# taz.de -- Sozialfunktionär zu Verdienstausfällen: „Der Lohnersatz ist zu niedrig“
       
       > Betreuen Eltern ihre Kinder, können sie Lohnersatz beantragen. Ulrich
       > Schneider vom Paritätischen Wohlfahrtsverband sieht da noch deutliche
       > Reserven.
       
 (IMG) Bild: Der Entschädigungsanspruch für Eltern soll auf zehn Wochen ausgedehnt werden
       
       taz: Herr Schneider, wer erhält künftig wie lange und wie hoch Lohnersatz,
       wenn das Kind wegen Corona nicht betreut werden kann? 
       
       Ulrich Schneider: Wenn es gut läuft, geht es um den Lohnersatz bis zu zehn
       Wochen, bei Alleinerziehenden bis zu zwanzig Wochen. Praktisch in Analogie
       zum Kurzarbeitergeld können Eltern den Lohnersatz gewährt bekommen. Aber
       das muss erst noch beschlossen werden.
       
       Gibt es Zahlen und Erkenntnisse, wie wichtig der Lohnersatz neben den
       Möglichkeiten von Kurzarbeit und Homeoffice ist? 
       
       Nein, richtig belastbare Zahlen dazu haben wir im Moment nicht. Nur eines
       ist schon klar: So wie der Lohnersatz jetzt ausgestaltet ist – mit 67
       Prozent – kommt man wahrscheinlich nicht hin. Das können Sie sich selber
       ausrechnen: Wenn jemand als VerkäuferIn gearbeitet hat und sich jetzt zu
       Hause um die kleinen Kinder kümmern muss, wird der Lohnersatz im
       Zweifelsfalle nicht vor Hartz IV schützen.
       
       Bedenken Sie, beim Lohnersatz in dieser Form geht es um Haushalte mit
       Kindern, keine Singlehaushalte. Es muss direkt aufgestockt werden. Deswegen
       sagen wir, der Lohnersatz muss vom ersten Tag – auch beim Kurzarbeitergeld
       – mindestens 80 Prozent betragen. Wir sagen auch, dass ein
       Mindestlohnersatz benötigt wird. Nach unseren Vorstellungen müsste der
       1.250 Euro betragen, sonst kommt man nicht über den Monat.
       
       Wie müssen die Eltern nachweisen, dass sie keine andere Form der Betreuung
       finden? 
       
       Das ist ein riesiges Problem. Überall wird das anders gehandhabt. Was ich
       im Moment von den Behörden wahrnehme ist aber, dass relativ großzügig
       verfahren wird.
       
       Der Entschädigungsanspruch für Eltern soll auf zehn Wochen ausgedehnt
       werden. Bedeutet das, da der Corona-Ausnahmezustand nun schon sechs Wochen
       anhält, dass eine erneute Verlängerung in einem Monat nötig sein wird? 
       
       Für Alleinerziehende wird der Anspruch auf zwanzig Wochen ausgedehnt. Nur
       wenn die Betroffenen von Anfang an Lohnersatz in Anspruch genommen haben,
       wäre das richtig. Wir werden, da momentan nicht von einer schnellen
       Lockerung im Bereich der Kinderbetreuung und Schulen ausgegangen werden
       kann, das Problem nicht zum letzten Mal im Bundestag behandelt haben. Das
       wird immer wieder neu kommen.
       
       Welche weiteren Hilfen sind angedacht und was ist für Eltern geplant, die
       durch die Corona-Krise ihren Job verloren haben? 
       
       Im Moment kann ich nichts erkennen, was bundesregierungsseitig noch geplant
       wäre. Was dringend noch fehlt ist eine Hilfe für die, die momentan in
       Grundsicherung sind. Für solche Eltern gibt es erst einmal lediglich die
       ganz normalen Lohnersatzleistungen, sprich Arbeitslosengeld 1. Wenn darauf
       kein Anspruch bestehen sollte, weil Vorbeschäftigungszeiten zu kurz waren,
       bleibt leider nur der Gang zu Hartz IV.
       
       22 May 2020
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Bennet Groen
       
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