# taz.de -- Syrische Kriegsverbrecher in Deutschland: Arzt wegen Folter unter Verdacht
       
       > Die Bundesanwaltschaft lässt einen mutmaßlichen Mitarbeiter des
       > Assad-Regimes festnehmen. In Syrien soll er für den Geheimdienst
       > gefoltert haben.
       
 (IMG) Bild: Zerstörte gebäude in Homs. Alaa M soll 2011 als Gefängnisarzt Oppositionelle gefoltert haben
       
       Berlin taz | Die Bundesanwaltschaft hat erneut einen Syrer festnehmen
       lassen, weil dieser in Syrien Verbrechen gegen die Menschlichkeit begangen
       haben soll. Konkret geht es um Alaa M., einen Arzt, der in Syrien
       Mitarbeiter des Militärischen Geheimdienstes gewesen und in zwei Fällen
       einen Inhaftierten gefoltert haben soll. Er wurde bereits am Freitag in
       Hessen festgenommen und sitzt inzwischen in Untersuchungshaft.
       
       Nach Angaben der Ermittler hat Alaa M. 2011 als Arzt im Gefängnis des
       Militärischen Geheimdienstes im syrischen Homs gearbeitet. Dort wurde
       demnach im Oktober 2011 ein Mann, der sich an den Demonstrationen gegen das
       Regime beteiligt hatte, inhaftiert. Als dieser nach Folterungen einen
       epileptischen Anfall bekam, bat ein Mitgefangener darum, einen Arzt zu
       holen. Alaa M. erschien, aber half dem Mann nicht, sondern schlug mit einem
       Plastikrohr auf diesen ein.
       
       Als sich am kommenden Tag der gesundheitliche Zustand des Opfers erheblich
       verschlechterte, soll Alaa M. erneut auf den geschwächten Mann, der nicht
       mehr eigenständig gehen konnte, eingeschlagen haben, bis dieser das
       Bewusstsein verlor. Das Opfer wurde anschließend von Wächtern weggetragen
       und starb in der Folgezeit. Die Ursache für den Eintritt des Todes sei
       unklar, so die Ermittler. Die Bundesanwaltschaft wirft Alaa M. nun
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit und gefährliche Körperverletzung vor.
       
       Die Ermittlungen der deutschen Behörden sind wegen des sogenannten
       Weltrechtsprinzips möglich, das seit 2002 im deutschen
       Völkerstrafgesetzbuch verankert ist. Seitdem kann die hiesige Justiz
       Verbrechen gegen die Menschlichkeit auch dann verfolgen, wenn weder Täter
       noch Opfer Deutsche sind. In Koblenz stehen derzeit zwei mutmaßliche
       Mitarbeiter des Allgemeinen Syrischen Geheimdienstes vor Gericht. Es ist
       weltweit der erste Fall, in dem sich Mitarbeiter des Regimes von Baschar
       al-Assad vor Gericht verantworten müssen.
       
       ## Rund 20 Ermittlungsverfahren
       
       „Spätestens seit Ende April 2011 ging das syrische Regime dazu über,
       sämtliche regierungskritischen Aktivitäten der Opposition flächendeckend
       mit brutaler Gewalt zu unterdrücken“, so die Bundesanwaltschaft. Den
       syrischen Geheimdiensten sei dabei eine wesentliche Rolle zugekommen.
       Überall im Land seien tatsächliche oder vermeintliche Oppositionelle ohne
       Rechtsgrundlage festgenommen, inhaftiert, gefoltert und zum Teil getötet
       worden.
       
       Insgesamt sind in Deutschland seit 2014 rund 20 Ermittlungsverfahren gegen
       [1][ehemalige Mitarbeiter des syrischen Regimes] eingeleitet worden. Der
       bekannteste Fall: Jamil Hassan, der ehemalige Leiter des syrischen
       Luftwaffengeheimdienstes, gegen den der Bundesgerichtshof 2018 einen
       internationalen Haftbefehl erlassen hat.
       
       Alaa M. hat nach Angaben der Ermittler Mitte 2015 Syrien verlassen und ist
       nach Deutschland gekommen. Bis zu seiner Festnahme hat er hier als Arzt
       praktiziert.
       
       22 Jun 2020
       
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