# taz.de -- Diskriminierung bei Banken: Kampf ums Konto
       
       > Banken dürfen Menschen wegen ihrer ethnischen Herkunft nicht
       > benachteiligen. Trotzdem häufen sich Berichte über plötzlich geschlossene
       > Konten.
       
 (IMG) Bild: Durchfahrt verboten: Zentrale der Deutschen Bank in Frankfurt/Main
       
       Berlin taz | Ramy Maher ist frustriert: Das Bankkonto des Architekten wurde
       nach einem Jahr plötzlich ohne Angabe von Gründen geschlossen. Seinem
       Bruder Shady Maher, Student der Architektur in Dessau, passiert nach einem
       halben Jahr dasselbe. Die beiden versuchen daraufhin, bei mehreren anderen
       deutschen Banken ein Konto zu eröffnen – ohne Erfolg.
       
       Maher hört sich in seinem Bekanntenkreis um, in einer internationalen
       Facebook-Gruppe und auf Vergleichsseiten. Er stößt auf Berichte von
       weiteren Menschen, denen eine Kontoeröffnung verweigert oder deren Konto im
       Nachhinein ohne Angabe von Gründen geschlossen wurde. Meist handelt es sich
       um Menschen mit ägyptischer Staatsbürgerschaft, weshalb Maher befürchtet,
       diskriminiert worden zu sein. Anders kann er sich die Vorfälle nicht
       erklären, denn als Architekt verdient er sehr gut, vorbestraft sei er auch
       nicht. „Ich finde das sehr erniedrigend“, sagt der 27-Jährige, der seit
       sechs Jahren in Deutschland lebt. „Ich akzeptiere das nicht, wir sind keine
       Menschen zweiter Klasse.“
       
       Denise Kramer, Lehrbeauftragte am [1][Zentralinstitut El Gouna der TU
       Berlin] in einem internationalen Studiengang, sind ähnliche Vorfälle
       bekannt. „Eine Studierende ägyptischer Staatsangehörigkeit ist zu mir
       gekommen und hat mir von ihrer Hilflosigkeit erzählt, weil sie kein Konto
       eröffnen kann. Auch mehreren ihrer Freund*innen sei schon Ähnliches
       passiert“, sagt Kramer. „In dem Zusammenhang fielen vor allem die Namen der
       Deutschen Bank und der Commerzbank.“ Jede*r der Studierenden könne eine
       Handvoll weiterer Personen nennen, denen Ähnliches widerfahren ist. Ohne
       Konto sind Arbeits- und Wohnungssuche schwierig, auch Stipendien oder Visa
       können dadurch gefährdet sein.
       
       In einer Facebook-Gruppe internationaler Studierender in Dessau berichten
       rund ein Dutzend Menschen, dass ihnen eine Kontoeröffnung verweigert oder
       ihr Konto nach mehreren Jahren ohne Angabe von Gründen geschlossen worden
       sei. Meistens ist hier die Rede von der Commerzbank. Die abgelehnten
       Vertragspartner*innen eint vor allem die ägyptische Staatsangehörigkeit,
       aber auch Menschen mit pakistanischer, bengalischer und mexikanischer
       Staatsangehörigkeit berichten von ähnlichen Erfahrungen, die sie nicht
       einordnen können.
       
       ## Pauschale Ablehnung gibt es nicht
       
       Der Pressesprecher der Commerzbank AG, Mathias Paulokat, teilt auf
       taz-Anfrage mit, man äußere sich nicht zu einzelnen Kontoverbindungen.
       „Grundsätzlich dürfen wir als Privatbank Konten auf der Basis unserer
       Allgemeinen Geschäftsbedingungen ohne weitere Angabe von Gründen kündigen“,
       so Paulokat. Der Bezug der Kontokündigung aufgrund der Staatsangehörigkeit
       und/oder der ethnischen Herkunft sei in jeder Hinsicht falsch. Auf den
       Vorwurf, Kontoeröffnungen bisweilen aufgrund der Staatsangehörigkeit zu
       verweigern, ging die Bank in ihrer Stellungnahme nicht ein.
       
       Ein Sprecher der Deutschen Bank teilte auf taz-Anfrage mit, eine pauschale
       Ablehnung von Kontoeröffnungen aufgrund einer bestimmten Nationalität finde
       nicht statt. Als international tätiges Haus müsse man unter anderem den
       internationalen Vorgaben zur Prävention von Geldwäsche bei der
       Identifizierung von Geschäftspartnern genügen. Die Staatsangehörigkeit sei
       dabei einer der Faktoren, die bei einer Kontoeröffnung zu prüfen seien.
       
       „Bei Kunden mit Staatsangehörigkeit eines sogenannten,Risiko- oder
       Hochrisikolands' müssen gemäß den gesetzlichen Regelungen,erhöhte
       Sorgfaltspflichten' angewendet werden“, so der Sprecher. Im Einzelfall
       könne eine derartige Prüfung dazu führen, dass man kein laufendes Konto
       anbiete. Unabhängig davon gebe es jedoch die Möglichkeit eines Basiskontos
       nach dem Zahlungskontengesetz (ZKG).
       
       In Deutschland gilt grundsätzlich Vertragsfreiheit. Damit ist es auch in
       der Finanzwirtschaft rechtlich zulässig, wenn eine Bank die Eröffnung eines
       Kontos oder anderer Finanzprodukte ablehnt. Verträge über Girokonten sind
       jedoch vom Schutzbereich des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG)
       umfasst.
       
       Die Ablehnung des Vertragsabschlusses aufgrund der ethnischen Herkunft ist
       verboten, wenn sie nicht sachlich gerechtfertigt werden kann. Da Banken
       jedoch keine Auskunft darüber geben müssen, warum sie eine Kontoeröffnung
       ablehnen oder ein bereits existierendes Konto schließen, ist es schwer
       nachzuvollziehen, wann es sich tatsächlich um eine Diskriminierung handelt.
       
       ## Staatsangehörigkeit ist ausschlaggebend
       
       Bei der Antidiskriminierungsstelle des Bundes gingen in den vergangenen
       zwei Jahren rund 40 Anfragen ein, bei denen Menschen mit iranischer, aber
       auch ägyptischer, syrischer oder afghanischer Staatsbürgerschaft die
       Eröffnung eines Kontos verweigert oder ein Konto gekündigt wurde.
       Ausschlaggebend sei bei diesen Vorfällen die Staatsangehörigkeit, vermutet
       Ann Kathrin Sost von der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. „Aus
       unserer Sicht kann hier, wenn eine Kontoeröffnung pauschal wegen der
       Staatsbürgerschaft abgelehnt oder im Nachhinein gekündigt wird, eine
       mittelbare Diskriminierung aufgrund der ethnischen Herkunft nach dem
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) vorliegen“, so Sost.
       
       Die Antidiskriminierungsstelle hat sich für eine grundsätzliche Klärung an
       die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) und den
       Bankenverband gewandt. Letzterer verweise in diesem Zusammenhang unter
       anderem auf die Finanzsanktionen gegen Länder wie Iran und Syrien sowie
       geldwäscherechtliche Vorgaben, die im Einzelfall gegen die Aufnahme oder
       Fortführung einer Geschäftsbeziehung stünden.
       
       „Wir können die Argumentation der Banken nicht vollumfänglich
       nachvollziehen“, sagt Sost dazu. „Aus unserer Sicht muss es immer eine
       Einzelfallprüfung geben, statt pauschal aufgrund der ethnischen Herkunft zu
       urteilen.“ Die Vertragsfreiheit sei insofern eingeschränkt, als dass eine
       Benachteiligung aufgrund der ethnischen Herkunft der Kontoinhaber*innen
       gesetzlich nicht erlaubt sei.
       
       ## Man wende sich an die Antidiskriminierungsstelle
       
       Anders als die ethnische Herkunft ist die Staatsangehörigkeit nicht im
       Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) geschützt. Eine Klage hat auch
       deshalb wenig Aussicht auf Erfolg. Die Antidiskriminierungsstelle fordert
       die Aufnahme der Kategorie „Staatsangehörigkeit“ ins AGG. Eine rechtliche
       Konkretisierung des Merkmals „ethnische Herkunft“ könnte auch die
       Rechtsposition von Betroffenen gegenüber Banken stärken, vermutet Sost.
       
       Wer meint, bei der Kontoeröffnung diskriminiert worden zu sein, kann sich
       bereits jetzt an die Beratungsteams der Antidiskriminierungsstelle wenden,
       die auf Wunsch eine gütliche Einigung mit der entsprechenden Bank
       anstreben.
       
       Verbraucher*innen, die sich rechtmäßig in der Europäischen Union aufhalten,
       haben in Deutschland darüber hinaus jedoch zumindest Anspruch auf ein
       Basiskonto, ein Zahlungskonto mit grundlegenden Funktionen. Dies sieht das
       Zahlungskontengesetz (ZKG) vom 11. April 2016 vor. Wird die Eröffnung eines
       Basiskontos verweigert, kann man sich an die Bundesanstalt für
       Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) wenden, die Verwaltungsverfahren
       durchführt.
       
       ## Jede*r hat ein Recht auf ein Konto
       
       „Jeder, der in Deutschland lebt, hat ein Recht auf ein Konto“,
       unterstreicht Dorothea Mohn, Leiterin des Teams Finanzmarkt des
       Bundesverbands Verbraucherzentrale. „Banken dürfen das nicht verweigern.
       Nach allem, was wir wissen, funktioniert das auch.“ Banken seien jedoch
       nicht dazu verpflichtet, solche Basiskonten aktiv anzubieten. „Ich habe die
       Erwartung, dass die Banken ihre Pflichten kennen und nicht eventuelle
       Wissenslücken durch vielleicht intransparentes Verhalten ausnutzen, sondern
       Anfragende auf diese Möglichkeit der Kontoeröffnung hinweisen.“
       
       Das Zauberwort „Basiskonto“ könnte also weiterhelfen, wenn einem die
       Kontoeröffnung verweigert wird. Vermutlich ist es in den meisten Fällen
       jedoch einfacher, sich direkt an eine andere Bank zu wenden. Ramy Maher
       versucht es weiter.
       
       16 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.campus-elgouna.tu-berlin.de/home/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Henrike Koch
       
       ## TAGS
       
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