# taz.de -- Ärger wegen Flug- und Bahntickets: Beschwerden auf Rekordhoch
       
       > Die Coronapandemie strapaziert die Nerven von Flugpassagieren und
       > Bahnkunden. Doch nicht alle dürfen auf Kulanz hoffen.
       
 (IMG) Bild: Lufthansamaschine geht steil nach oben, so wie die Zahl der Kunden, die sich beschweren
       
       Berlin taz | Die Zahl der Kundenbeschwerden über Fluggesellschaften und die
       Deutsche Bahn ist in den vergangenen Monaten auf ein Rekordhoch gestiegen.
       Das berichtet die [1][Schlichtungsstelle für den öffentlichen
       Personenverkehr (SÖP)] in ihrer Halbjahresbilanz. Demnach haben sich mehr
       als dreimal so viele Verbraucher an die Stelle gewandt wie im Vorjahr.
       Insgesamt stieg die Zahl der Beschwerden um 23 Prozent auf 14 647.
       
       In rund 80 Prozent der Fälle ging es um ausgefallene Flüge. Eigentlich
       müssen Airlines Tickets innerhalb von sieben Tagen erstatten. Wegen der
       Pandemie hätten die Fristen jedoch nicht immer eingehalten werden können,
       teilte der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft mit. Weil der
       Flugverkehr zusammenbrach, gerieten Airlines in Geldnot. Kurzarbeit
       erschwerte die Bearbeitung der Beschwerden.
       
       „Viele Kunden mussten sehr lange auf ihr Geld warten“, sagte Marion
       Jungbluth vom Bundesverband der Verbraucherzentralen der taz. Die Airlines
       hätten zuerst versucht, die Passagiere mit Gutscheinen abzuwimmeln. Die
       EU-Kommission hatte allerdings im Mai entschieden, dass das nicht zulässig
       ist. Weil die Rechtslage nun klar ist, seien die meisten
       Schlichtungsverfahren auch erfolgreich, sagte Heinz Klewe, Geschäftsführer
       der SÖP. Ein Großteil der Fluggäste hätte mittlerweile ihr Geld
       zurückerhalten.
       
       Anders als Bahnkunden: Der Konzern hatte Zugreisenden anfangs Gutscheine
       für vor dem 13. März gebuchte Fahrten gewährt, die drei Jahre gültig sind.
       „Ab dem 4. Mai gab es allerdings keine Kulanz mehr“, sagt Klewe. Konkret
       betrifft das Sparpreistickets. Zwar können Kunden ihre Fahrkarten bis
       einschließlich 31. Oktober flexibel nutzen, die gebuchte Verbindung können
       sie allerdings nicht verändern. Fällt der eigentliche Reisezweck weg – zum
       Beispiel ein Konzertbesuch – macht es auch keinen Sinn, die Reise zu
       verschieben.
       
       ## 61 Prozent mehr Bescherden bei der Bahn
       
       Unter anderem deshalb haben sich im ersten Halbjahr 2308 Bahnkunden an die
       Schlichtungsstelle gewandt – das sind 61 Prozent mehr als im Vorjahr. “Dass
       es keine Rückgabemöglichkeit für die Tickets gibt, ist ärgerlich“, sagt
       auch Karl Peter Naumann vom Fahrgastverband Pro Bahn. Aus Kulanzgründen
       wäre es seiner Ansicht nach sinnvoll gewesen, die Kunden zu entschädigen.
       Gleichzeitig verzichteten Passagiere bei Sparpreisen aber nun einmal auf
       die Möglichkeit, das Ticket zu stornieren – rechtlich könne man der Bahn
       also keinen Vorwurf machen.
       
       Für Verbraucher sei die mangelnde Kulanz der Bahn dennoch „ein großes
       Aufregerthema“, sagt Jungbluth. So könnten viele Kunden nicht verstehen,
       warum der Konzern erst eine Gutscheinlösung anbot und dann ab Mai plötzlich
       nicht mehr. Eine Bahnsprecherin teilt hierzu auf Anfrage der taz mit: „Auch
       wir unterliegen unternehmerischen Zwängen und müssen für unsere
       Kulanzmaßnahmen einen Rahmen setzen.“
       
       Verbrauchern, die aktuell noch mit Airlines und Bahn streiten, rät
       Jungbluth dennoch, sich an die Schlichtungsstelle des Personenverkehrs zu
       wenden. 2019 konnten dort zumindest in 90 Prozent der Fälle eine Einigung
       gefunden werden.
       
       18 Jul 2020
       
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