# taz.de -- Ärzte als Suizidhelfer
       
       > Mit einem Gesetzentwurf zur Sterbehilfe wollen Wissenschaftler die Rolle
       > von Medizinern stärken
       
       Von Heike Haarhoff
       
       Es war ein Urteil von gesellschaftlicher Tragweite, das die
       Bundesverfassungsrichter in Karlsruhe Ende Februar verkündeten: Jeder
       Mensch habe das Recht, selbstbestimmt zu sterben – auch mit Hilfe Dritter.
       Damit kippte das oberste deutsche Gericht das seit Dezember 2015 bestehende
       Verbot der geschäftsmäßigen Sterbehilfe und erklärte den entsprechenden
       Strafrechtsparagrafen 217 für nichtig. Dem Gesetzgeber, so die Richter, sei
       es aber durchaus möglich, das Recht auf Selbstbestimmung im Sterben in
       einer Regelung zu verankern.
       
       Diesem Hinweis sind nun vier seit Jahren mit dem Thema befasste
       Hochschullehrer gefolgt: Am Montag veröffentlichten der Palliativmediziner
       Gian Domenico Borasio und der Medizinethiker Ralf Jox, beide von der
       Universität Lausanne, sowie der Mannheimer Medizinrechtler Jochen Taupitz
       und der Medizinethiker Urban Wiesing von der Uni Tübingen einen
       Gesetzesvorschlag, der, so die Autoren, „den Freiraum für selbstbestimmtes
       Sterben absichern“ und zugleich „nicht-freiverantwortliche Suizide
       verhindern“ will.
       
       Dazu regen die Wissenschaftler an, es Ärztinnen und Ärzten explizit zu
       erlauben, „Hilfe zur freiverantwortlichen Selbsttötung“ zu leisten, sofern
       sie die Freiwilligkeit, Ernsthaftigkeit und Beständigkeit des
       Suizidwunsches geprüft und den Suizidwilligen zuvor „umfassend und
       lebensorientiert“ aufgeklärt haben. Außerdem müsse ein zweiter unabhängiger
       Arzt hinzugezogen werden. Zwischen dem Aufklärungsgespräch und der Hilfe
       selbst sollen mindestens zehn Tage liegen. Werbung für Suizidhilfe soll
       verboten werden.
       
       Und, so die Autoren in ihrer Begründung: „Da andere Berufsgruppen oder
       Laien nicht über die notwendigen fachlichen Kompetenzen zur Durchführung
       der komplexen und anspruchsvollen Aufgabe, der medizinischen Aufklärung,
       der Suizidberatung und Suizidhilfe verfügen, wird ihnen zum Schutz der
       Betroffenen die Durchführung der Suizidhilfe strafrechtlich verwehrt.“ Von
       der Strafbarkeit ausgenommen werden sollen aber Nahestehende.
       
       Eine Freigabe der Tötung auf Verlangen lehnen die Wissenschaftler indes
       strikt ab. Stärken wollen sie die Suizidprävention. Der Gesetzentwurf der
       Wissenschaftler ist der zweite Vorschlag zur Neuregelung der Suizidhilfe im
       Nachgang zu dem Bundesverfassungsgerichtsurteil. Bereits im Mai hatte der
       Humanistische Verband Deutschlands einen eigenen Entwurf vorgelegt.
       
       Aus den Reihen von Regierung oder Parlament gibt es bislang keine
       ausformulierten Entwürfe. Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU), ein
       Befürworter der Strafbarkeit von Suizidhilfe, hatte hierzu noch Ende Mai
       erklärt, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts noch ausgewertet und
       abgewartet werden solle, ob die Bundestagsabgeordneten, etwa durch
       Gruppenanträge, selbst aktiv würden. Wenig später wurde dann öffentlich,
       dass Spahn seinerseits bereits im April etwa 30 verschiedene Institutionen,
       Vereine und Verbände mit der Bitte um „Vorschläge“ zu einer möglichen
       Neuregelung angeschrieben hatte. Pikant: Mehrheitlich stehen diese von
       Spahn ausgewählten Experten der Suizidhilfe skeptisch gegenüber.
       
       23 Jun 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Heike Haarhoff
       
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