# taz.de -- Beschränkungen und Corona: Lokale Ausreisesperren sind erlaubt
       
       > Hotspots der Coronapandemie sollen „zielgerichtet“ abgeriegelt werden
       > können. Das haben die Staatskanzleien der Länder und das Bundeskanzleramt
       > beschlossen.
       
 (IMG) Bild: Offizielle Ausreisesperre für BewohnerInnen eines Corona-Hotspots? Kreis Gütersloh im Juni
       
       Berlin afp | Bund und Länder wollen bei akuten Corona-Ausbrüchen örtlich
       begrenzte Ausreisesperren ermöglichen, um eine Verbreitung des Virus zu
       verhindern. Solche Beschränkungen sollten „zielgerichtet erfolgen und
       müssen sich nicht auf den gesamten Landkreis beziehungsweise die gesamte
       kreisfreie Stadt beziehen“, heißt es in einer Beschlussvorlage der Chefs
       von Bundeskanzleramt und den Staatskanzleien der Länder. Vielmehr könnten
       sie sich auf die „tatsächlich betroffenen Bereiche“ beschränken.
       
       Das Wort „Ausreisesperren“ ist in der Beschlusslage nicht enthalten. Die
       Rede ist dort von „Beschränkungen nicht erforderlicher Mobilität [1][in die
       besonders betroffenen Gebiete] hinein und aus ihnen heraus“. Diese
       Beschränkungen seien spätestens dann geboten, wenn die Zahl der Infektionen
       weiter steige „und es keine Gewissheit gibt, dass die Infektionsketten
       bereits umfassend unterbrochen werden konnten“.
       
       Die Beschränkungen sollten „zielgerichtet“ erfolgen – „je nach örtlichen
       Gegebenheiten“, heißt es in der Bund-Länder-Vorlage. Bislang gelten für
       Coronahotspots keine Ausreisesperren. Vielmehr verhängen die Bundesländer
       Einreisebeschränkungen und Übernachtungsverbote für Menschen aus
       betroffenen Landkreisen. Weiterhin soll der neuen Vorlage zufolge gelten,
       dass Reisende aus betroffenen Gebieten nur bei Vorlage eines negativen
       Coronatests in Hotels und Pensionen untergebracht werden dürften.
       
       Ausreisesperren sollen nur für „besonders betroffene Gebiete“ verhängt
       werden. Als „milderes Mittel“ sei, entsprechend der bisherigen Praxis, die
       Isolierung von Kontakt- und Ausbruchsclustern vorzuziehen. Als Beispiele
       nennt das Papier „Unternehmen, Einrichtung, Freizeitgruppe,
       Glaubensgemeinschaft, Familienfeier“.
       
       16 Jul 2020
       
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