# taz.de -- Patient stirbt nach Zwangsmaßnahmen: Keine Anklage im Todesfall Mbobda
       
       > William Tonou-Mbobda starb in der Psychatrie unter zweifelhaften
       > Umständen. Die Ermittlungen dazu wurden nun eingestellt.
       
 (IMG) Bild: William Tonou-Mbobda starb unter ungeklärten Umständen, die Ermittlungen wurde jetzt eingestellt
       
       Hamburg taz | Die Hamburger Staatsanwaltschaft hat die Ermittlungen zum Tod
       von William Tonou-Mbobda nach knapp eineinhalb Jahren abgeschlossen – und
       eingestellt. Das bestätigt die Staatsanwaltschaft der taz. Tonou-Mbobda
       starb, [1][nachdem er im April vorigen Jahres im Universitätsklinikum
       Hamburg-Eppendorf (UKE) vom Sicherheitsdienst fixiert worden war]. Gegen
       die behandelnde Ärztin sowie drei Security-Mitarbeiter wurde deshalb wegen
       des Vorwurfs der versuchten Zwangsmedikation sowie des Vorwurfs der
       Körperverletzung mit Todesfolge ermittelt.
       
       Nach Auskunft der Staatsanwaltschaft hat ein Mangel an Beweisen dazu
       geführt, gegen die drei Beschuldigten keine Anklage zu erheben. „Es konnte
       den Beschuldigten nicht hinreichend nachgewiesen werden, den Tod
       verschuldet zu haben“, sagt Liddy Oechtering, die Sprecherin der
       Staatsanwaltschaft. Strafrechtlich relevant sei weder das Handeln der
       Ärztin noch die durchgeführte Zwangsmaßnahme der Security-Mitarbeiter.
       
       Tonou-Mbobda hatte am Morgen des 21. April auf einer Bank vor dem UKE
       gesessen. Drei Mitarbeiter des Sicherheitsdienstes suchten ihn auf,
       brachten ihn zu Boden und fixierten ihn, um ihn zurück auf die Station zu
       bringen. Er hatte sich zuvor freiwillig in psychiatrische Behandlung
       begeben und überlegte, ob er die Klinik verlassen sollte. Bei der
       Zwangsmaßnahme kollabierte der 34-Jährige. [2][Fünf Tage später starb er.]
       
       In einer Ausschusssitzung der Hamburger Bürgerschaft im Dezember 2019 hatte
       der leitende Staatsanwalt Lars Mahnke erklärt, die Ursache für den Tod
       Tonou-Mbobdas sei ein Kollaps und ursächlich für den Kollaps wiederum die
       repressive Maßnahme gewesen. Der taz hatten mehrere Augenzeug*innen
       berichtet, dass die Security-Mitarbeiter äußerst brutal vorgegangen waren
       und Tonu-Mbobda zusammengeschlagen hatten.
       
       ## Handeln des Sicherheitsdienstes sei gerechtfertigt gewesen
       
       Die Ermittlungen hätten diese Aussagen jedoch nicht bestätigt, heißt es
       seitens der Staatsanwaltschaft. „Die Handlung des Sicherheitsdienstes war
       durch allgemeine Notwehr- und Nothilfevorschriften gerechtfertigt, da eine
       Fremd- und Eigengefahr bestand“, sagt Oechtering. Hinzu komme, dass sich
       aus der Obduktion keine Hinweise auf ein übertrieben gewaltsames Handeln
       ergaben hätten.
       
       Dieser Hinweis ist allerdings bemerkenswert, da die Obduktion ebenfalls am
       UKE durchgeführt wurde. Ein unabhängiges Ergebnis sieht die
       Staatsanwaltschaft dadurch als gegeben an, dass neben dem UKE-Mitarbeiter
       auch eine Gerichtsmedizinerin aus Rostock anwesend gewesen sei.
       
       Fragen lässt auch der Verweis auf eine allgemeine Notwehr- beziehungsweise
       Nothilfesituation offen, da laut dem Hamburger Gesetz über Hilfen und
       Schutzmaßnahmen bei psychischen Krankheiten ein Gericht entscheiden muss,
       ob bei einer Person überhaupt Zwangsmaßnahmen durchgesetzt werden dürfen.
       
       In dringenden Fällen reicht auch ein Beschluss des zuständigen Bezirksamts.
       Doch solch ein Beschluss lag nach Angaben der Polizei noch nicht vor. Aus
       Sicht der Staatsanwaltschaft greift in diesem Fall das Hamburger Gesetz
       nicht.
       
       ## Anwältin hält Notwehrlage für unwahrscheinlich
       
       Die Rechtsanwältin der Schwester von Tonou-Mbobda, Gabriele Heinecke,
       [3][stellte dies bereits vor dem jetzigen Abschluss der Ermittlungen
       infrage.] „Eine durch William Mbobda verursachte Notwehr- oder
       Notstandslage halte ich für sehr unwahrscheinlich“, sagt sie.
       
       Zur Einstellung des Verfahrens erklärt sie nun, ein
       Klageerzwingungsverfahren gegen die Entscheidung der Staatsanwaltschaft
       prüfen zu wollen. Bislang liege ihr allerdings die schriftliche Begründung
       zur Einstellung noch nicht vor. „Die Familie will aber weiterhin eine
       Aufklärung des Falles“, sagt Heinecke.
       
       Laut der Staatsanwaltschaft ergaben die Ermittlungen auch keine Hinweise
       auf einen rassistischen Hintergrund. Ein Mitarbeiter des UKE, der sich bei
       der taz meldete und anonym bleiben will, sprach von rassistischen
       Vorurteilen unter Kollegen. „Darauf gibt es im Falle der Beschuldigten
       keine Hinweise“, sagt Oechtering.
       
       Der Fall hatte bei vielen Menschen für Entsetzen gesorgt. Nach dem Tod
       Tonou-Mbobdas hatten sich mehrere Hundert Menschen am UKE versammelt und
       noch am Montag hatte die Gruppe „Justice for Mbobda“ zu einer „Aktionswoche
       gegen Verschleppung und Straflosigkeit“ im Fall Tonou-Mbobda aufgerufen.
       Für kommenden Freitag war eine Protestaktion vor dem Gebäude der Hamburger
       Staatsanwaltschaft geplant, die die Verschleppung der Ermittlungen
       kritisieren sollte.
       
       12 Aug 2020
       
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