenn sie ihr ganzes
       Leben in Australien verbracht hatten und in Neuseeland keine Verwandten
       haben. Oppositionsführerin Judith Collins sagte jüngst: „Meines Wissens
       sitzen 900 Neuseeländer in Australien im Gefängnis. Wollen wir die wirklich
       alle zurückhaben?“
       
       24 Aug 2020
       
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 (DIR) Urs Wälterlin
       
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