# taz.de -- Streit um assistierten Suizid in Pflegeheim: Tod auf Bestellung
       
       > Ein Sterbehilfeverein hat in einem Pflegeheim bei einem assistierten
       > Suizid geholfen, ganz legal. Palliativmediziner befürchten einen
       > Präzedenzfall.
       
 (IMG) Bild: Unbeschriftete Grabsteine im Hof eines Steinmetzes in Bonn
       
       BERLIN taz | Der 90-jährige Mann lebte jahrelang in einem Appartement in
       einer Pflegeeinrichtung, zuerst mit seiner Frau zusammen und nach ihrem Tod
       allein. Seine körperlichen Gebrechen verschlimmerten sich. Im Juni
       entschloss er sich, mithilfe des [1][Vereins Sterbehilfe] aus dem Leben zu
       scheiden. Die Heimleitung wurde informiert, prüfte den Fall und erklärte
       dann, dass sie den Suizid des Bewohners dulden werde. Der Mann starb Anfang
       Juni mithilfe eines Medikamentencocktails in seinem Appartement – und
       entfachte damit eine Debatte um Sterbehilfe für PflegeheimbewohnerInnen.
       
       „Es war sein sehnlichster Wunsch, zu sterben“, sagt Jakob Jaros,
       Geschäftsführer des Vereins, der taz. Nach dem [2][Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts] vom 26. Februar ist der ärztlich assistierte
       Suizid in Deutschland nicht mehr verboten. In einigen Bundesländern
       untersagt auch das ärztliche Standesrecht die Beihilfe zum Suizid nicht.
       Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts habe der Verein Sterbehilfe
       bisher in 24 Fällen in Deutschland Suizidhilfe geleistet, so Jaros.
       
       Der Fall in Norddeutschland ist nach Mitteilung des Vereins aber der erste
       Fall, in dem ein Pflegebedürftiger, der in einem Heim lebte, mit ärztlicher
       Hilfe aus dem Leben schied. Im Falle des Heimbewohners brachte Roger Kusch,
       umstrittener Gründer des Vereins und Jurist, selbst die zuvor ärztlich
       verordneten Medikamente in die Pflegeeinrichtung. Da der alte Mann schon
       lange seine Wohnung aufgegeben hatte, blieb auch nur das Appartement im
       Heim für den Vollzug des Suizids, schildert Jaros.
       
       Der Verein fordert in einer Erklärung nun alle Alten- und Pflegeheime und
       deren Betriebsgesellschaften auf, ihre Hausordnungen so zu ergänzen, „dass
       für Bewohnerinnen und Bewohner sowie für potentiell Suizidhelfende klar
       ist, dass das Grundrecht auf Suizid und auf Suizidhilfe gemäß dem Urteil
       des Bundesverfassungsgerichts jederzeit ausgeübt werden kann“. „Wir laden
       die Heime dazu ein, sich damit zu beschäftigen. Es wäre gut, wenn das
       Selbstbestimmungsrecht respektiert wird“, sagt Jaros.
       
       ## Angst vor Schmerzen
       
       Beim Verein Sterbehilfe zahlen die Suizidwilligen im Schnitt 9.000 Euro für
       die Vereinsmitgliedschaft und die Sterbebegleitung. Sie bekommen ein
       ärztliches Gespräch und ein Gutachten, der Arzt verschreibt eine
       Kombination aus Medikamenten, die in Deutschland rezeptpflichtig, aber
       legal sind. Ein Suizidhelfer, der kein Arzt sein muss, bringt den
       Medikamentencocktail vorbei, der Klient oder die Klientin muss das Präparat
       aber grundsätzlich selbst einnehmen.
       
       Dass Infos über die Möglichkeit des assistierten Suizids in den Heimen
       kursieren und die Zahl der Selbsttötungen dadurch ansteigen könnte,
       beunruhigt die Palliativmediziner. „Der Fall in dem Altenheim macht in
       besorgniserregender Weise klar, wie das Urteil des
       Bundesverfassungsgerichts von Sterbehilfevereinen genutzt werden kann, um
       ein Angebot nach ihrem Zuschnitt zu fordern“, sagt Benno Bolze,
       Geschäftsführer des Deutschen Hospiz- und Palliativverbandes (DHPV), der
       taz. In den Hausordnungen dieses Grundrecht auch noch zu betonen mit
       Hinweisen auf die Beihilfe, wird vom Verband strikt abgelehnt.
       
       „Suizidhilfe darf auch unter Vermittlung anderer niemals zu einer gängigen
       Behandlungsmethode für Heimbewohner werden“, so Bolze. „Hinter dem Wunsch
       nach einem Suizid steht oft der Wunsch, so nicht weiterleben zu wollen. Da
       spielt die Angst vor dem Alleinsein, vor Schmerzen eine große Rolle“. Bolze
       fürchtet, dass sich ältere Menschen, die in Pflegeheimen leben und viel
       Versorgung und Begleitung brauchen, „unter Druck gesetzt“ fühlen könnten,
       wenn die Möglichkeiten des Suizids erleichtert werden.
       
       Pflegebedürftige in Seniorenresidenzen oder Heimen gelten allerdings rein
       rechtlich dort als „Bewohner“ und es dürfte der Heimleitung nicht ohne
       Weiteres erlaubt sein, ihnen das Grundrecht auf einen assistierten Suizid
       zu verweigern. „Man kann einem Menschen eine Rechtsposition nicht deshalb
       verwehren, weil er sich in einem Heim aufhält“, sagt Dieter Graefe,
       Justitiar bei Dignitas. Auch der Verein [3][Dignitas] bietet für
       Schwerstkranke und -leidende den ärztlich assistierten Suizid an, hatte
       aber noch keinen Fall in einem Pflegeheim.
       
       ## Heikel: Welche Medikamenten nutzen?
       
       Matthias Steiner, Sprecher der Augustinum GmbH, die bundesweit 23
       Seniorenresidenzen betreibt, sagte auf Anfrage der taz, in „schwierigen
       Krankheits- und Sterbefällen“ setze das Augustinum „auf ein intensives
       Angebot der Palliative Care, um Betroffene angemessen zu begleiten“.
       Gleichwohl sei das Selbstbestimmungsrecht der Bewohnerinnen und Bewohner
       für die Einrichtungen „von zentraler Bedeutung“. „Dazu gehört auch, dass
       die Bewohnerinnen und Bewohner selbst entscheiden, wen sie zu sich in die
       Wohnung einladen“, so Steiner.
       
       Auch Tanja Kurz, Sprecherin der Korian-Gruppe, eines der größten
       Pflegeheimbetreiber, erklärte, Korian respektiere „das Recht auf
       Selbstbestimmung“ und den „letzten Willen“ der Bewohner, „im Rahmen der
       geltenden Gesetze“. Die Heime weisen dabei darauf hin, dass Leitung und
       Personal in einem Pflegeheim ja auch akzeptieren müssen, wenn BewohnerInnen
       etwa die [4][Nahrungsaufnahme verweigern und dadurch versterben].
       
       Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) hat eine Gesetzesinitiative
       angekündigt, um die Verfahren für den ärztlich assistierten Suizid zu
       reglementieren. Ein solches Reglement hat das Bundesverfassungsgericht
       ausdrücklich zugelassen. Bisher bekannt gewordene außerparlamentarische
       Vorschläge für einen [5][Gesetzentwurf,] darunter einer unter Beteiligung
       des Palliativmediziners Gian Domenico Borasio, zielen darauf ab, vor dem
       ärztlich assistierten Suizid mindestens noch einen zweiten ärztlichen
       Gutachter heranziehen zu müssen und eine Frist von mindestens zehn Tagen
       zwischen der Beratung und dem Suizid einzuhalten. Auch solle es verboten
       sein, Werbung für die Suizidhilfe zu machen.
       
       Heikel ist nach wie vor die Medikamentenfrage. Das sicherste Medikament,
       Natrium-Pentobarbital, ist zwar in der Schweiz für die Sterbehilfe
       zugelassen, in Deutschland aber nur zum Einschläfern von Tieren erlaubt.
       Obwohl es ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gibt, das Präparat in
       Ausnahmefällen auch für den ärztlich assistierten Suizid zu gewähren,
       gestattet der Bundesgesundheitsminister dies bisher nicht. Dignitas und der
       Verein Sterbehilfe greifen daher auf andere, selbst zusammengestellte
       Medikamentenkombinationen zurück.
       
       2 Jul 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] https://www.sterbehilfe.de/
 (DIR) [2] https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/2020/02/rs20200226_2bvr234715.html
 (DIR) [3] http://www.dignitas.de/
 (DIR) [4] /Debatte-Sterbefasten/!5310404
 (DIR) [5] /Aerzte-als-Suizidhelfer/!5691058/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Barbara Dribbusch
       
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