# taz.de -- Ärzte als Suizidhelfer
> Mit einem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wollen Wissenschaftler die Rolle
> von Medizinern stärken
Von Heike Haarhoff
Es war ein Urteil von gesellschaftlicher Tragweite, das die
Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe Ende Februar verkündeten: Jeder
Mensch habe das Recht, selbstbestimmt zu sterben – auch mit Hilfe Dritter.
Damit kippte das oberste deutsche Gericht das seit Dezember 2015 bestehende
Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe und erklärte den entsprechenden
Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig. Dem Gesetzgeber, so die Richter, sei
es aber durchaus möglich, das Recht auf Selbstbestimmung im Sterben in
einer Regelung zu verankern.
Diesem Hinweis sind nun vier seit Jahren mit dem Thema befasste
Hochschullehrer gefolgt: Am Montag veröffentlichten der Palliativmediziner
Gian Domenico Borasio und der Medizinethiker Ralf Jox, beide von der
Universität Lausanne, sowie der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz
und der Medizinethiker Urban Wiesing von der Uni Tübingen einen
Gesetzesvorschlag, der, so die Autoren, „den Freiraum für selbstbestimmtes
Sterben absichern“ und zugleich „nicht-freiverantwortliche Suizide
verhindern“ will.
Dazu regen die Wissenschaftler an, es Ärztinnen und Ärzten explizit zu
erlauben, „Hilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung“ zu leisten, sofern
sie die Freiwilligkeit, Ernsthaftigkeit und Beständigkeit des
Suizidwunsches geprüft und den Suizidwilligen zuvor „umfassend und
lebensorientiert“ aufgeklärt haben. Außerdem müsse ein zweiter unabhängiger
Arzt hinzugezogen werden. Zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Hilfe
selbst sollen mindestens zehn Tage liegen. Werbung für Suizidhilfe soll
verboten werden.
Und, so die Autoren in ihrer Begründung: „Da andere Berufsgruppen oder
Laien nicht über die notwendigen fachlichen Kompetenzen zur Durchführung
der komplexen und anspruchsvollen Aufgabe, der medizinischen Aufklärung,
der Suizidberatung und Suizidhilfe verfügen, wird ihnen zum Schutz der
Betroffenen die Durchführung der Suizidhilfe strafrechtlich verwehrt.“ Von
der Strafbarkeit ausgenommen werden sollen aber Nahestehende.
Eine Freigabe der Tötung auf Verlangen lehnen die Wissenschaftler indes
strikt ab. Stärken wollen sie die Suizidprävention. Der Gesetzentwurf der
Wissenschaftler ist der zweite Vorschlag zur Neuregelung der Suizidhilfe im
Nachgang zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Bereits im Mai hatte der
Humanistische Verband Deutschlands einen eigenen Entwurf vorgelegt.
Aus den Reihen von Regierung oder Parlament gibt es bislang keine
ausformulierten Entwürfe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), ein
Befürworter der Strafbarkeit von Suizidhilfe, hatte hierzu noch Ende Mai
erklärt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch ausgewertet und
abgewartet werden solle, ob die Bundestagsabgeordneten, etwa durch
Gruppenanträge, selbst aktiv würden. Wenig später wurde dann öffentlich,
dass Spahn seinerseits bereits im April etwa 30 verschiedene Institutionen,
Vereine und Verbände mit der Bitte um „Vorschläge“ zu einer möglichen
Neuregelung angeschrieben hatte. Pikant: Mehrheitlich stehen diese von
Spahn ausgewählten Experten der Suizidhilfe skeptisch gegenüber.
23 Jun 2020
## AUTOREN
(DIR) Heike Haarhoff
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