# taz.de -- Corona-Beschränkung für Unverheiratete: Kein Visum für Liebende
       
       > Seit Montag dürfen ausländische Partner*innen von Deutschen eigentlich
       > wieder einreisen. Etliche Betroffene haben aber nichts von der Lockerung.
       
 (IMG) Bild: Ein letzter Kuss, dann war Lockdown
       
       Berlin taz | David Kasper ist einer von denen, die weiterhin das Nachsehen
       haben. Die Verlobte des Stuttgarters kommt aus Vietnam. Seit Beginn der
       Beziehung im Jahr 2018 hat sie ihn mehrmals in Deutschland besucht, zum
       Teil über Monate. Seit Beginn der Coronapandemie können sich die beiden
       aber nicht mehr sehen: Als Deutscher gilt für ihn eine Einreisesperre für
       Vietnam, als Vietnamesin ist für sie die Grenze nach Deutschland dicht.
       
       Dass die Bundesregierung die Beschränkungen [1][für unverheiratete Paare
       gerade gelockert] hat, hilft ihnen nicht weiter. „Die neuen Regularien
       bringen uns überhaupt nichts, solange sie keinen Aufenthaltstitel bekommt.
       Da kommt sie am Startflughafen nicht mal über den Check-in-Schalter
       hinweg“, schreibt er der taz per E-Mail.
       
       Die Neuregelung, von der Kasper spricht, hatte Bundesinnenminister Horst
       Seehofer (CSU) angeordnet. Zuvor galt für Ausländer*innen aus
       Nicht-EU-Staaten, deren Partner*innen in Deutschland leben, die aber nicht
       verheiratet sind, über Monate eine generelle Einreisesperre. Seit Montag
       ist es damit vorbei. Von der Lockerung profitieren aber in erster Linie
       Betroffene aus Staaten wie den USA: Sie brauchen für die Einreise nach
       Deutschland kein Visum. Für Betroffene aus Staaten mit Visumpflicht sieht
       es weiterhin düster aus.
       
       Schon in normalen Zeiten haben es viele von ihnen schwer, ein Besuchervisum
       zu bekommen. Die Wartezeiten bei der Beantragung sind oft sehr lange, und
       vor allem Anträge aus armen Ländern lehnen die Konsulate häufig ab – sogar
       in Fällen, in denen die Betroffenen mit Deutschen verheiratet sind.
       
       ## Visastelle außer Betrieb
       
       Durch Corona wurde die Situation noch schwieriger. In vielen Ländern sind
       die deutschen Visastellen wegen der Pandemie geschlossen oder nur in
       Ausnahmefällen erreichbar, was neben Liebespaaren auch viele
       Antragsteller*innen betrifft, [2][die zum Arbeiten oder aus anderen Gründen
       nach Deutschland] wollen. So heißt es beispielsweise auf der Homepage der
       deutschen Botschaft in Kairo: „Aufgrund der Schließung der Visastelle aus
       gesundheitlichen Gründen wird aber die Erteilung von Visa vorerst auch in
       Fällen unmöglich sein, in denen eine Einreise wieder möglich ist.“
       
       Die Lockerung durch den Innenminister hat hier also keine praktische
       Auswirkung. Die Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke (Linke) fordert daher,
       dass das Auswärtige Amt gegensteuert. „Die Visastellen müssen personell
       verstärkt und durch eine teilweise Bearbeitung der Anträge in Deutschland
       entlastet werden. Schließlich geht es bei Familien und Paaren nicht um
       touristische Reisen, sondern um Herzensangelegenheiten“, sagt sie.
       
       Anderswo, etwa in Vietnam, dürfen unverheiratete Partner*innen von
       Deutschen inzwischen zwar wieder Anträge stellen. Interessenten werden aber
       per Mail vorab darüber informiert, dass ihre Anträge wenig Chancen auf
       Erfolg haben. So schrieb das Konsulat an den Stuttgarter David Kasper, dass
       seine Verlobte besser erst dann ein Visum beantragen solle, wenn „der
       reguläre Flugbetrieb zwischen Deutschland und Vietnam wieder besteht“.
       Ansonsten würde der Antrag wohl abgelehnt, da „nicht davon ausgegangen
       werden kann, dass die Antragsteller(in) rechtzeitig vor Ablauf des Visums
       den Schengenraum verlässt“.
       
       Das Auswärtige Amt beantwortete auf Anfrage nicht, in wie vielen Staaten
       die Antragstellung derzeit entweder gar nicht möglich oder ohne Aussicht
       auf Erfolg ist. Dem „Verband binationaler Familien und Partnerschaften“
       zufolge geht es aber nicht nur um Einzelfälle. „Schon früher scheiterten
       die Besuchsvisa an einer restriktiven Handhabung. Die Partner*innen müssen
       ihre Rückkehrwilligkeit glaubhaft machen“, sagt Swenja Gerhard,
       Rechtsberaterin des Verbands. „Es wurde schon vor Corona unterstellt, dass
       die Partner*innen nach einem Besuch einfach hierbleiben.“ Heute gelte das
       umso mehr.
       
       13 Aug 2020
       
       ## LINKS
       
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 (DIR) Tobias Schulze
       
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