# taz.de -- Hamburgerin klagt Corona-Geld ein: Durch den Rost gefallen
       
       > Beate Schwartau ist soloselbstständig und hat wegen der Coronapandemie
       > keine Aufträge mehr. Seit sechs Wochen wartet sie auf Unterstützung.
       
 (IMG) Bild: Kämpft für ihr Recht: Beate Schwartau auf der 1.-Mai-Demonstration in Hamburg-Harburg
       
       Hamburg taz | Der Bund und die Länder geben [1][Milliarden von Euro aus],
       um Soloselbstständigen und Kleinunternehmern durch die Coronakrise zu
       helfen. Doch selbst in dieser Notsituation, wo der Staat versucht, schnell
       und unbürokratisch zu helfen, kann man in die Mühlen der Bürokratie geraten
       und sich vorkommen wie in einem Roman von Kafka.
       
       Die Hamburger Unternehmungsberaterin Beate Schwartau wartet seit sechs
       Wochen darauf, dass ihre Anträge auf die Hamburger Corona-Soforthilfe und
       Arbeitslosengeld 2 („Corona-Hartz-IV“) beschieden werden – dauern sollte
       das bei der Corona-Soforthilfe eigentlich nur fünf Tage. Weil sie von den
       diversen Stellen nach eigener Aussage immer wieder hingehalten worden ist,
       sieht sie sich nun gezwungen zu klagen.
       
       Vergangenen Freitag beantragte sie beim Sozialgericht Hamburg im
       Eilverfahren die sofortige Auszahlung von Corona-Hartz-IV durch das
       Jobcenter. Bis dato habe sie ihre privaten Kosten aus ihrem
       Dispositionskredit finanziert. Der reiche nun aber nicht mehr aus.
       
       Wie [2][vielen anderen Selbstständigen] hat ihr die Pandemieverordnung des
       Landes das Arbeiten unmöglich gemacht. „Nach dem 11.3.2020 sind mir alle
       Aufträge bis zum 12.06.2020 weggebrochen“, schreibt sie in der Begründung
       ihres Eilantrags. „Meine Kund*innen haben damit 37 Auftragstage gekündigt
       oder storniert“. Sie habe seither keine Einnahmen mehr und sei faktisch mit
       einem „Berufsverbot“ belegt.
       
       ## Verschiedene Hilfen beantragt
       
       Schwartau hat als Soloselbstständige zwei verschiedene Arten von
       Corona-Soforthilfen beantragt: Zum einen das Corona-Hartz-IV, das den
       Lebensunterhalt ermöglichen soll. Wegen der Coronakrise wird es für sechs
       Monate unter vereinfachten Bedingungen gewährt. So werden die Ausgaben für
       die Wohnung in tatsächlicher Höhe und nicht nach Bedarf anerkannt und der
       Antragsteller muss bis zu einer Grenze von 60.000 Euro auch nicht seine
       liquiden Mittel wie Girokonten oder Aktiendepots offenlegen.
       
       Für die Betriebskosten und die Kosten für Beschäftigte können
       Soloselbstständige die Corona-Soforthilfe in Anspruch nehmen, einen Topf,
       der teils vom Bund, teils vom Land finanziert wird. Weil sie bis Ende April
       eine Büroangestellte hatte, war sie bis dahin Kleinstunternehmerin. Jetzt
       ist sie Soloselbstständige. Auch dieser Antrag wurde bisher nicht
       beschieden. Seit sechs Wochen liege er bei der Investitions- und Förderbank
       (IFB) des Landes.
       
       Schwartau findet, dass sie nach dieser langen Zeit wenigstens Schreiben
       bekommen müsste, dass ihre Anträge eingegangen seien. Auf ihre Nachfragen
       bei der IFB habe sie nur Standardantworten bekommen und einmal die
       Auskunft: „Wir können Ihren Bearbeitungsstand nicht rausgeben, das würde
       die Bearbeitung der Anträge verzögern.“
       
       Das Jobcenter habe sie für den Hartz-IV-Antrag erst mal überraschenderweise
       um eine Vermögensauskunft gebeten. Mit ihren Anrufen beim Jobcenter sei sie
       entweder nicht durchgekommen oder sie sei gebeten worden, noch mal
       anzurufen – um eine E-Mail-Adresse zu erhalten, bei der sie dann nachfragen
       könnte. Schwartau hat allerdings nicht an das
       [3][Kundenreaktionsmanagement] des Jobcenters gemailt.
       
       Zu dem Einzelfall konnten die Finanzbehörde und das Jobcenter angesichts
       der kurzen Frist der taz-Anfrage nichts sagen. Allgemein teilte die
       Finanzbehörde mit, dass seit Freischaltung des Soforthilfeportals zum 1.
       April 48.000 von 49.000 Anträgen bearbeitet worden seien – in Spitzenzeiten
       8.000 Anträge pro Tag. 60 Prozent des ausgezahlten Geldes sei vom Bund
       gekommen. Hamburg habe das vom Bund bereitgestellte Geld um weitere 300
       Millionen aus eigener Tasche ergänzt.
       
       Damit könnten in Hamburg etwa auch Firmen mit mehr als zehn Mitarbeitern
       Corona-Soforthilfen beantragen, sagt Doreen Hotze von der Handelskammer
       Hamburg. „Hamburg hat eine breite Lösung geschaffen, die viele Aspekte
       abdeckt, aber natürlich reicht das nicht aus“, sagt sie. Bei manchen
       Unternehmen seien die Summen angesichts der tatsächlichen Kosten zu gering.
       Und für Corona-Kredite seien die Unternehmen oft zu jung und ihre Bilanzen
       noch nicht vorzeigbar genug.
       
       Dazu komme, dass vielen Unternehmern trotz der Steuer- und
       Gebührenstundungen und der Kredite über kurz oder lang Privatinsolvenzen
       drohten, weil sie den verlorenen Umsatz nicht mehr aufholen könnten. Damit
       wäre ihnen eine erneute Firmengründung verbaut. „Da müssen neue Regelungen
       her, die coronabedingte Insolvenzen anders bewerten“, fordert Hotze.
       
       Wie Finanzsenator Andreas Dressel (SPD) sagte, hat es bei dem Fördersystem
       zwar am Anfang viele Fragen gegeben, unterm Strich hätten aber „die
       positiven Rückmeldungen weit überwogen“.
       
       18 May 2020
       
       ## LINKS
       
 (DIR) [1] /Corona-Hilfe-fuer-Selbststaendige-in-NRW/!5684529
 (DIR) [2] /Freiberufler-in-der-Coronakrise/!5682402
 (DIR) [3] https://team-arbeit-hamburg.de/service/kundenreaktions-management/
       
       ## AUTOREN
       
 (DIR) Gernot Knödler
       
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